Mountainbiker
Die Verantwortung für Mountainbike-Trails, Kletterparks oder Flowtrails liegt künftig allein bei den Errichtern solcher Anlagen.
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Tourismusreform auf der Zielgeraden

6. Februar 2026
Die Reform des Tourismusgesetzes nimmt konkrete Formen an. Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig verkündete, dass die Umsetzung wie geplant Anfang 2027 erfolgen wird. Die zunächst strittigen Punkte zwischen dem Land und den Gemeinden konnten geklärt werden.

Im Zentrum der Reform steht eine deutliche Straffung der Strukturen. Die bisherigen 125 Tourismusorganisationen werden auf zehn Einheiten reduziert. Neben der Kärnten Werbung entstehen neun regionale Tourismusverbände. Das sogenannte „Klein-Klein-Denken" soll damit der Vergangenheit angehören, betonte Schuschnig.

Haftungsfragen gelöst

Lange Zeit sorgte die Frage nach Zuständigkeiten für Konflikte. Wer bezahlt und haftet für neue touristische Angebote wie Mountainbike-Trails, Kletterparks oder Flowtrails? Die Gemeinden und Städte wehrten sich gegen zusätzliche finanzielle Belastungen und Haftungen. Viele kommunale Kassen sind angespannt.

Die Lösung: Die Verantwortung liegt künftig allein bei den Errichtern solcher Anlagen. In den meisten Fällen sind das die Tourismusverbände selbst. Gemeindebundpräsident Günther Vallant zeigte sich zufrieden: „Die Haftungen sind weg, die Kärntner Städte und Gemeinden werden auch zukünftig für die Infrastruktur zuständig sein, für die wir heute schon zuständig sind." Die Kommunen bleiben für Gehwege, Radwege und ihre übrige Infrastruktur verantwortlich. Es sei nun klar geregelt, wer für welche Einrichtungen zuständig ist und wer die Folgekosten trägt.

Zeitplan und Finanzierung

Schuschnig geht davon aus, dass der Gesetzestext in den nächsten Tagen fertiggestellt wird. Die Beschlussfassung der Regierungsvorlage soll noch im Februar erfolgen. In den folgenden Wochen könnte der Landtag die Reform beschließen.

Ab 1. November 2026 wird die neue Aufenthaltsabgabe eingehoben. Sie beträgt 4,50 Euro pro Gast und Tag. Durch diese Abgabe sollen jährlich rund 50 Millionen Euro zusammenkommen. Das Geld ist für Investitionen in die touristische Infrastruktur vorgesehen. Außerdem soll damit ein Gratis-Öffi-Ticket für alle Gästinnen und Gäste finanziert werden.

Die Vermarktung wird künftig in großen Teilen von der Kärnten Werbung übernommen. Gästinnen und Gäste sollen von einem besseren Angebot profitieren und wieder vermehrt ins Land gelockt werden.

Rückläufige Nächtigungszahlen

Der Reformdruck ist auch durch die Entwicklung der Nächtigungszahlen begründet. Das Tourismusjahr 2025 brachte im Vergleich zu 2024 ein Minus von 0,7 Prozent. Die Reform soll diesen Negativtrend stoppen.

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