Kartellabsprachen sind ein Skandal
LKW-Kartell, Bau-Kartell und nunmehr das „Müll-Kartell“: Kartellabsprachen führen zur Einschränkung und Ausschaltung des Wettbewerbs und damit unweigerlich zu höheren Preisen. Nicht selten ist die öffentliche Hand die Geschädigte und letztlich der Steuerzahler, der für Leistungen, die bestellt, gekauft, in Auftrag gegeben werden, mit überhöhten Kosten konfrontiert wird.
Allein des Umstands wegen, dass öffentliche Auftraggeber Kartellabsprachen hilflos ausgeliefert sind, ist bei vielen Betroffenen in gewisser Weise Ernüchterung eingetreten. Hinter vorgehaltener Hand hört man nicht selten: Preisabsprachen hat es immer gegeben, gibt es nach wie vor und wird es immer geben.
Umso wichtiger ist es, general- und spezialpräventiv mit aller Härte gegen derartige Machenschaften vorzugehen. Aus Sicht der Gemeinden, die dem Vergaberechtsregime unterliegen, stellt sich die berechtigte Frage, wie sie eigentlich dazu kommen, sich von übertriebenen, teils absurden Vergaberechtsvorschriften gängeln zu lassen, wenn auf der anderen Seite allen Zielen und Zwecken des Wettbewerbsrechts zuwiderlaufende Preisabsprachen getroffen werden. All die Regularien, die der Auftraggeberseite (Gemeinden) zugemutet werden, werden geradezu ad absurdum geführt, wenn auf Auftragnehmerseite (Unternehmen) viele Jahre lang Dinge passieren (können), die keinesfalls passieren (hätten) dürfen.