Unterlagen mit Schloss
Infos, die es nicht gibt, können auch nicht herausgegeben werden.
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Infofreiheit: Erste Gerichtsentscheide ohne klare Tendenz

5. Februar 2026
Die im September 2025 in Kraft getretene Informationsfreiheit, die das weitgehende Aus für das Amtsgeheimnis bedeutet, beschäftigt bereits die Gerichte. Bei den knapp drei Dutzend Entscheidungen sei allerdings noch keine Tendenz zu erkennen, sagten der Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer und Markus Hametner, Vorstandsmitglied des Forums Informationsfreiheit zur APA, wie diese berichtete. Es handle sich vor allem um Einzelfälle.

Wird eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verweigert, können sich die Anfragestellerinnen und -steller zunächst an Verwaltungsgerichte wenden. Diese sollen dann innerhalb von zwei Monaten entscheiden. Erstinstanzliche Urteile gibt es sowohl nach Auskunftsverweigerungen von Unternehmen als auch von Behörden. 

Frühestens werde der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wohl im Sommer erste Entscheidungen zur Informationsfreiheit treffen, realistischer seien allerdings Herbst oder Jahresende. Hametner hofft auf schnelle Entscheidungen, denn „die Information wird nicht wertvoller, je länger sie herumliegt."

VfGH kann Leitlinien schaffen

Wie die Abwägung passieren muss, wenn es gleichzeitig Geheimhaltungsgründe und ein öffentliches Interesse an den Informationen gibt, ist für ihn eine bleibende Frage. Hier könne der VfGH Leitlinien schaffen, so Lehofer. Außerdem könnte der VfGH sich beispielsweise dazu äußern, wie weit Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse reichen. Der Experte rechnete allerdings nicht damit, dass das Höchstgericht viele Grundsatzentscheidungen treffen wird.

Einige konkrete Ergebnisse bringen auch die bereits vorliegenden erstinstanzlichen Urteile. Etwa, dass Informationen, die es nicht gibt, nicht herausgegeben werden können, erzählte Lehofer. So wurde vor Gericht etwa eine Beschwerde abgewiesen, bei der es um Informationen über Gespräche einer Stadt im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Fußballplatzes ging, es aber keine Gesprächsprotokolle gab.

Anfragen aus der Politik

Interessant sei außerdem, wer von der Informationsfreiheit Gebrauch macht – nämlich nicht nur Bürgerinnen und Journalisten, sondern auch Personen aus der Politik. So wollte etwa die niederösterreichische Grünen-Klubobfrau Helga Krismer Informationen der landeseigenen Hochkar & Ötscher Tourismus GmbH erhalten. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte eine entsprechende Anfrage nach Krismers Ansicht zuvor nur unvollständig beantwortet. Die Grüne Abgeordnete sei vor Gericht aber nicht sehr erfolgreich gewesen, was Lehofer auf die konkreten Fragen zurückführte. Auch ein Betriebsratsmitglied hat das IFG genutzt und vor Gericht erstritten, dass die Tiroler Landesregierung Zugang zu Verträgen mit einer GmbH des Roten Kreuzes Tirol zugänglich machen muss.

Unsicherheit führt zu Zurückhaltung

An einigen Fällen würde man auch sehen, dass Behörden aufgrund von Unsicherheit weniger Informationen herausgeben und stattdessen Gerichtsentscheidungen abwarten, so der Jurist. 

Oft hätte man diese auch anders lösen können, verwies Lehofer auf eine Gemeinde, die die Herausgabe eines Gemeinderatsprotokolls verweigert hat. Auch das Gericht half nicht weiter, da in diesem Fall nicht das IFG, sondern die Niederösterreichische Gemeindeordnung anzuwenden sei. 

Auch beim Forum Informationsfreiheit führt man bereits Gerichtsverfahren, erzählte Hametner – etwa im Falle einer Anfrage zur Beschaffung der Leonardo-Jets für das Bundesheer. Die Herausgabe wurde unter Berufung auf das Interesse der Landesverteidigung abgelehnt.

Anlaufstelle für Bürger fehlt

Die Informationsfreiheit habe jedenfalls zu einem deutlichen Anstieg an Anfragen geführt, sagte er – unter anderem über „FragDenStaat.at", das Anfrage-Portal des Forums Informationsfreiheit. Viele würden auch relativ unproblematisch beantwortet, die Gerichte würden sich außerdem an die relativ kurzen Fristen halten. 

Hametner bemängelt allerdings weiterhin das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten, u.a. als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger im Streitfall. Verbesserungspotenzial sieht er außerdem im Archivgesetz, gebe es doch keine Konsequenzen, wenn Informationen nach Einlangen einer Anfrage verschwinden. (APA, 5.2.2026)

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