© BMIMI/Sabine Sattlegger

klimaaktiv mobil

77 Millionen Euro für Aktive Mobilität

1. November 2025
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Auf geht’s in die neue Förderrunde! Für 2025 stellt das Mobilitätsministerium erneut attraktive Fördermittel zur Verfügung, um nachhaltige Mobilitätslösungen zu entwickeln und umzusetzen.

Ob zu Fuß, mit dem Rad oder auf neuen (Rad-)Wegen in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr – Aktive Mobilität verbindet Klimaschutz, Gesundheit und Lebensqualität. Im Rahmen von klimaaktiv mobil, der Klimaschutzinitiative des Bundes im Mobilitätsbereich, unterstützt das Mobilitätsministerium weiterhin gezielt den Ausbau des Rad- und Fußverkehrs für den Alltagsverkehr.

Frau mit Kindern
(c) BMIMI/Westend61 INIMAGES

Seit Anfang Oktober 2025 können Städte, Gemeinden, Betriebe und Organisationen Fördermittel beantragen. Antragstellende erhalten nicht nur eine kostenlose Beratung bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätslösungen, sondern können auch bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten aus Mitteln des Klima- und Energiefonds unterstützt werden.

Mehrfacher Nutzen

Die Förderung der Aktiven Mobilität, die Stärkung des öffentlichen Verkehrs und die Umstellung kommunaler Fuhrparks steigern die Lebensqualität in Städten und Gemeinden. Besonders der Rad- und Fußverkehr tragen dazu bei, Mobilität für alle zu ermöglichen und Verkehrsbelastungen zu reduzieren. Darüber hinaus fördern regelmäßiges Radfahren und Zu-Fuß-Gehen die individuelle Gesundheit, stärken den sozialen Austausch, beleben den öffentlichen Raum und unterstützen die lokale Wirtschaft. Städte und Gemeinden, die gezielt in Aktive Mobilität investieren, profitieren also mehrfach – ökologisch, sozial und wirtschaftlich.

Das wird gefördert

Im Mittelpunkt der Förderungen steht die Errichtung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr. Weiters können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene unterstützt werden – darunter bedarfsorientierte Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Dienste, Maßnahmen für eine umweltfreundliche Personen- und Gütermobilität sowie bewusstseinsbildende Aktivitäten zur Stärkung von nachhaltiger Mobilität. Die Kombination mehrerer Maßnahmen ist ausdrücklich erwünscht und kann den Fördersatz zusätzlich erhöhen.

Veranstaltungstipps

11.11.2025-11.02.2026 -  Winterradeln 
Beim Winterradeln von „Österreich radelt“ macht ganz Österreich Radfahren zum Wintersport – denn Radfahren kennt keine Saison! Auf die Teilnehmenden warten tolle Preise, die die kalten Wintertemperaturen etwas abmildern. Gemeinden, Betriebe, Vereine und Bildungseinrichtungen können sich als Veranstalter bzw. Motivatoren registrieren und ihre Bürger:innen und Mitarbeitenden zum Mitradeln einladen. 
Infos und Anmeldung:  radelt.at/winterradeln

09.-11.09.2026 - 17. Radgipfel & 2. Fußverkehrsgipfel
Premiere in Eisenstadt! Erstmals finden der Österreichische Radgipfel und der Österreichische Fußverkehrsgipfel in einem gemeinsamen Format statt. Jetzt schon Termin vormerken! 
Nähere Informationen folgen in Kürze.

Seit 9. Oktober 2025 stehen Städten, Gemeinden und Regionen wieder umfassende Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Mobilitätslösungen zur Stärkung der Aktiven Mobilität und eines umweltfreundlichen Mobilitätsmanagements zur Verfügung. Hier ein Überblick:

Gesicherter Fußverkehr 

Auf Basis eines örtlichen Fußverkehrskonzepts bzw. eines lokalen Masterplans Gehen inklusive gültigem Gemeinderatsbeschluss sind folgende Investitionen mit bis zu 50 % der Investitions- und Planungskosten förderfähig:

  • Umgestaltung von Straßenzügen zu Fußgänger- oder Begegnungszonen oder Wohnstraßen
  • Gehsteigverbreiterungen, barrierefreie Verbindungen und fußverkehrsfreundliche Umgestaltung in sensiblen Bereichen (ab einer RVS-Regelbreite von 2,0 m)
  • Maßnahmen zur besseren Durchlässigkeit von Fußverkehrsverbindungen
  • Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung

Einzel-Infrastrukturprojekte für Aktive Mobilität 

Gefördert werden klimafreundliche und innovative Mobilitätslösungen mit bis zu 30 % (50 % bei EU-Kofinanzierung) der förderfähigen Investitions- und Planungskosten für:

  • Infrastruktur für die Aktive Mobilität
  • In Kombination damit förderfähig: Dauerzählstellen, Rad-Self-Service-Stationen, Informationskampagnen
  • Radabstellanlagen für mindestens 10 Fahrräder, E-Ladepunkte pro zuvor genanntem Radabstellplatz

Mobilitätsmanagement 

Folgende Maßnahmen können mit bis zu 30 % der Investitions- und Planungskosten gefördert werden:

  • Umsetzung von Sharing-Modellen
  • Bedarfsorientierte Verkehrssysteme wie Rufbus bzw. -taxi oder Wanderbus
  • Besucher:innen-Mobilität bei Veranstaltungen
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen wie Infokampagnen

Radnetz-Ausbauprogramme 

Gefördert werden kommunale, regionale und überregionale Radnetzausbauten mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitions- und Planungskosten für:

  • Bauliche Maßnahmen wie Radwege, Radschnellverbindungen und Fahrradstraßen
  • In Kombination damit sind förderfähig: Radabstellanlagen, Bike & Ride-Systeme, Dauerzählstellen und Radverleihsysteme in Kombination mit den baulichen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung

klimaaktiv mobil + Landesförderungen 

klimaaktiv mobil Förderungen können mit Landesförderungen kombiniert werden. Damit stehen Städten und Gemeinden mehrere Finanzierungsinstrumente zur Verbesserung der Aktiven Mobilität zur Verfügung, die einander optimal ergänzen.

Einreichungen bei klimaaktiv mobil sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis spätestens 27.02.2026 (12 Uhr) möglich.

Mobilitätsmanagement für Städte, Gemeinden und Regionen

komobile – HERRY Consult
Tel: +43 7612 70911
Mail: kommunal@klimaaktivmobil.at
Web: klimaaktivmobil.at/kommunal


ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR INNVOATION, MOBILITÄT UND INFRASTRUKTUR (BMIMI)

 

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