Gemeinden im Kampf gegen Wildcamper
Generell gilt, dass in Österreich das Campen bzw. Zelten verboten ist. Außerhalb des Waldbereiches gibt es keine einheitliche Regelung. Vorschriften z. B. zum Campen außerhalb von Campingplätzen oder zum Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen finden sich in einzelnen Landesgesetzen. Allerdings nicht in allen Bundesländern. In diesen Gesetzen werden teilweise auch die Gemeinden ermächtigt, Verordnungen in Bezug auf das Campieren zu erlassen. So bestimmen viele dieser Verordnungen, an welchen Orten der jeweiligen Gemeinde das Campen außerhalb von Campingplätzen erlaubt bzw. verboten ist.
In der Salzburger Gemeinde Flachau hat man nun einen Mitarbeiter angestellt, der das „schwarze Campieren“ kontrolliert und anzeigt. Verstöße gegen das Salzburger Campingplatzgesetz können mit Strafen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Beim ersten Vergehen werden im Regelfall aber nur 250 Euro fällig.