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Grundlegendes
Die niederösterreichische Gemeindeordnung
Die niederösterreichische Gemeindeordnung regelt die Organisation und Aufgaben der Gemeinden in Niederösterreich. Sie legt fest, wie Gemeinden aufgebaut sind und welche Pflichten sie haben. Die aktuelle Fassung der Gemeindeordnung stammt aus dem Jahr 1973 und wurde seither mehrfach geändert.
Wichtige Punkte der Gemeindeordnung:
- Selbstverwaltung: Die Gemeinden sind eigenständige Körperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie können lokale Angelegenheiten eigenständig regeln.
- Gemeindeorgane: Wichtige Organe sind der Gemeinderat, der Gemeindevorstand und der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin. Der Gemeinderat wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und trifft die grundlegenden Entscheidungen.
- Aufgabenverteilung: Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin vertritt die Gemeinde nach außen und führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus. Der Gemeindevorstand unterstützt dabei und übernimmt bestimmte Aufgaben.
- Jugend- und Bildungsbeauftragte: Seit dem 1. Jänner 2013 müssen alle Gemeinden eine Jugendgemeinderätin oder einen Jugendgemeinderat sowie eine Bildungsgemeinderätin oder einen Bildungsgemeinderat bestellen. Diese kümmern sich speziell um die Anliegen der Jugend und die Bildung in der Gemeinde.
- Verordnungen und Genehmigungen: Für bestimmte Rechtsgeschäfte benötigen Gemeinden die Genehmigung der Landesregierung. Dazu zählen etwa größere finanzielle Verpflichtungen.
- Auftragsvergaben: Bei der Vergabe von Aufträgen müssen Gemeinden sowohl das Vergaberecht als auch die Bestimmungen der Gemeindeordnung beachten. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin spielt dabei eine zentrale Rolle, muss jedoch die Kompetenzen des Gemeinderats und des Gemeindevorstands berücksichtigen.
Besonderheiten im Vergleich zu anderen Bundesländern
- Bestellung von Beauftragten: In Niederösterreich ist die Bestellung von Jugend- und Bildungsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, jedoch variiert die Umsetzung.
- Direktwahl des Bürgermeisters: In Niederösterreich wird der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin vom Gemeinderat gewählt. In einigen anderen Bundesländern, wie etwa dem Burgenland oder Kärnten, erfolgt die Wahl direkt durch die Bevölkerung.
- Kompetenzen des Bürgermeisters: Die Befugnisse des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin unterscheiden sich je nach Bundesland. In Niederösterreich sind diese klar definiert, wobei der Gemeinderat und der Gemeindevorstand wichtige Entscheidungsbefugnisse behalten. In anderen Bundesländern können die Kompetenzen des Bürgermeisters weiter gefasst sein.
Die Gemeindeordnung im Volltext finden sie hier.