Sobotka und Bieler vor Flaggen
Die Finanzlandesreferenten Niederösterreichs und des Burgenlandes, Landeshauptmannstellvertreter Wolfgang Sobotka und Landesrat Helmut Bieler, präsentierten das neue Haushaltsrecht für alle Bundesländer. Foto: Bgld. Landesmedienservice

Einheitliche Voranschlagsrechnung für alle Bundesländer

6. Oktober 2015
Die Bundesländer haben sich in der Debatte um ein einheitliches Haushaltsrecht darauf verständigt, eigene 15a-Vereinbarungen zu beschließen, die auch für die Gemeinden gültig sein werden. Mit ihrer Abmachung, die formal bei der nächsten Tagung der Finanzreferenten am 20. Oktober beschlossen wird, verpflichten sich die Länder, die einheitlichen Regeln umzusetzen.

Präsentiert wurde die Einigung von den Finanzlandesreferenten Niederösterreichs und des Burgenlands, Wolfgang Sobtoka (ÖVP) und Helmut Bieler (SPÖ).Seit 2005 erhebe man die Forderung nach einem vereinheitlichten Haushaltsrecht, das alle Bundesländer und Gebietskörperschaften vergleichbar mache, erinnerte Sobotka. 2013 sei von der Landesreferentenkonferenz auf Basis der Heiligenbluter Erklärung eine Arbeitsgruppe zur Abstimmung mit dem Bund eingesetzt worden, dessen Ergebnis nunmehr vorliege: „Die derzeit gültige, rein an der Kameralistik orientierte Regelung hat wenig Aussagekraft über die finanzielle Lage der Bundesländer, etwa in Bezug auf ausgelagerte Gesellschaften, die Zuordnung verschiedener Betriebskörper etc. Unklar war dabei stets, was ins Budget hineinkommt oder nicht, Niederösterreich hat z. B. als einziges Land alle Landeskliniken ins Budget miteingeschlossen.“

3-Komponenten-Rechnung



Künftig soll es eine 3-Komponenten-Rechnung geben, die eine Vermögens-, eine Gewinn- und Verlust- sowie eine klare Finanzrechnung zur Beurteilung der Liquidität umfasst. In die Bilanz aufgenommen werden dabei alle Beteiligungen unter maßgeblichem Einfluss der Gebietskörperschaften. „Das bringt mehr Transparenz und Vergleichbarkeit“, so Sobotka. Der Weg zu dieser 3-Komponenten-Rechnung sei freilich für alle Körperschaften ein sehr herausfordernder, deshalb werde es auch vier Jahre bis zur Eröffnungsbilanz nach den neuen Regeln dauern.

Im Burgenland auf Gemeindeebene erprobt



Auch der burgenländische Finanzlandesrat Helmut Bieler betonte die Notwendigkeit eines modernen, transparenten und vergleichbaren Haushaltswesens. Die 3-Komponenten-Rechnung sei ein entscheidender Teil der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV): „Umgesetzt wird das Vorhaben, das bei der nächsten Landesfinanzreferentenkonferenz am 20. Oktober in Oberösterreich diskutiert und beschlossen werden soll, mittels einer 15a-Vereinbarung der Bundeländer“.

Man habe im Burgenland auf Gemeindeebene die neue Rechnungslegung bereits erprobt und gute Erfahrungen damit gemacht. Die neue Regelung bedeute zwar eine enorme Erweiterung der Darstellung des Budgets, bringe aber eine Modernisierung des Haushaltsrechts, eine wirkungsorientierte Budgetierung sowie Transparenz für die Bürger, sagte Bieler und hob abschließend hervor: „Die neue Regelung ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie handlungsfähig die Bundesländer sind. Kleine Einheiten sind effizient und wirtschaften nachweislich erfolgreich. Wir stehen auf der Schuldenbremse. 91,8 Prozent der Gesamtschuldenlast von 280 Mrd. Euro fallen auf den Bund. Auf die Länder lediglich 4,8 Prozent - wir haben bei gleichbleibenden Ertragsanteilen Schulden abgebaut.“

Inhaltlich ist man sich mit dem Finanzminister einig



Inhaltlich sei man sich mit Finanzminister Hans-Jörg-Schelling einig, betonte Sobotka - und zwar sowohl was Inhalt, Form und Gliederung der Bestimmungen betrifft. „Aber es geht um die Frage, ob wir auch in der Zukunft Gemeinschaftlichkeit oder das Diktat wollen", begründete er gegenüber der APA das Vorgehen. Denn mit dem Beschluss, das neue Haushaltsrecht über 15a-Vereinbarungen (die auf für die Gemeinden Gültigkeit haben werden) zu regeln, gehen die Länder quasi am Finanzminister und am Rechnungshof vorbei. Defacto braucht es somit keine Neugestaltung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV), die der Finanzminister erlassen kann - und für die der Rechnungshof seine Zustimmung geben muss. Beide Ländervertreter betonten dennoch, dass man mit dem Vorgehen die Kompetenz des Finanzministers nicht aushöhle, denn es gebe ja inhaltlich eine Einigung mit Schelling.