Baustelle
Besonders für kleine Bauvorhaben und Sanierungen gibt es Erleichterungen.
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Die neue Kärntner Bauordnung

23. März 2021
In Kärnten werden jährlich rund 2.000 Neubauten bewilligt. Zusätzlich werden dreimal so viele Bauverfahren für Sanierungen, Zubauten und Änderungen im Gebäude durchgeführt. Um das schneller, einfacher und unbürokratischer zu machen, wurde die Bauordnung novelliert.

„Die Novelle bringt schnellere Bauverfahren und mehr Regeln mit Hausverstand. Der Bauherr hat künftig mehr Freiheit, weniger Auflagen und deutlich weniger Bürokratie“, sagt Landesrat Sebastian Schuschnig. Das entlaste Häuslbauer, Betriebe und Behörden und soll gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch die Bauwirtschaft und damit die Konjunktur unterstützen. „Im Fokus stehen Vereinfachungen im Sinne der Bauherren und der Bauwirtschaft, besonders jetzt in Zeiten der Krise“, so Schuschnig.

Bürokratie abbauen

Besonders im Fokus der neuen Bauordnung steht der Bürokratieabbau.

Viele Bauvorhaben sollen ohne Bauverfahren möglich werden. Weiteres sollen doppelte Verfahren vermieden werden, und die Anzahl der vom Bauherren vorzulegenden Belege wird spürbar verringert.

Erleichterungen vor allem für kleine Bauvorhaben

Besonders für kleine Bauvorhaben und Sanierungen gibt es Erleichterungen: So sollen beispielsweise die Errichtung von Einfahrten und Terrassen, der Durchbruch von Außenwänden, die Anbringung von Außendämmung, die Errichtung von Schwimmbadabdeckungen, diverse Durch- und Abbrucharbeiten oder das Austauschen von Fenstern künftig ohne Bauverfahren möglich werden. Für solche Vorhaben wird eine einfache Mitteilung an die Gemeinde reichen. Die Bauplakette entfällt komplett.

Auch Daten, die die Behörde bereits hat oder einfach ermitteln könne, werden nicht mehr durch den Bauwerber zu erbringen sein. So ist künftig keine Vorlage eines Anrainerverzeichnisses durch den Bauwerber mehr nötig.

Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern vereinfacht

Zusätzlich wird mit der Novelle die Errichtung von nachhaltigen Strom- und Wärmeversorgungssystemen erleichtert.

„Wer auf Sonnenenergie setzt, dem werden die bürokratischen Hürden aus dem Weg geräumt“, erläutert Landesrat Schuschnig.

Die Beschränkung der Fläche für Photovoltaik-Anlagen und Sonnenkollektoren am Dach wird gänzlich aufgehoben. Die Nutzung der Sonnenkraft wird ganz ohne Bauverfahren möglich. Eine einfache Bauanzeige reicht.

Auch bei Freiflächenanlagen entfällt das Bauverfahren bis zu einer Fläche von 100 m², und für leise Luftwärmepumpen wird ebenso kein Bauverfahren mehr nötig. Ebenso wird bei unwesentlichen Abweichungen vom Bauplan, wie beispielsweise beim geringfügig anderen Einbau von Fenstern, nicht automatisch eine Nachbesserung nötig.

„Damit schaffen wir eine praxistauglichere Lösung mit mehr Hausverstand. Nicht jede kleine Abweichung hat auch wirklich Auswirkungen auf den Bau oder die Nachbarn“, meint Schuschnig. Ermöglicht werde überdies eine Teilfertigstellung von Bauwerken. Wenn in sich geschlossene Bereiche wie ein Stockwerk fertiggestellt würden, soll für dieses eine Fertigstellungsanzeige ausreichen.

Instanzenzug wird verkürzt

Bauvorhaben, die bereits nach anderen Rechtsmaterien bewilligt sind, werden nun von der Bauordnung stärker ausgenommen. Damit soll es weniger doppelte Verfahren geben.

Auch beim Rechtsmittelverfahren wird mit der neuen Bauordnung das Tempo erhöht: Die gemeindeinterne Beschwerde wird abgeschafft, der Instanzenzug wird kürzer.

Baubescheide werden nun direkt beim Landesverwaltungsgericht angefochten. Lediglich in den Städten Klagenfurt und Villach bleibt die gemeindeinterne Beschwerde bestehen.

Zu einer Beschleunigung kommt es auch bei Fristen. „Die Ortsbildpflegekommission muss binnen vier Wochen entscheiden. Auch damit kommt mehr Tempo in die Verfahren“, so Schuschnig.