Walter Leiss - Sekretär GB
Walter Leiss: „Gesetze, die bereits ausverhandelt sind und für die auch Budgetmittel bereitstehen, sollten behandelt werden.

Die verhängnisvolle Zeit vor der Wahl

Vor einigen Monaten hat noch niemand damit gerechnet, dass der Zeitpunkt der nächsten Nationalratswahl so rasch auf uns zukommt. Wichtige Vorhaben der Regierung blieben auf der Strecke.

Mit dem erfolgreichen Misstrauensantrag gegen die Regierung und dem Einsetzen einer Übergangsregierung bis zur nächsten Wahl steht der Nationalrat im Mittelpunkt. Die Koalition ist aufgehoben und jetzt herrscht wieder das freie Spiel der Kräfte. Umgesetzte Maßnahmen werden vielleicht wieder rückgängig gemacht, Reformvorhaben auf die lange Bank geschoben. Und die Zeit vor der Wahl ist immer die Zeit Wahlgeschenke zu verteilen. Vielleicht, weil man die Folgen nicht mehr selber tragen oder weil sie ein anderer bezahlen muss, geht man dann leichtfertig mit solchen Geschenken um.

Wer die Kosten für die Abschaffung des Pflegeregresses zahlt, ist immer noch unklar

Noch allzu gut ist uns ein Geschenk kurz vor der letzten Wahl in Erinnerung. Die Abschaffung des Pflegeregresses. Bis heute ist man sich über die Kosten nicht im Klaren und die Wirkungen für die Zukunft sind noch völlig unabschätzbar. Dabei geht es um dreistellige Millionenbeträge. Hier wurde der dritte Schritt vor dem ersten gesetzt. Die Pflegereform im Gesamten wird noch diskutiert und ist wahrscheinlich verschoben, obwohl hier gesamthafte Reformen erforderlich wären.

Solch unüberlegte – und noch dazu in der Eile schlecht formulierte und keinem Begutachtungsverfahren unterzogene – Vorhaben sollten vor der Wahl vermieden werden. Aber was schützt uns davor?

Mehrfach hat nach der letzten Wahl Gemeindebund-Präsident Riedl darauf verwiesen, dass es hier einer Selbstbindung des Parlaments bedürfte. Zwischen Wahlausschreibung und Neukonstituierung des Nationalrates dürften keine das Budget belastenden Gesetze beschlossen werden.

Bis vor Kurzem war dies kein Thema, Neuwahlen waren ja nicht in Sicht. Nun sind wir wieder in der Situation.

Zustimmung zu einer derartigen Regelung gibt es zwar von allen derzeit im Nationalrat vertretenen Parteien, aber sich mit einem Verfassungsgesetz selbst binden wollen sich dann doch nicht alle. Das wäre eine Einschränkung des Parlamentarismus. Hier müsse doch ein Handschlag und das Wort ausreichen, wurde argumentiert. Da darf man skeptisch bleiben, ob dann die Versuchung nicht doch zu groß ist, im koalitionsfreien Raum Mehrheiten auszunützen um nicht doch Geschenke zu verteilen.

Die Regierung ist eine „vollwertige“

Wie gesagt, es geht um solche Gesetze, die nicht vorgesehen waren und für deren Bedeckung auch keine Vorsorge getroffen wurde.

Andere Gesetze, die bereits in Begutachtung waren und bereits ausverhandelt wurden, sollten natürlich im Nationalrat behandelt und beschlossen werden. Dafür ist die neue Regierung auch eingesetzt, solche Vorlagen an den Nationalrat zu übermitteln, damit diese dort auch beschlossen werden. Der Herr Bundespräsident hat mehrfach betont, dass die nunmehr amtierende Regierung eine „vollwertige“ Regierung ist und sie nicht nur verwaltende Aufgaben hat.