Tratter mit weiteren Personen
Landesrat Johannes Tratter (3. von li) mit den Mitgliedern des Gestaltungsbeirats Architekt Armando Ruinelli (Schweiz), Landschaftsarchitektin Lilli Lička (Wien) und Architekt Christoph Mayr Fingerle (Italien)
Foto: Land Tirol

Gestaltungsbeiräte nahmen zweite Amtszeit auf

16. September 2016
Mit dem Ziel, mehr Qualität in städtebauliche und landschaftsprägende Projekte zu bringen, wurde 2013 ein international besetzter Gestaltungsbeirat eingerichtet. Nach Beendigung der ersten Amtszeit wurde nun mit der Vertragsunterzeichnung in Tristach der Auftakt für die nächste Arbeitsperiode gegeben.

„Die Erfahrung hat gezeigt, dass in den Tiroler Gemeinden eine große Vielfalt unterschiedlichster Fragestellungen vorliegt, für die der Gestaltungsbeirat hinzugezogen wird. Was für fast alle Fälle zutrifft, ist die Notwendigkeit, sich mit dem Hintergrund der jeweiligen Herauforderung genauer zu befassen. Der Gestaltungsbeirat konnte sich in den etwas über drei Jahren seines Bestehens in Tirol etablieren und in zahlreichen Gemeinden wichtige Beiträge leisten sowie gute Wege aufzeigen“, zieht Landesrat Johannes Tratter eine positive Bilanz.

Gemeinden nehmen Angebot in Anspruch



Insgesamt wurden von den Mitgliedern des Gestaltungsbeirats in der vergangenen Periode 36 Anträge und 49 zu beurteilende Projekte behandelt. Die Bandbreite der Beratungen ist groß. Sie geht von der Zentrumsgestaltung über generationengerechtes Wohnen bis hin zur Beurteilung beabsichtigter Vorhaben wie Schulbauten oder Hotels.



Die Vorschläge der Mitglieder des Gestaltungsbeirats bezogen sich dabei zumeist nicht nur auf das Einzelprojekt, sondern richteten vielmehr den professionellen Blick auf den gesamten Ortsraum, auf den Zusammenhang des Vorhabens mit der Dorfentwicklung sowie auf die Umgebung und die Landschaft.



Landschaftsarchitektin Univ. Prof.in Lilli Lička ortet auch für die kommenden Jahre große Nachfrage seitens der Tiroler Gemeinden: „In Zukunft sollen die Diskussionen weitergeführt werden. Vermehrt sollen Fragestellungen anhand von Modellen besprochen werden. Eine weiterführende, also nochmalige Beratung kann künftig zu einer konsequenteren Prozessbegleitung beitragen!“

Angebot ist freiwillig und kostenlos



Der Gestaltungsbeirat ist ein Serviceangebot des Landes und kann von den Gemeinden freiwillig und kostenlos genutzt werden. Alle Kosten für den anfallenden Sach- und Personalaufwand des Gestaltungsbeirates werden vom Land Tirol getragen. Der Beirat wird nicht mit Projekten befasst, die bereits Gegenstand eines Architektenwettbewerbes sind, in die Zuständigkeit eines bestehenden gemeindeeigenen Gestaltungsbeirates fallen oder den Bestimmungen des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) unterliegen. Für den Gestaltungsbeirat ist die Geschäftsstelle für Dorferneuerung beim Amt der Tiroler Landesregierung verantwortlich.