in einem Kindergarten
Das Land zahlt einen fixen Betrag der Bildungs- und Betreuungskosten für Halbtags- oder Ganztagsaufenthalte direkt an die Betreiber der Kindergärten und Kindertagesstätten. Die darüber hinaus gehende Summe für Halb- oder Ganztagsbetreuung übernehmen die jeweiligen Betreiber.
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Kärnten

Land, Gemeinden und Kindergartenbetreiber übernehmen Elternbeiträge

1. September 2023
Am 1. September 2023 trat das neue Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in Kraft. Das Land übernimmt ab diesem Semester, gemeinsam mit den Gemeinden und Betreibern, die Elternbeiträge für den Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte. Eltern zahlen ab jetzt nur mehr den Essens- und Bastelbeitrag.

„Mit dem neuen Gesetz setzen wir die größte Reform im Bereich der Elementarpädagogik in Kärnten seit 1945 um. Wir reden im Durchschnitt von 3.000 bis 4.000 Euro pro Jahr, die Eltern oder Alleinerzieherinnen und -erzieher nicht mehr aufbringen müssen. Dazu werden sowohl für Kinder als auch für die Pädagoginnen und Pädagogen sukzessive die Rahmenbedingungen verbessert“, erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser.

Die neue Kostenaufteilung

Das Land zahlt einen fixen Betrag der Bildungs- und Betreuungskosten für Halbtags- oder Ganztagsaufenthalte direkt an die Betreiber der Kindergärten und Kindertagesstätten. Die darüber hinaus gehende Summe für Halb- oder Ganztagsbetreuung übernehmen die jeweiligen Betreiber.

„Wir bringen damit ein Projekt erfolgreich zu Ende, dass wir bereits 2018 mit dem Kärntner Kinderstipendium eingeleitet haben. Schrittweise wurden die Beiträge verringert, damit wir heute – endlich – beitragsfreie Kindergärten und Kindertagesstätten in Kärnten haben, egal ob öffentlich oder privat betrieben“, so Kaiser.

Drei Jahre Übergangsfrist

Um den Betreibern die Umstellung zu erleichtern, wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren festgehalten – d.h. spätestens 2026/27 müssen alle ins neue Fördersystem umgestiegen sein. Von insgesamt 433 Kärntner Kindergärten und Kindertagesstätten an 487 Standorten verbleiben nur 41 im alten Fördersystem und wählen noch die Variante, dass Elternbeiträge (allerdings nur Beträge, die über das Kinderstipendium hinausgehen) eingehoben werden.

Mehr Geld für Pädagoginnen und Pädagogen

„Neben der finanziellen Entlastung der Eltern und der Verringerung der Gruppengrößen auf maximal 20 Kinder bis 2028, haben wir noch einen unverzichtbaren Punkt in das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz aufgenommen: eine spürbare Verbesserung der Entlohnung von Pädagoginnen und Pädagogen – bis zu 40 Prozent mehr Gehalt ist möglich“, hält Landesrat Daniel Fellner fest, „weil wir das Berufsbild attraktiver gestalten wollen und es viel mehr Menschen erleichtern wollen, in einen unglaublich wichtigen und schönen Beruf einzusteigen. Nun sorgen wir dafür, dass dieses immens wichtige Berufsfeld auch eine adäquate Entlohnung erfährt.“

Das Gehalt der Pädagoginnen und Pädagogen wird um bis zu 40 Prozent angehoben, insbesondere bei privaten Trägern. So kann z.B. ab diesem Kindergartenjahr eine Kleinkindbetreuerin im 3. Berufsjahr künftig monatlich 343 Euro netto mehr, eine Kindergartenpädagogin im 6. Berufsjahr um 160 Euro mehr verdienen. Zusätzlich soll es mehr Vor- und Nachbereitungszeiten geben. Um die kleineren Gruppen zu ermöglichen, wurde der Schulbaufonds in einen Bildungsbaufonds umgewandelt.