5G-Symbol
Es darf kein Österreich der unterschiedlichen Geschwindigkeiten geben.
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Nationaler Schulterschluss für den Breitband-Ausbau erforderlich

Die 5G-Strategie der Bundesregierung liegt nun seit gut einem Monat auf dem Tisch, am 25. April wurde sie im Ministerrat beschlossen. Die Regierung will, dass Österreich im Bereich der 5G-Mobilfunktechnologie in wenigen Jahren zum Vorreiter wird. Bis 2025 hat sich die Regierung die landesweite Versorgung mit 5G zum Ziel gesetzt. Konkret soll Österreich zu einem 5G-Vorreiter in Europa gemacht werden und in die Top-3 der Digitalisierungs-Länder innerhalb der EU sowie in die Top-10-Länder weltweit vorstoßen.

In der Einleitung des 40 Seiten umfassenden Papieres wird die Mitteilung der Europäischen Kommission „5G für Europa: ein Aktionsplan“ vom September 2016 zitiert. Darin wurden die Mitgliedsstaaten eingeladen, nationale 5G-Strategien als Teile der nationalen Breitband-Pläne auszuarbeiten.

Schon daraus wird klar, dass die 5G Technologie nicht alle Probleme unseres Landes lösen können wird. Eine neue mobile Breitbandgeneration wird die schon oft von den Gemeinden geforderte Glasfaser in jedem Haus nicht ersetzen können. Mobilfunk wird auch längerfristig eben nur ein Teil des Breitbandes und der digitalen Anwendungen abdecken können.

Außerdem ist gerade die 5G-Technologie von einem weitaus dichteren Netz von Sendemasten abhängig, das Regierungspapier spricht von einer signifikanten Erhöhung ihrer Zahl (Seite 17). Diese Sendestationen werden 5G-Basisstationen genannt, sie benötigen bekanntlich eine Glasfaseranbindung (Seite 13).

Einbindung der Gemeinden gefordert

Gerade im Bewusstsein dieser Tatsache hat Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl, bereits anlässlich der Fiber-Enquete in der Wirtschaftskammer am 18. April unterstrichen, dass die Gemeinden als lokale Akteure in die österreichweiten Planungen des künftigen Ausbaus einer Breitband-Infrastruktur einzubinden sind, ähnlich wie das bereits die Akteure auf Bundesländerebene tun.

5G ist nicht der Problemlöser für alle Wettbewerbsnachteile

Die Schaffung einer Infrastruktur für ein 5G-Netz ist nicht nur eine äußerst kostspielige Sache, sondern sie wird auch daran gemessen werden, ob in der „Phase 3“ des vorliegenden Planes im Jahr 2025 eine „nahezu flächendeckende Verfügbarkeit von 5G“ erzielt worden ist.

Mit allem Nachdruck ist daher klarzustellen, dass 5G nicht der Problemlöser für alle Wettbewerbsnachteile sein kann, sondern ein sinnvoller und organischer Teil einer gesamten österreichweiten Breitbandstrategie, die vor allem nicht zulassen darf, dass es ein Österreich der zwei Geschwindigkeiten gibt. Das Papier der Bundesregierung, so ehrgeizig es auch ist, muss erst beweisen, dass es sich in eine solche größere Breitband-Strategie einfügen kann. Es sei nur darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission in ihrer oben zitierten Mitteilung die nationalen 5G-Strategien als Teile eines gesamtheitlichen nationalen Breitband-Planes bezeichnen.  

Dünner besiedelte Regionen dürfen nicht abgekoppelt werden

Es wird eine enorme Kraftanstrengung für die Umsetzung der Strategie nötig sein, vor allem deshalb, weil 5G nur ein Teil davon ist. Der Bund wird außerdem das Ziel der Flächendeckung nicht stemmen können, wenn er sich nur auf die Telekomunternehmen allein stützt.

Denn was vor allem vermieden werden muss, ist, dass die dünner besiedelten Regionen, von einer Entwicklung dieser Schlüsseltechnologie abgekoppelt werden. Es darf kein Österreich der unterschiedlichen Geschwindigkeiten geben.

Die 5G-Strategie räumt selbst ein, dass in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern einen beträchtlichen Rückstand an Glasfasernetzen aufweist (Seite 11). Dies soll aber eine gesamtösterreichische Zielsetzung nicht entmutigen, sie macht vielmehr einen nationalen Schulterschluss erforderlich, wie auch Infrastrukturminister Hofer bei der Vorstellung der Strategie erwähnt hat. Wenn aber das Papier der Bundesregierung dann einmahnt, dass „Unternehmen, Länder, Regionen und Kommunen schnell reagieren müssen, um den Anschluss nicht zu verlieren“ (Seite 11), dann ist das ein wenig kurz gegriffen.

Denn vor allem ist der Bund in die Pflicht genommen, um die sehr heterogenen Strukturen zu koordinieren, Investitionen für die Leitungs-Infrastruktur zu fördern und dort einzugreifen, wo vorauseilende Umsetzung von Eigeninteressen dem Gemeinwohl zuwiderlaufen und vor allem nur teure Parallelstrukturen schaffen. Letzteres würde eine Gesamtstrategie nicht nur konterkarieren, sondern die Umsetzung auch verteuern.

Spielregeln müssen fest stehen

Alle Akteure im Bereich des Ausbaues der Breitband-Infrastruktur müssen letztlich an einem Strang ziehen, aber die Spielregeln müssen vorher fest stehen. Es kann nicht so sein, dass Privatinteressen höher gewichtet werden, als das Ziel einer möglichst gleichförmigen Entwicklung der Infrastruktur im gesamten Bundesgebiet (keine Bürger zweiter Klasse, Seite 17) und einer effektiven und langfristig sinnvollen Investition im Sinne der EU-Kostensenkungsrichtlinie.

Ohne die Koordination all dieser Akteure drohen sonst erhöhte Kosten bis hin zu in den Sand gesetzte Investitionen, die letztlich den Bürgerinnen und Bürgern etwas kosten werden und der Standortqualität unseres Landes abträglich sind. Auf Landesebene gibt es schon zahlreiche Beispiele, wie diese Strukturen miteinander sinnvoll vernetzt werden und bei der Umsetzung berücksichtigt werden können. Jedoch muss es auch auf Bundesebene eine Stelle geben, die dafür sorgt, dass es nicht zu groben Verwerfungen unter den Ländern kommt, und die vor allem private Betreiber in die Pflicht nimmt, damit diese auch die öffentlichen Interessen nicht vergessen.

Entwicklungspläne auf regionaler Ebene müssen berücksichtigt werden

Angesichts der bisherigen Erfahrungen der Gemeinden im Bereich Breitbandförderung muss dem Rollout einer Glasfaser-Infrastruktur eine sorgfältige Planung und Kooperation aller Stakeholder vorangehen.

Wenn dies nicht geschieht, würden jetzt schnell nur die Glasfaseranschlüsse für 5G geschaffen, ohne aber die Entwicklungspläne für den Glasfaserausbau auf lokaler und regionaler Ebene zu berücksichtigen. Leider werden in der 5G-Strategie einseitig vor allem nur Grundeigentümer, Gemeinden und Länder in die Pflicht genommen, um den Betreibern eine Verdichtung der Sendemasten zu erleichtern. Letztere haben aber keine Verpflichtung zur Rücksichtnahme gegenüber bestehenden Strukturen oder Planungen der Gebietskörperschaften. Es ist so als würde jene Person, die das anzusteuernde Ziel kennt, jemanden anderen das Steuerruder überlassen.

Schnell aber teuer?

Es ist natürlich einfach für den Gesetzgeber, wenn vor allem die Gemeinden dazu verpflichtet werden, nach der Pfeife der mobilen Anbieter zu tanzen. Man könnte vielleicht bald Ergebnisse vorlegen, dürfte dabei aber nicht auf die Rechnung sehen, denn diese einfache Variante verpflichtet nicht dazu, mögliche Synergien zu schaffen und den Glasfaserausbau in wirtschaftlicher Weise voranzutreiben.

Daher verlangt der Gemeindebund einen Paradigmenwechsel im Telekommunikationsgesetz, nicht nur wegen einer verbesserten Gesamtstrategie, sondern vor allem aus Kostenersparnisgründen.

Der Bürger/die Bürgerin oder die Endabnehmer werden es den Verantwortlichen nicht danken, wenn Leitungen ohne Abstimmung aufeinander verlegt und dadurch eine doppelte und verteuerte Infrastruktur gelegt wird.

Ausbau von Glasfaser-Infrastruktur wurde behindert

Wie unangenehm die Verfolgung privater Interessen zu Lasten des Gemeinwohles ist, haben Gemeinden vor allem in den letzten Jahren immer wieder spüren müssen, als bestehende Kupferleitungen unter dem Vorwand der „Technologieneutralität“ einen konsequenten Ausbau von Glasfaser-Infrastruktur massiv behindert hat.

Die Gemeinden sind ebenso wie die Länder ein logischer Partner in der Errichtung einer zukunftstauglichen Infrastruktur. Jede 5G-Strategie muss daher in diesem Bereich alle Ebenen Gebietskörperschaften einbinden.

Die 5G-Strategie der Bundesregierung hält einleitend fest (Seite 5), dass Expertengruppen unter Einbeziehung von relevanten Stakeholdern wesentliche Problemkreise identifiziert haben, konkrete Maßnahmen und Umsetzungsempfehlungen samt einer Priorisierung erarbeiteten und der Bundesregierung zur geplanten Umsetzung empfohlen haben.

Papier trägt die Handschrift der Mobilfunkbetreiber

Auf die Frage, welche Experten dies waren, muss man feststellen, dass das vorliegende Papier die Handschrift der Mobilfunkbetreiber trägt. Diese sind zweifellos ein wichtiger Motor für eine Ausrollung der Strategie, allerdings muss auch konstatiert werden, dass sich die Betreiberfirmen wenig einem österreichweiten Gesamtplan verpflichtet fühlen, und auch nicht einer flächendeckenden Umsetzung einer Breitband-Infrastruktur.

Gemeinden wurden nicht eigebunden

Die österreichischen Gemeinden wurden bisher nicht in die Beratungen zu einer Breitband-Zukunft für Österreich eingebunden. Dies ist aber angesichts der bedeutenden Tragweite des Vorhabens dringend notwendig. Gerade weil die Gemeinden die besten Kenner der lokalen Strukturen sind, ist ihre Einbindung vor allem in den Rollout der Infrastruktur dringend geboten, weil es klar ist, dass gut koordinierte Pläne Grundlage für eine effiziente und kostensparende praktische Umsetzung sind.

Die Gemeinden werden sich daher in die Beratungen der Strategie hineinreklamieren und vor allem darauf hinweisen, dass die 5G-Mobilfunktrechnologie nur eine Teilstrecke auf dem Weg zum Vollausbau einer zukunftstauglichen Breitband-Struktur in Österreich ist. 5G ist daher eine Priorität, aber nicht die erste, hier darf nicht der Schwanz mit dem Hund zu wedeln beginnen.

5G kann bei allen dargestellten Vorteilen daher nur ein Teil eines nationalen Breitband-Planes sein, er ist nicht das Gigabite-Füllhorn, das eine zukunftstaugliche Glasfaseranbindung jedes einzelnen Menschen ersetzen kann, denn Festnetz- und Mobilfunktechnologien werden auch in der 5G-Strategie weiterhin nur als komplementär angesehen (Seite 10). Da auch die 5G Technologie wesentlich von einer koordinierten und effizienten Glasfaser-Infrastruktur abhängig ist, wird der Bund nicht umhin kommen, den Kontakt mit Ländern und Gemeinden zu suchen, um bei allem Ehrgeiz beim Mobilfunk auch die wesentlichen Prioritäten im Festnetz-Breitbandausbau zu setzen.

Die Forderungen des Gemeindebundes

Der Österreichische Gemeindebund hat in einem jüngst verabschiedeten Positionspapier zum Breitbandausbau kurz gefasst drei Hauptforderungen formuliert:

  • Ein Paradigmenwechsel im TKG. Die Basisinfrastruktur muss den öffentlichen Interessen verpflichtet sein, der Wettbewerb wird auf der bereitgestellten Basisinfrastruktur durch Nutzungsmöglichkeit für alle Anbieter gewährleistet – ähnlich wie am Beispiel Bahn oder am Beispiel Energieversorger. Gerade diese Forderung verlangt eine Nachschärfung der 5G-Strategie.
  • Die Bündelung aller Anstrengungen zum Ausbau der Glasfaser-Basisinfrastruktur mit der Schaffung einer eigenen Trägergesellschaft in 100% öffentlicher Hand Diese Bundesinfrastruktur-Gesellschaft hat dann auch Voraussetzungen für einen flächendeckenden 5G Ausbau zu schaffen, das heißt sie . Um den Erfolg von Glasfaser zügig zu unterstützen, dürfen bestehende Netze mit geringerer Zukunftsperspektive dem nicht im Wege stehen, dafür muss das TKG eine einfachere Möglichkeit der strukturellen Trennung vorsehen.
  • Die Infrastrukturgesellschaft hat die bereits auf Landesebene funktionierenden Strukturen zu unterstützen und eine möglichst enge Kooperation zwischen den Beteiligten bei der Schaffung einer neuen Infrastruktur zu gewährleisten. Damit müssen auch private Akteure in die Pflicht zu nehmen, darunter sind nicht nur Anbieter zu verstehen, sondern auch öffentliche Infrastrukturträger.
  • Die oben genannte Infrastruktur-Gesellschaft soll außerdem die Grundlage für die Umwandlung der Breitbandmilliarde in eine Fondstruktur sein.
  • Nachdem die Infrastrukturgesellschaft in Abstimmung mit den Bundesländern und Gemeinden auch öffentliche Versorgungsgebiete festlegen soll, nämlich Gebiete, die vom „Markt“ nicht ausgebaut und versorgt werden können, soll von dort aus auch ein Glasfaserfonds verwaltet werden, der Förderungen vor allem dort ausschütten soll, wo der Markt eine Durchdringung mit dieser Infrastruktur nicht ermöglichen kann.

Schon das Regierungsprogramm nennt eine leistungsfähige Infrastruktur als Grundvoraussetzung für den Einsatz digitaler Technologien. Dieser Zugang zu moderner Breitbandinfrastruktur – Zitat Regierungsprogramm – wird darüber entscheiden, ob unser Land auf längere Sicht erfolgreich sein wird.

Es ist die Aufgabe des Bundes, nicht nur Ziele zu setzen, sondern auch dafür zu sorgen, dass alle Akteure bei der Umsetzung an einem Strang ziehen. Vor einer viel gepriesenen künftigen Gigabit-Gesellschaft muss man nämlich auch den Realitäten in unserem Land ins Auge sehen und vor allem die Ärmel aufkrempeln und zusammenarbeiten, um den Kräfteverschleiß so gering wie möglich zu halten. Die Gemeinden sind darauf vorbereitet.