• Oberösterreich
    Mit 1. September tritt eine Novelle zum oö. Hundehaltegesetz in Kraft. Änderungen bei der Haftpflichtversicherung müssen bei der Gemeinde gemeldet werden.

  • Tirol
    Zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Warn- und Alarmierungssystems muss das Land Tirol kräftig investieren.