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Gemeinden müssen jetzt Amtshaftungsrisiken selbst abdecken und die dafür nötigen Versicherungssummen und Deckungsinhalte aktiv prüfen.
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Recht

Gemeindeversicherungen neu denken

Zwischen Amtshaftung, Vermögensschäden, Cyberangriffen und Strafverfahren wird klar: Ein „Schutzschirm“ muss heute breiter, aktueller und professioneller organisiert sein als noch vor wenigen Jahren.

Spätestens seit dem Wegfall des Amtshaftungsausgleichsfonds mit 1. Jänner 2026 ist klar: Gemeinden müssen ihren Versicherungsschutz noch stärker als bisher aktiv steuern – und laufend an neue Risiken anpassen. Der jüngste Strafprozess gegen den Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinde Pölla, Günther Kröpfl, hat weit über die betroffene Gemeinde hinaus Aufmerksamkeit erzeugt. Er steht stellvertretend für eine Entwicklung, die viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Alltag kennen: Wo Gemeinden gestalten, entscheiden und verwalten, entstehen auch Haftungsfragen – oft schneller, als einem lieb ist.

1.  Jänner 2026: Das Ende eines Auffangnetzes

Ein Einschnitt, der jede Gemeinde betrifft, ist das Ende des bisherigen Amtshaftungsausgleichsfonds. Mit 1. Jänner 2026 ist diese letzte Auffanglösung für Gemeinden ohne eigene Amtshaftpflichtdeckung entfallen. Die praktische Konsequenz: Es gibt keine automatische „Ausgleichsversicherung“ mehr – Gemeinden müssen Amtshaftungsrisiken selbst abdecken und die dafür nötigen Versicherungssummen und Deckungsinhalte aktiv prüfen.

Gerade im hoheitlichen Bereich kann das entscheidend sein: Denn Amtshaftung bedeutet, dass die Gemeinde für Schäden haftet, die ihre Organe (Bürgermeister, Bedienstete, Mandatare) rechtswidrig und schuldhaft in Ausübung ihres Amtes verursachen. Besonders heikel: In vielen Konzepten sind im Amtshaftungsbereich oft nur deutlich niedrigere Versicherungssummen als in der Privatwirtschaftsverwaltung vorgesehen. Was früher durch den Fonds „mitgedacht“ war, muss nun bewusst und aktiv geregelt werden.

Risikomanagement: Vom Vertragsordner zur Risikomatrix

Oliver Fuss, Versicherungsmakler bei „Raiffeisen Aktuell“, plädiert dafür, Versicherungen nicht als „Ablage-Thema“ zu behandeln, sondern als Teil eines strukturierten Risikomanagements. Dazu zählen: 

  • Risikoanalyse: Welche Haftungsrisiken bestehen tatsächlich – hoheitlich wie privatwirtschaftlich?
  • Risikomatrix: Wo sind die größten Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen?
  • Deckungs-Check: Passen bestehende Verträge noch zur Realität – oder stammen sie aus einer Zeit „vor Digitalisierung und Förderlogik“?
  • Soll-Ist-Vergleich (Abweichungsanalyse): Wo gibt es Deckungslücken, zu geringe Summen oder problematische Formulierungen?
  • Weiterentwicklung/Ausschreibung: Wenn nötig, auch vergaberechtskonform neu ausschreiben

Fuss warnt vor allem vor Deckungslücken, die nicht durch fehlende Polizzen entstehen, sondern durch Details im Wording – etwa, wenn moderne, IT-gestützte Abläufe faktisch zu Ausschlüssen führen: „In vielen Gemeinden wurden Versicherungen vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen – und danach kaum mehr systematisch überprüft. Genau dort entstehen heute die gefährlichsten Lücken: nicht, weil niemand versichert ist, sondern weil das Wording oder die Summen nicht mehr zur aktuellen Arbeitsrealität passen.“

Eigenschaden & Regress: Wenn der Schaden im Haus entsteht

Ein viel diskutiertes Thema bei Gemeinden ist die Eigenschadendeckung. Denn nicht jeder Schaden trifft „Dritte“ – häufig entsteht der Vermögensschaden in der Gemeinde selbst, etwa durch:

  • Vergabefehler (z. B. fehlerhafte Ausschreibung – Nachzahlungen, Förderverlust)
  • Fristversäumnisse (Anträge, Rechtsmittel, Meldungen)
  • Fördermittelrückforderungen wegen Verfahrens- oder Formfehlern
  • fehlerhafte Bescheide oder Gebührenberechnungen
  • Organisations- oder Kontrollmängel

Brisant wird das, weil Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Regress gegenüber Organen oder Mitarbeitenden nehmen können (Organhaftung). Und genau hier liegt die emotionale und politische Sprengkraft: Man kennt einander, man arbeitet jahrelang zusammen – und plötzlich steht die Frage im Raum, ob ein Schaden intern „zurückgefordert“ werden muss.

Die Eigenschadendeckung soll hier einen Weg eröffnen, Vermögensschäden der Gemeinde zu ersetzen, ohne interne Regresskonflikte anzuheizen – sofern das Produkt sauber ausgestaltet ist und auch Eigenbetriebe (Bauhof, Wasserwerke etc.) mitberücksichtigt.

Haftpflicht: Doppelfunktion – zahlen oder abwehren

Gemeinden haften in vielen Fällen gegenüber Dritten. Und Organe in besonderen Fällen gegenüber der Gemeinde. Mario Gnesda, Kundenbetreuer der Aon Austria GmbH, unterstreicht daher die Bedeutung einer Haftpflichtversicherung: „Die Gemeinde-Haftpflichtversicherung bleibt das zentrale Basiselement – und wird oft unterschätzt, weil sie nicht nur bezahlt, sondern auch schützt.“

Denn Haftpflicht hat zwei Funktionen:

  1. Befriedigungsfunktion: berechtigte Schadenersatzansprüche werden bezahlt (z. B. Reparatur, Wiederherstellung, Schmerzensgeld).
  2. Rechtsschutzfunktion: unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt – inklusive Rechtsvertretung, Sachverständigen- und Prozesskosten.

Wichtig für die Praxis: Grobe Fahrlässigkeit ist in der Haftpflicht grundsätzlich mitversichert (Vorsatz nicht). Und besteht guter Versicherungsschutz, gibt es üblicherweise keinen Regress des Haftpflichtversicherers gegen mitversicherte Personen.

Gnesda warnt aber auch vor klassischen Stolpersteinen:

  • Risikoausschlüsse (z. B. Datenschutzverletzungen)
  • reine Vermögensschäden oft nur eingeschränkt gedeckt
  • zu niedrige Versicherungssummen – besonders in der Hoheitsverwaltung
  • neue Gefährdungslage durch den Fondswegfall

NV-Rundumschutz: Vom Gebäude bis zur PV-Anlage

Aus Sicht der Niederösterreichischen Versicherung wird deutlich gemacht: Gemeinden sind unterschiedlich – vom kleinen Ort bis zur Stadt mit Betrieben, Personal und Infrastruktur. Deshalb brauche es modulare Gesamtlösungen, die typische kommunale Bereiche abdecken, etwa:

  • Objektversicherung inkl. „Komplettschutz“ und Sondervorsorge (z. B. Straßenlaternen, Buswartehäuschen, E Tankstellen, Vandalismus)
  • Haftpflicht inkl. Amts- und Organhaftpflicht
  • Rechtsschutz (u. a. Strafrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz)
  • Bauprojektversicherung (Bauwesen/Montage, Bauherrenhaftpflicht)
  • D&O für Gemeindeorgane
  • Eigenschadenversicherung
  • Unfallversicherung für Bedienstete und freiwillige Helfer
  • Fuhrparkversicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge/Jubiläumsgeldvorsorge
  • PV-Anlagen-Versicherung inkl. Elementarrisiken und Betriebsunterbrechung
  • Leasinglösungen für Technologien und Fahrzeuge

Die Stoßrichtung: Nicht „eine Polizze“, sondern ein abgestimmtes System, das zur Struktur der Gemeinde passt – und laufend evaluiert wird. 

Der Beitrag erschien in der NÖ Gemeinde 5/2026.

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