Walter Leiss
Walter Leiss: "Wird die Arbeitslosenversicherung neu so gestaltet, dass die Betroffenen früher in die Mindestsicherung fallen, hat dies eine Verschiebung der Finanzierung vom Bund auf die Länder und die kofinanzierenden Gemeinden zur Folge."

"Am besten in den Händen von Bund und AMS"

Am 1. September 2010 wurde die Mindestsicherung auf Basis einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel bundesweit einheitlicher Mindeststandards und harmonisierter landesgesetzlicher Regelungen in der Sozialhilfe eingeführt.

Zweck der Mindestsicherung war es ursprünglich, jenen, die keine Arbeitslosenunterstützung erhalten, ihren Lebensunterhalt zu sichern und eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Durch den Spielraum, den die 15a-Vereinbarung bot, entwickelten sich aber naturgemäß landesweise unterschiedliche Höhen der Mindestsicherung sowie eine unterschiedliche Ausgestaltung der Sach- und Geldleistungen.

Die Mindestsicherung setzt sich grundsätzlich aus einem Grundbetrag und einem Wohnkostenanteil zusammen. Finanziert wird die Mindestsicherung durch Länder und Gemeinden, auf die man in der Darstellung der Kostenfolgen - wie in anderen Bereichen auch - gerne vergisst.

Die unterschiedliche Gestaltung wurde immer mit unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den einzelnen Bundesländern begründet – sie können aber durchaus auch in einem Bundesland auftreten (Stadt–Land-Gefälle). Damit verbundene Sog- und Anreizwirkungen waren schon immer eine Folge der unterschiedlichen Regelungen.

Kosten für Mindestsicherung stiegen durch Flüchtlingskrise

Besondere Bedeutung hat die Mindestsicherung im Zuge der Flüchtlingskrise ab 2015 erfahren. Da, wie zu erwarten war, eine sofortige Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt nicht möglich war, stieg der Bezug von Mindestsicherungsbeziehern in den letzten Jahren entsprechend an. So bezogen im vergangenen Jahr 66.000 asylberechtigte Personen die Mindestsicherung. Diese Steigerungen in den Landes- und Gemeindebudgets werden nicht speziell abgegolten.

Nur am Rande sei bemerkt, dass auch die Kosten im Gesundheitswesen entsprechend gestiegen sind. Zwar wurden die Kostenbelastungen im Zuge der Flüchtlingskrise als einmalige Mehrbelastung bei Ermittlung des staatlichen Defizits seitens der EU-Kommission anerkannt, aber nicht die damit verbundenen Folgekosten der Gemeindehaushalte.

Neuregelung der Mindestsicherung bringt Vereinheitlichung

Ohne auf die Diskussion der mit der Neuregelung der Mindestsicherung einhergehenden Kürzung näher einzugehen, bringt nach dem Scheitern der Verhandlungen und dem Auslaufen der 15a-Vereinbarung Ende 2016 die aktuell zu Redaktionsschluss als Ministerialentwurf vorliegende Neuregelung der Mindestsicherung über das sogenannte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wohl eine gewisse Vereinheitlichung.

Angesichts der unterschiedlichen Einbindung der jeweiligen Gemeindeebene in diese Gestaltung dieser Ländermaterie und die ebenfalls unterschiedlichen Ko-Finanzierungspflichten der Gemeinden muss diese Harmonisierung aus kommunaler Sicht nicht unbedingt ein Nachteil sein.

Arbeitslosenversicherung: Kosten verschieben sich zu Ländern und Gemeinden

Und der nächste Brocken steht schon vor der Tür - es wird an einer Reform des Arbeitslosengeldes gearbeitet, wodurch Notstandshilfebezieher zu Mindestsicherungsbeziehern werden könnten. Ohne wiederum auf die Details der beabsichtigten Neuregelung einzugehen, soll hier auf die damit verbundenen finanziellen Verschiebungen hingewiesen werden. Wird die Arbeitslosenversicherung neu gestaltet und zwar mit der Wirkung, dass die Betroffenen früher in die Mindestsicherung fallen, hat dies eine Verschiebung der Finanzierung vom Bund auf die Länder und die kofinanzierenden Gemeinden zur Folge.

Was für die Gemeinden so jedenfalls nicht hinnehmbar ist. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Gemeinden den vollen Ersatz erhalten. Besser wäre es allerdings, in einer großen Reform die Bereiche der Mindestsicherung und der Arbeitslosenunterstützung - im Sinne einer Zusammenführung von Regelungs- und Finanzierungskompetenz in einer Hand - dem Bund und damit operativ dem AMS zu übertragen.