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Wenn Urlauberinnen und Urlauber vor Ort willkommen sein sollen, braucht es gute Konzepte.
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Fördermittel für Regionen

500.000 Euro für mehr Akzeptanz im Tourismus

7. September 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus startet einen neuen Förderungsaufruf für den Tourismus. Unter dem Titel „Regionale Zukunftsperspektiven im Tourismus“ stehen insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, die Lebensräume in Tourismusregionen weiterentwickeln, die Akzeptanz des Tourismus stärken und unterschiedliche Akteure vor Ort zusammenbringen.

Im Mittelpunkt des Förderungsaufrufs stehen drei Bereiche: die Erarbeitung von Lebensraumkonzepten, konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Tourismusakzeptanz sowie Prozesse zur Einbindung regionaler Akteure.

„Tourismus ist langfristig dann erfolgreich, wenn die Menschen vor Ort seinen Mehrwert spüren und die Entwicklung ihrer Region mitgestalten können“, sagt Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner. Mit den 500.000 Euro sollen Regionen dabei unterstützt werden, gemeinsam mit Betrieben, Gemeinden und der Bevölkerung Lösungen für ihre Zukunft zu entwickeln und umzusetzen.

Umsetzung der Vision T

Der Förderungsaufruf ist Teil der Vision T, der neuen Tourismusstrategie des Ministeriums. Diese sieht vor, dass Tourismus nicht nur wirtschaftliche Wertschöpfung schaffen, sondern auch zur Lebensqualität in den Regionen beitragen soll. Mitgestaltung, regionale Zusammenarbeit und der frühzeitige Umgang mit möglichen Nutzungskonflikten spielen dabei eine zentrale Rolle.

„Die Vision T ist keine Strategie für die Schublade. Die besten Lösungen entstehen dort, wo die Herausforderungen konkret sind, nämlich in den Regionen selbst“, so Zehetner. Deshalb würden jene Projekte gestärkt, die gemeinsam mit Betrieben, Gemeinden und weiteren regionalen Akteuren entwickelt werden.

Bis zu 80 Prozent Förderung

Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderbaren Sach- und Investitionskosten. Die Gesamtkosten eines Projekts müssen zwischen 10.000 und 50.000 Euro liegen. Damit kann die Förderung bis zu 40.000 Euro pro Projekt betragen.

Einreichen können Arbeitsgemeinschaften aus mindestens drei kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, gemeinnützige Vereine und Institutionen, deren mehrjähriges Wirken auch für den Tourismus bedeutend ist, sowie Tourismusverbände. Vereine müssen vor dem 1. Jänner 2025 gegründet worden sein. Ihr Wirken im touristischen Interesse muss etwa anhand von Statuten oder Referenzprojekten nachgewiesen werden.

Voraussetzung für eine Einreichung ist jeweils ein Unterstützungsschreiben der Gemeinde und des Tourismusverbandes.

Einreichfrist und Auswahlverfahren

Förderungsansuchen können bis spätestens 15. November 2026 eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Das unterfertigte Ansuchen samt den erforderlichen Beilagen ist per Post oder elektronisch gefertigt per E-Mail an die Abteilung Tourismus-Förderungen im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus zu übermitteln.

post.vi4-25@bmwet.gv.at

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Alle vollständig eingelangten Förderungsansuchen werden im Auswahlverfahren berücksichtigt. Nach der formalen Prüfung erfolgt die inhaltliche Beurteilung durch eine interdisziplinär besetzte Fachjury. 

Die am besten bewerteten Projekte werden nach Punkten gereiht und erhalten ein Anbot für den Abschluss eines Förderungsvertrags. Die Fördermittel werden entsprechend dieser Reihung vergeben, beginnend mit der höchsten Punkteanzahl. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung im Kriterium mit der höchsten Gewichtung.

Weitere Informationen zu Förderungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und zum Ablauf der Förderungsgewährung: https://www.bmwet.gv.at/regionale-zukunftsperspektiven

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