Hydrant in Oberösterreich
In Abgangsgemeinden, in denen der Betrieb der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kostendeckend geführt werden kann, entfällt die Verpflichtung zur Einhebung des 20 Cent-Aufschlags.
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Neuregelung des 20-Cent-Erlasses

9. November 2016
Die oberösterreichische Landesregierung hat eine Neuregelung des sogenannten 20-Cent-Erlasses für die Gemeinden beschlossen.

Bisher waren Abgangsgemeinden dazu verpflichtet, einen Aufschlag von mindestens 20 Cent zu den vorgeschriebenen Mindestgebühren für Wasser und Kanal einzuheben. Die Neuregelung sieht diese Verpflichtung nur mehr in jenen Abgangsgemeinden vor, die auch im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung keine Kostendeckung erwirtschaften können. In Abgangsgemeinden, in denen der Betrieb der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kostendeckend geführt werden kann, entfällt die Verpflichtung.

Landesräte sehen Stärkung der Gemeindeautonomie



Landesrätin Birgit Gerstorfer sieht im einstimmig gefassten Regierungsbeschluss einen Schritt der Gleichbehandlung und der Entlastung aller Gemeindebürger: „Die Oberösterreicherinnen und Oberösterreich haben Verständnis dafür, dass ein gewisser Gebührensatz für die Bereitstellung der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung anfällt. Aber dort wo es bei Gebühren zu einer Ungleichbehandlung kommt und manche Gemeindebürger unverhältnismäßig belastet werden, hört sich das Verständnis legitimer Weise auf. Daher bin ich erfreut, dass Kollege Max Hiegelsberger und ich zu dieser sinnvollen Neuregelung gefunden haben.“



Für Landesrat Max Hiegelsberger stellt der Beschluss nicht nur ein Ende der Benachteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Abgangsgemeinden dar. Hiegelsberger dazu: „Aus der Finanzkrise kommend war der 20-Cent-Erlass eine notwendige Verpflichtung um die Gemeindehaushalte zu stabilisieren. Die Entlassung der Gemeinden aus dieser Verpflichtung des Landes ist ein wesentlicher Schritt, der auch hinsichtlich der Gemeindefinanzierung Neu die Verantwortung den Gemeinden überträgt. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung Gemeindeautonomie. Wir kommen somit unserem Ziel der selbstständigen Gemeinden mit positiver Finanzkraft erneut näher.“