Betreuerin mit Schulkindern
Hilfskräfte müssen eine Ausbildung zur Kinderbetreuerin/zum Kinderbetreuer absolviert haben bzw. diese innerhalb von zwei Jahren ab erstmaliger Anstellung in dieser Funktion in Niederösterreich absolvieren.
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Niederösterreich

Neuerungen bei Tagesbetreuungseinrichtungen

15. April 2023
Am 1. September treten in Niederösterreich neue Regeln für die Kinderbetreuung in Kraft. Neben der Einführung von Kleinkindgruppen und altersgemischten Gruppen wird auch ein Personal-Kind-Schlüssel von 1:5 festgelegt. Zudem müssen Hilfskräfte eine längere Ausbildungsfrist absolvieren, bevor sie als Kinderbetreuer arbeiten können.

Die Kinderbetreuungsoffensive umfasst neben Änderungen im NÖ Kindergartengesetz 2006 ebenso Änderungen im NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 und in der NÖ Tagesbetreuungsverordnung.

Die Änderungen betreffend die Tagesbetreuungseinrichtungen treten am 1. September 2023 in Kraft und umfassen folgende Punkte:

  • Einführung „Kleinkindgruppen“ und „altersgemischte Gruppen“
  • Personal-Kind-Schlüssel von 1:5
  • Verlängerung der Ausbildungsfrist für Hilfskräfte
  • verpflichtende Zuzahlung der Hauptwohnsitzgemeinde
  • Möglichkeit einer Landesförderung zu den Kosten einer Betreuung von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr

Zwei verschiedene Gruppenformen

Tagesbetreuungseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages betreut und erzogen werden, sofern es sich nicht um Kindergärten, Schulen, Schülerheime oder Horte handelt.

Mit den beschlossenen Änderungen wurden nunmehr zwei verschiedene Gruppenformen festgelegt. In der Kleinkindgruppe werden ausschließlich Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr betreut, in der altersgemischten Gruppe Minderjährige jeden Alters zwischen 0 und 16 Jahren.

Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die bisherigen Gruppengrößen. So darf eine Gruppe maximal 15 Kinder bzw. maximal 10 Kinder bei Betreuung von mindestens einem Kind unter einem Jahr umfassen.

Analog zur Änderung im NÖ Kindergartengesetz 2006 soll auch in Kleinkindgruppen bzw. bei der Betreuung von mehr als 4 Kindern unter 3 Jahren in einer altersgemischten Gruppe der Personal-Kind-Schlüssel von 1:5 eingehalten werden.

Das heißt, dass bei einer Gruppengröße von mehr als zehn Kindern und davon mehr als vier Kindern unter drei Jahren neben der Betreuungsperson und einer Hilfskraft eine weitere Hilfskraft einzusetzen ist.

Ausbildung für Hilfskräfte

Die Hilfskräfte müssen eine Ausbildung zur Kinderbetreuerin/ zum Kinderbetreuer absolviert haben bzw. diese innerhalb von zwei Jahren ab erstmaliger Anstellung in dieser Funktion in Niederösterreich absolvieren. Sofern die Ausbildung erst nach Anstellung begonnen wird sind gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ausbildung von Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuern innerhalb des ersten Jahres jedenfalls die Unterrichtsgegenstände „Rechtliche Grundlagen“ und „Erste Hilfe“ zu absolvieren.

Mit dieser Ausbildung ist es ihnen auch möglich, in der Zeit vor 8 Uhr und nach 13 Uhr die Betreuung von maximal fünf Kindern auch alleine durchzuführen.

Verpflichtende Zuzahlung der Hauptwohnsitzgemeinde

Eine weitere Neuerung betrifft die verpflichtende Zuzahlung der Hauptwohnsitzgemeinde, wenn ein Kind mangels eines entsprechenden Betreuungsangebotes in der Hauptwohnsitzgemeinde eine Tagesbetreuungseinrichtung in einer anderen Gemeinde besucht. Die Höhe des zu bezahlenden Betrages beträgt maximal 180 Euro pro Monat und Kind, wobei dieser Betrag einer jährlichen Indexierung unterliegt und entsprechend der Öffnungszeiten (halbtags, ganztags oder VIF-konform) aliquotiert werden kann.

Mit dieser Regelung sollen Kooperation zwischen Gemeinden und Trägern von Tagesbetreuungseinrichtungen forciert werden.

Bei der Trägerförderung für NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen wurden die Zuschüsse zum Personal- und Sachaufwand der Standortgemeinden an die Höhe der Landesförderung angeglichen. Mit dem NÖ Kinderbetreuungsbeitrag soll eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung (von 7:00 bis 13:00 Uhr) für Kinder unter drei Jahren ermöglicht werden und im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kleinkindern ein kostengünstiges Betreuungsangebot geschaffen werden.

Das Land NÖ übernimmt die Normkosten für die Vormittagsbetreuung, welche auf Basis einer repräsentativen Erhebung ermittelt wurden, und setzt auch eine Deckelung der Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung fest.

Infos

https://land-noe.at/noe/NOe_Kinderbetreuung.html

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