Scooter-Fahrer am Gehsteig
Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer oder Radfahrer, die am Gehweg unterwegs sind, müssen sich an das Tempolimit halten
© AndriiKoval - stock.adobe.com

Doch kein Tempolimit für Fußgänger in der Slowakei

3. November 2025
Europaweit haben sich Medien über das Tempolimit für Fußgänger lustig gemacht. Nun hat der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny seinen Gesetzesantrag präzisiert: Nicht die Fußgänger und Fußgängerinnen haben sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung von sechs Stundenkilometer zu halten, sondern alle Verkehrsteilnehmenden, die auf Gehwegen unterwegs sind.

Die von einer Parlamentsmehrheit angenommene Gesetzesnovelle definiert erstmals eine sogenannte „Gehgeschwindigkeit“ von sechs Kilometern pro Stunde und legt diese in mehreren weiteren Paragrafen als Tempolimit für Verkehrsteilnehmer fest, die unter bestimmten Umständen Gehwege benutzen dürfen.

Das sei aber nicht so zu verstehen, dass sich die Fußgänger an das Tempolimit zu halten haben, erklärte Vazny, Mitglied der linksnationalen Regierungspartei von Premier Robert Fico. 

Zweck der Bestimmung sei, dass zum Schutz der Fußgänger alle diejenigen Verkehrsteilnehmer, die zum Beispiel als Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer oder Radfahrer Gehwege benutzten, sich nicht viel schneller als Fußgänger bewegen dürften – also nur im Rahmen dieser als Richtwert festgelegten „Gehgeschwindigkeit“. Mit dem Tempolimit möchte die slowakische Regierung mehr Rücksichtnahme und Sicherheit im Straßenverkehr fördern.

Schlagwörter