Fachärzte für den ländlichen Raum
Gefördert werden Fachärztinnen und Fachärzte mit § 2 – Kassenvertrag für eine Planstelle im Burgenland mit einer Verpflichtung, die Kassenvertragsstelle mindestens fünf Jahre aufrechtzuerhalten.
Höhere Förderung für länger ausgeschriebene Stellen
Für die Sonderfächer Kinder- und Jugendheilkunde sowie Psychiatrie besteht die Förderung aus einem Sockelbetrag in der Höhe von 20.000 Euro sowie einem Zuschlag in der Höhe von 10.000 Euro, wenn die Planstelle erst anlässlich der dritten Ausschreibung durch die BGKK übernommen wird – in Summe beträgt die Förderung also maximal 30.000 Euro.
Gemeinde kann mit Sachleistungen fördern
Für alle anderen Sonderfächer beträgt die Ordinationsförderung 30.000 Euro, wenn die Planstelle erst anlässlich der fünften Ausschreibung durch die BGKK übernommen wird.
Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass ein gleich hoher Betrag seitens der Sitzgemeinde geleistet wird, wobei die Förderung durch die Gemeinde auch in Form einer Sachleistung (wenn z.B. Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden) erfolgen kann. Gewährt wird die Ordinationsförderung für Fachärztinnen und Fachärzte seit 1. Juli 2019.