Emir Prcić : „Mehr Wettbewerb bringt nachweislich bessere Preise.“
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Vergaberecht 2026
Neue Schwellenwerte, alte Fallen
Österreich vergibt öffentlich rund 18 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts – bei den Gemeinden läuft davon vieles über Direktvergabe. Emir Prcić (ANKÖ) zeigte anhand von Daten aus der E-Vergabe-Plattform: Im Schnitt gehen 3,5 Angebote pro Verfahren ein, mehr Wettbewerb bringt nachweislich bessere Preise. Mit der Bundesvergabegesetz-Novelle 2026 steigen ab 1. März die Schwellenwerte für die Direktvergabe auf 143.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) bzw. 200.000 Euro (Bau) – ab 50.000 Euro gilt aber Dokumentationspflicht samt Bemühen um mindestens drei Vergleichsangebote.
Arnold Autengruber (CHG Czernich Rechtsanwälte) ergänzte beim Bürgermeistertag in Bad Aussee die rechtlichen Stolperfallen aus der Praxis: veraltete Vergleichsangebote, die „Sesam-Taktik“ – große Aufträge in kleine, direktvergabefähige Stücke zu zerlegen – sowie unsauber dokumentierte Kommunikation mit Bietern, die im Streitfall zum Einfallstor wird.
Neu zu beachten sind laut Autengruber auch Regelungen abseits des klassischen Vergaberechts, etwa die EU-Batterieverordnung oder Datenschutzfragen beim Einsatz von KI zur Angebotsprüfung – sensible Bewerberdaten sollten keinesfalls unbedacht in KI-Tools landen. Sein Fazit: Das Vergaberecht gilt ab dem ersten Euro, nicht erst ab 50.000 Euro.
Laufend aktualisierte Berichte, Fotos und Videostreams zum 3. Bürgermeisterinnen- und Bürgermeistertag gibt es unter gemeindebund.at/termine/burgermeistertag.