Durch Energiegemeinschaften können die Bürgerinnen und Bürger erstmals gemeinschaftlich Energie produzieren, über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen, verbrauchen, speichern oder verkaufen.

Stromversorgung

Energiegemeinschaften: So geht‘s

6. Mai 2022
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In Energiegemeinschaften kann sich die Bevölkerung zusammenschließen, um Energie gemeinsam zu nutzen. Doch wie werden solche Energiegemeinschaften am besten gegründet und betrieben?

Durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gibt es nun die Möglichkeit, Energiegemeinschaften zu gründen. Sie sind ein Meilenstein für die österreichische Energiewirtschaft. Durch sie hat die Bevölkerung die Möglichkeit, sich zusammenzuschließen, Energie gemeinsam zu nutzen und erstmals den eigenen erzeugten Strom auch über Grundstücksgrenzen hinweg zu verteilen, was bislang nicht möglich war.

Vorteile der Energiegemeinschaften

Die Vorteile liegen nicht nur in der proaktiven Teilnahme jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers an der Energiewende oder dem Ausbau von dezentralen Energiesystemen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Energiegemeinschaft kommen auch in den Genuss wirtschaftlicher Anreize und stärken zudem die regionalen Wertschöpfungskette.

Schon mit der „kleinen Ökostrom-Novelle 2017“ wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, dass mehrere Personen auf einem Grundstück gemeinschaftlich Strom produzieren und verwerten. Das Modell der Energiegemeinschaften reicht nun aber deutlich weiter. Durch die flexible Zusammensetzung von Energiegemeinschaften können Mitglieder erstmals Energie über Grundstücksgrenzen hinweg produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen. 

Wie sieht eine Energiegemeinschaft aus?

Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben unterschiedliche Modelle, wie z.B. Bürgerenergiegemeinschaften oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG).  Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs.

Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich. Kleinere Energiegemeinschaften sind meist als Verein organisiert, größere eher als Genossenschaft. In jedem Fall liegt der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nicht im finanziellen Gewinn, vielmehr steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. 

Gemeinden sind Vorreiter

Mit Hilfe eines neuen Programms des Klima- und Energiefonds haben etliche Gemeinden bereits den Initalanstoß zur Gründung von Energiegemeinschaften gegeben, und ihre Bürger:innen damit unterstützt, die Energiewende selbst voranzutreiben und umzusetzen. Die Pioniere nutzen dabei clever die vielfältigen Möglichkeiten der Energiegemeinschaften. Diese erschöpfen sich nämlich nicht nur in der Produktion von Strom. Die Bandbreite der bereits neu geschaffenen Energiegemeinschaftfen reicht von Energiedienstleistungen bis hin zu Car-Sharing-Modellen. Mobilität und Wärme werden mitgedacht und sind schließlich genauso Teil der Energiewende wie das Thema Strom. 

Rechtlich einfach 

Energiegemeinschaften genießen viele gesetzliche Vereinfachungen. So müssen sie beispielsweise an keiner Bilanzgruppe teilnehmen und keine Fahrpläne erstellen. Durch sie muss man auch nicht alle Rechte und Pflichten eines Stromlieferanten übernehmen.

Hilfe bei der Umsetzung  

Kommunen, die sich als nachhaltige Gemeinden positionieren wollen und die Notwendigkeit sehen, die Energiewende voranzutreiben, finden beim Klima- und Energiefonds starken Rückhalt.

Die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ optimiert die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche österreichweite Implementierung des Modells der Energiegemeinschaften. Sie sorgt für eine ständige Begleitung und Evaluierung auf Bundesebene um Gesetze gegebenenfalls anzupassen.

Die „Plattform Energiegemeinschaften“ erarbeitet parallel dazu alle nötigen Informationen und forciert den Erfahrungsaustausch zwischen den schon bestehenden Energiegemeinschaften, vernetzt sie zwischen den etablierten Energieberatungsstellen der Bundesländer und dem Bund, und baut Kooperation auf, um Synergien betreffend Energiegemeinschaften bestmöglich zu nutzen. Abläufe zur Gründung und zum Betrieb von Energiegemeinschaften werden dadurch unkompliziert, effizient, schnell und transparent gestaltet. 

Erste Schritte

Die Gründungen vieler Energiegemeinschaften wurden durch die Gemeinden angestoßen, denn einen Initiator braucht es immer. Sämtliche Informationen stellt der Klima- und Energiefonds bereit, erste Anlaufstelle für konkrete Projekte sind die etablierten Energieberatungsstellen der Bundesländer.    

Infos 

Detaillierte Informationen rund um Energiegemeinschaften, zur Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, der Plattform Energiegemeinschaften und allen weiteren Fragen rund um das Thema finden sich auf www.energiegemeinschaften.gv.at 

Für Gemeinden, die sich bereits dazu entschlossen haben, eine Form der Energiegemeinschaft zu schaffen, sind die etablierten Energieberatungsstellen der Bundesländer erste Anlaufstelle, um die bestmögliche Hilfe für die konkrete Umsetzung ihres Projekts zu erhalten.