Schild Finanzamt
Künftig wird es nur noch ein Finanzamt Österreich (mit Außenstellen) und das Finanzamt für Großbetriebe geben.
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Grundsteuer - Finanzminister verspricht Verbesserung

Mit Schreiben vom 15. Juli 2019 versicherte Finanzminister Eduard Müller allen Gemeinden rasche Besserung beim Vollzug der Grundsteuer. Eine Reform wird es dennoch brauchen.

Die Grundsteuer ist mit ihrem Aufkommen von aktuell rund 700 Millionen Euro die zweitgrößte gemeindeeigene Abgabe. Sie ist seit dem Jahr 2000 um knapp 59 Prozent angestiegen, was zwar auf den ersten Blick deutlich scheint, jedoch nicht einmal die Steigerung des Baukostenindex im Wohnhaus- und Siedlungsbau erreicht, der in den vergangenen 18 Jahren um mehr als 67 Prozent angestiegen ist.

Mit dem zweiten Blick sieht man darüber hinaus, dass in dieser Steigerung des Aufkommens an Grundsteuer B auch keinerlei Mengeneffekt abgebildet ist – schließlich stiegen im Vergleichszeitraum sowohl die Einwohnerzahl als auch die Wohnfläche pro Kopf um jeweils gut 10 Prozent.

Dies zeigt nicht nur, dass die Ertragskraft der Grundsteuer aufgrund der fehlenden Wertanpassung seit Jahren erodiert wird (eine Neufeststellung der Einheitswerte wurde seit 1973 unterlassen ebenso wie eine laufende Indexierung), sondern auch dass ihre Bemessungsgrundlage längst nicht mehr mit den wahren Wertverhältnissen der Liegenschaften übereinstimmt und eine Ungleichbehandlungen der Steuerpflichtigen stattfindet, die in Deutschland bereits zur Aufhebung der Einheitswerte durch das dortige Verfassungsgericht geführt hat.

Personalnot und Vollziehungsprobleme

Im vergangenen Jahr wurde bereits viel über die Vollziehungsprobleme bei der Grundsteuer B berichtet. Aus den Gemeinden ging eine Vielzahl an Rückmeldungen und Beschwerden über mehrjährige Bearbeitungsdauern bis der Einheitswertbescheid des Finanzamts vorliegt, fehlende Ansprechpartner, fehlende Informationen in den Bescheiden, langwierige EDV-Umstellungen und Probleme bei der steuerlichen Zurechnung nach Eigentümerwechseln ein.

Die Gründe für diese Misere liegen wohl zum einen in der überaus komplizierten Ermittlung der Bemessungsgrundlage (Bewertungsgesetz 1955) und zum anderen im Personal- und Ressourceneinsatz des Bundes im Bereich der Einheitsbewertung, der spätestens nach dem 2008 erfolgten Auslaufen Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht mehr oberste Priorität gehabt haben dürfte. Die ohnedies geringen Personalressourcen wurden dann auch noch (bis Mitte 2018) in großem Ausmaß für die aufwändige Reform der Grundsteuer A auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Anspruch genommen.

Wege aus der Misere bei der Grundsteuer

Nicht zuletzt aufgrund des Drucks der vielen Rückmeldungen der Gemeinden konnten im Frühjahr gute und lösungsorientierte Gespräche zu den Vollziehungsproblemen der aktuellen Grundsteuer B mit dem BMF geführt werden.

In der Folge hat Finanzminister Eduard Müller in seinem Schreiben vom 15. Juli 2019 an alle Gemeinden sozusagen auch Rechenschaft über die unbefriedigende Situation der Grundsteuer-Vollziehung abgelegt und bekannt gegeben, dass die IT-Umstellungen erfolgreich abgeschlossen wurden und die Finanzverwaltung nun „mit verstärktem Ressourceneinsatz die Abarbeitung der Rückstände“ angehen wird.

Obwohl man aus kommunaler Sicht nun wieder etwas zuversichtlicher sein darf, wird die Aussage „Seien sie versichert, dass wir diese Bedenken und Anregungen ernst nehmen und die Fälle nun zügig und mit aller Kraft bearbeiten werden.“ dennoch an den Handlungen und Ergebnissen gemessen werden müssen.

Organisationsreform in der Finanzverwaltung

Auch die Neuorganisation der Steuer- und Zollverwaltung, die letztlich am 19.9.2019 im Nationalrat beschlossen wurde und Mitte 2020 in Kraft tritt, könnte für die Grundsteuer-Vollziehung Besserung bringen.

Künftig wird es nur noch ein Finanzamt Österreich (mit Außenstellen) und das Finanzamt für Großbetriebe geben. Durch das Wegfallen der örtlichen Zuständigkeit jedes der 40 aktuell Finanzämter (bisher ist jedes Lagefinanzamt mehr oder minder für alles zuständig), könnte wohl auch im Bereich der Einheitsbewertung Expertise und Personal gebündelt werden.

Neue Bundesregierung muss Reform bei der Grundsteurer angehen

Die sich nun hoffentlich in der Vollziehung einstellenden Verbesserungen (kürzere Bearbeitungsdauern und Rückstandsabbau, richtige Zurechnung etc.) dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Einheitsbewertung weiterhin veraltet und kompliziert und die Grundsteuer B weiterhin latent verfassungswidrig ist. Eine Reform ist also nach wie vor höchst an der Zeit.

Obwohl die Steuerbelastung des Einzelnen (für ein durchschnittliches Einfamilienhaus werden grob gesagt etwa zehn Euro pro Monat an Grundsteuer fällig) ebenso überschaubar ist wie der nicht einmal einprozentige Anteil der Grundsteuer am heimischen Steueraufkommen und es darüber hinaus aus raumordnungs- und klimaschutzpolitischer Perspektive eine Grundsteuer C (gemeindeautonom festlegbarer Steuerzuschlag auf baureife aber unbebaute Grundstücke) zur Baulandmobilisierung bräuchte, mangelt es seit Jahren am politischen Willen für eine grundlegende Reform.

Und das obwohl dem Bund seit langem von kommunaler Seite signalisiert wird, dass die Erhöhung des Aufkommens im Zuge der Reform moderat und sozial verträglich ausfallen soll und auch die Verwaltung des Bundes entlastet werden würde, da die Gemeinden die Bewertung von den Finanzämtern übernehmen können, wenn eine einfach zu ermittelnde Bemessungsgrundlage geschaffen wird.

Wertunabhängige Reformmodelle für die Grundsteuer

Neben wertabhängigen Modellen (Einheitswert, Marktwert etc.) sind in der fachlichen und politischen Diskussion zuletzt mehr und mehr sogenannte wertunabhängige Modelle in den Vordergrund getreten, die nicht nur verfassungskonform, sondern auch verwaltungsschonend umsetzbar sind.

So etwa des Reformmodell von Verena Hörtnagl-Seidner von der Universität Innsbruck, das auf die Grundstücksfläche und die Bebauungsdichte laut Bebauungsplan abstellt und damit auf eine Gebäudebewertung verzichtet.

Eine möglicher Weise noch praktikablere Reformoption könnte das sogenannte „Bayrische Modell“ darstellen. Im Zuge der bis Ende des Jahres erforderlichen Gesetzes-Reparatur der deutschen Einheitsbewertung und Grundsteuer hat sich Bayern dazu entschlossen, eine pauschale Bemessung über die Parameter Grundstücksfläche und Gebäude-Nutzfläche vorzunehmen und den Gemeinden dabei auch volle Autonomie beim Hebesatz einzuräumen.

Wie auch immer die zügig anzugehende Reform am Ende das Tages im Detail aussieht, es braucht für die auch weiterhin bundesweit einheitliche, gemeindeeigene Grundsteuer eine verfassungskonforme und verwaltungsschonende Lösung, die allen Gemeinden ein moderates Mehraufkommen ohne soziale Härten für die Steuerpflichtigen ermöglicht.