e-Card
Um für die Versicherten einen niederschwelligen Zugang zur Foto-Registrierung anzubieten, kann diese auch am Gemeindeamt vorgenommen werden.
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Foto-Registrierung für e-Card auf der Gemeinde möglich

12. Juni 2019
Ab 1. Jänner 2020 wird die e-card mit einem Foto des Versicherten ausgestattet werden. Rund 80 Prozent der Versicherten müssen dafür nichts tun. Sie erhalten ihre neue e-card mit Foto automatisch, da von diesen Personen ein Foto aus Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein vorhanden ist.

Personen, die kein Foto in einem Register haben, müssen per Gesetz ein Foto bringen. Jene Personen, für die kein Lichtbild vorhanden ist, haben folglich die Verpflichtung, ein Lichtbild im Rahmen der nach § 31a Abs. 8 Z 1 bis 3 ASVG vorgesehenen behördlichen Verfahren (Passbehörden, Führerscheinbehörden) beizubringen oder außerhalb eines solchen Verfahrens bei den Dienststellen der Sozialversicherungsträger, sofern es sich beim Betroffenen nicht um einen österreichischen Staatsbürger handelt, bei der Landespolizeidirektion.

Die Verantwortung für die Organisation dieses Prozesses für österreichische Staatsbürger liegt beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ab 1. Jänner 2020 beim Dachverband der Sozialversicherungsträger). Um eine zusätzliche Möglichkeit zur Beibringung zu schaffen, soll ergänzend auch ein eigener „Fotoerfassungsprozess“ errichtet werden. 

Um für die Versicherten einen niederschwelligen Zugang zur Foto-Registrierung anzubieten, können auch Gemeindeämter (vor allem jene, die schon Passanträge entgegennehmen) die Foto-Registrierung vornehmen. Für jedes registrierte Foto erhalten Gemeinden einen Aufwandsersatz von der Sozialversicherung.

Was ist die e-Card?