Lawinenschutzverbauung
Die Finanzierung von Schutzinfrastruktur gegen Naturgefahren stellt eine jede Gemeinde vor besondere Herausforderungen, da im Gegenzug dazu Geld für andere kommunale Finanzierungsnotwendigkeiten fehlt.
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Naturgefahren kennen keine Gemeindegrenzen

Sind Verbandsstrukturen auch ein Erfolgsmodell in der Krise? Dazu die Sektionsleiter der Wildbach- und Lawinenverbauung Josef Brunner und Gebhard Walter in einem Interview mit KOMMUNAL-Chefredakteur Hans Braun.

KOMMUNAL: Kooperationen auf Gemeindeebene – aber auch zwischen Gemeinden – werden seit vielen Jahren sowohl von Experten wie auch der Politik für viele Themenbereiche der Gemeinden verstärkt eingefordert. Sehen Sie in Bezug auf den Schutz vor Naturgefahren auch hier Handlungsbedarf?

Josef Brunner (Sektion Kärnten): In jeder Hinsicht! Die Finanzierung von Schutzinfrastruktur gegen Naturgefahren stellt eine jede Gemeinde vor besondere Herausforderungen, da im Gegenzug dazu Geld für andere kommunale Finanzierungsnotwendigkeiten fehlt. Kooperationen schaffen hier eine grundsätzliche Möglichkeit, gemeinsam diese Herausforderung zu schultern.

Die Auswirkungen von Naturgefahren enden in vielen Fällen nicht an Gemeindegrenzen, sondern setzen sich insbesondere bei Hochwasser- und Geschiebeereignissen über mehrere Gemeinden hinweg.

Josef Brunner
Josef Brunner, Sektionsleiter WLV-Kärnten: „Naturgefahren stellen jede Gemeinde vor besondere Herausforderungen. Kooperationen schaffen eine Möglichkeit, gemeinsam diese Herausforderungen zu schultern.“

Oft herrscht noch immer der Gedanke, dass wenn nur genug in einer „Oberlieger-Gemeinde“ getan wird, ich mir als „Unterlieger-Gemeinde“ keine Sorgen machen muss. Was damit einhergeht, ist auch eine einseitige Verschiebung der Finanzierungslast an die „Oberlieger-Gemeinde“, während „Unterlieger-Gemeinden“ von den Erfolgen der „Oberlieger-Gemeinde“ profitieren. Dieser Knoten kann mit einer Kooperation durchaus sinnvoll gelöst werden.

Können Beispiele für erfolgreiche Kooperationen in Ihrer Sektion schildern?

Gebhard Walter (Sektion Tirol): Viele Gemeinden meinen, dass die Schutzbauten der Wildbach- und Lawinenverbauung gehören. Tatsächlich geht allerdings die Schutzinfrastruktur – wenn die Arbeiten abgeschlossen und kollaudiert sind – in den Besitz der Gemeinde (als Interessent) über. In alter Tradition kontrolliert in Tirol diese Schutzbauten dann ein Wildbachaufseher.

Gebhard Walter
Gebhard Walter, Sektionsleiter WLV-Tirol: „Viele Gemeinden meinen, dass die Schutzbauten der Wildbach- und Lawinenverbauung gehören. Tatsächlich geht die Infrastruktur in den Besitz der Gemeinde über.“

Gewachsen ist diese Tradition aus einer Zeit, in der die Wildbach- und Lawinenverbauung viele Arbeiten übernommen hat, für die eigentlich die Gemeinden zuständig sind. Dafür gibt es aber weder einen Rechtsanspruch noch ein einheitliches Vorgehen. 

Einen eigenen Weg  ist man im Paznauntal gegangen: Dort hat man hat einen „Erhaltungsverband“ zur Kontrolle der Schutzbauten gegründet. 

Josef Brunner: Ich möchte noch ein anderes Erfolgsmodell vorstellen: den Wasserverband Mölltal. Mitglieder sind alle an der Möll gelegenen Gemeinden von der Quelle bis zur Mündung in die Drau. Dieser Verband konnte als Gemeinschaft immer erfolgreich für die Gemeinden agieren.

In der ersten Finanzierungsperiode trug das Land Kärnten den Interessentenbeitrag von fünf Prozent bei. In der zweiten von 1971 bis 1980 übernahm das Land zusätzlich zwei Prozentpunkte. Für die Gemeinden des Verbandes blieben dann nur fünf Prozent übrig.

In weiterer Folge konnten die Beiträge der Energieträger bis zum Jahr 2010 leicht erhöht werden. 2010 erfolgte eine Neubeurteilung, da der besonders günstige Finanzierungsschlüssel in der Form nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Dafür wurden Lawinen, Rutschungen, Steinschläge und Sofortmaßnahmen ins Programm aufgenommen. Dies erwies sich später als sehr wertvoll für die Gemeinden des Wasserverbandes, da die gemeinsame Bewältigung der letzten Hochwasserkatastrophen dadurch wesentlich leichter wurde.