Den Vorsitz führte der Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle in seiner Funktion als Finanzreferent und aktueller Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz.
Reformpartnerschaft
Länder verlangen: Keine neuen Lasten für Gemeinden
Die Finanzreferentinnen und -referenten der Bundesländer trafen einander in Innsbruck. Zwei Forderungen standen dabei im Mittelpunkt: Der Bund soll keine Kosten auf Länder und Gemeinden abwälzen. Und die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden soll steuerlich erleichtert werden.
Die Konferenz verabschiedete eine gemeinsame Initiative zur steuerlichen Entlastung der Gemeinden. Hintergrund ist die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, die in der Praxis oft an steuerlichen Hürden scheitert. Wenn Gemeinden gemeinsam Leistungen erbringen – etwa bei der Wasserversorgung, der Abfallentsorgung oder der Verwaltung –, können dafür Umsatzsteuerpflichten anfallen, die solche Kooperationen verteuern oder sogar verhindern.
Die Länder fordern deshalb den Bundesminister für Finanzen auf, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Gemeinsam erbrachte Leistungen sollen von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen oder zumindest der Vorsteuerabzug ermöglicht werden. Die konkrete Ausgestaltung soll in enger Abstimmung mit dem Österreichischen Gemeindebund erfolgen.
Bund soll Stabilitätspakt einhalten
Ein weiterer zentraler Beschluss richtet sich direkt an den Bund. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner formulierte die gemeinsame Position deutlich: „Der Bund darf Belastungen nicht auf Länder und Gemeinden abwälzen. Im Stabilitätspakt ist klar vereinbart, dass bei Steuereingriffen umgehend Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen sind. Es braucht eine frühzeitige Einbindung der Länder in alle wesentlichen Entscheidungen."
Konkret kritisierten die Länder, dass der Bund zuletzt bei der Elektrizitätsabgabe, bei Mehrwertsteuersenkungen und bei den Spritpreisen Entscheidungen ohne die Länder getroffen habe. Dadurch entgingen Ländern und Gemeinden Einnahmen – in einer Zeit, in der die Budgets ohnehin unter Druck stehen.
Wallner bekräftigte das Grundprinzip der Reformpartnerschaft: „Zuständigkeit und Finanzierung müssen zusammenpassen. Das Leitprinzip muss lauten: Geld folgt Leistung. Jede Ebene muss für ihre Aufgaben ausreichend Mittel erhalten."
Reformbereitschaft, aber klare Bedingungen
Den Vorsitz führte Tirols Landeshauptmann Anton Mattle als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz. Die Konferenz bekannte sich grundsätzlich zur gesamtstaatlichen Budgetkonsolidierung und zur laufenden Reformpartnerschaft. Die Länder wollen ihren Beitrag leisten – sie stellen aber Bedingungen.
Mattle hielt fest, dass der Großteil des Defizits beim Bund liege. Die Länder verlangen aktuelle Prognosen als Grundlage für weitere Schritte. Außerdem müssten bereits im Finanzausgleich vereinbarte Maßnahmen eingehalten werden – etwa die Kostenübernahme des Bundes für das pädagogische Personal an Pflichtschulen sowie die Umwandlung des Pflege- und Zukunftsfonds in Ertragsanteile.
Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler brachte die gemeinsame Haltung auf den Punkt: „Wir wollen nicht um Geld bitten, sondern zugeteilt bekommen."
Pflege und Gesundheit: Kosten steigen stark
Auf Initiative Salzburgs beschloss die Konferenz, dass der Bund die Finanzierung der Pflege – stationär, teilstationär und mobil – dauerhaft sicherstellen muss. Der steirische Finanzlandesrat Willibald Ehrenhöfer verwies auf explodierenden Kosten im Gesundheitsbereich: Allein in der Steiermark stiegen sie von 2019 bis 2025 um mehr als 400 Millionen Euro. Als Sofortmaßnahme forderte er, dass der Bund die Mehreinnahmen aus dem erhöhten Krankenversicherungsbeitrag für Pensionistinnen und Pensionisten anteilig an die Landesgesundheitsfonds weitergibt.
Ehrenamt und EU-Mittel
Einstimmig beschlossen wurde auch eine steuerliche Entlastung des Ehrenamts. Reiseaufwandsentschädigungen und Ausrüstungen für alle Vereine sollen steuerbefreit beziehungsweise steuerlich absetzbar sein.
Bei den EU-Mitteln orten die Länder eine offene Rechnung von rund 167 Millionen Euro aus dem EU-Aufbau- und Resilienzplan 2020–2026. Mattle betonte: „Die EU-Gelder sind keine Einbahnstraße ins Finanzministerium." Die Länder bekennen sich zum EU-Mitgliedsbeitrag und verlangen dafür auch einen entsprechenden Anteil an den ausbezahlten Mitteln.
Nächste Schritte
Die Reformpartnerschaft ist auf 18 Monate angelegt und soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Ende Mai beraten die Gesundheitsreferentinnen und -referenten in Tirol. Im Juni findet die Landeshauptleutekonferenz in Innsbruck statt. Die nächste Finanzreferentenkonferenz trägt Vorarlberg im zweiten Halbjahr aus.