Johannes Pressl: „Zusammen ist ein Rezept, eine Bauanleitung, ein Plan entstanden. Vielleicht nicht immer der innovativste, aber ein solider.“
© BKA/Florian Schrötter
Politik
Was der Reformgipfel den Gemeinden gebracht hat
Rund ein Jahr gibt’s jetzt die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Am 30. Juni hat sie in einem Gipfel die großen Wegmarken zu den Themen Gesundheit, Bildung, Energie und Verwaltung eingeschlagen. Und ich sage hier bewusst „Wegmarken“ und nicht „Eckpfeiler“.
Noch sind es Richtungen, die vordefiniert wurden, noch keine Fundamente und Mauern. Vorangegangen sind dem Gipfel teils zähe Verhandlungen in unzähligen Hauptgruppen, Untergruppen, Expertenrunden und in Einzelgesprächen.
Von Seiten des Gemeindebundes haben wir die Arbeitsgruppen von Beginn an sehr ernst genommen, weil wir erstmals außerhalb des FAG die Möglichkeit hatten, uns inhaltlich zu Bundes- und Länderkompetenzen einzubringen. Und das in einem Prozess, der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auf Ergebniserzielung ausgerichtet war. Ausgenommen bei der Gesetzwerdung oder bei Einzelthemen gibt’s nämlich unabhängig davon sonst keinen etablierten offiziellen Rahmen des Austausches zwischen den drei Gebietskörperschaften. Zumindest so ein Gremium dauerhaft zu etablieren, das könnte schon einmal eine Anregung daraus sein.
Erwartung und Realität klaffen auseinander. Trotzdem „muss sich etwas ändern“
Die Erwartungen zu den Ergebnissen der Reformpartnerschaft und des Gipfels waren – zumindest medial - enorm hoch. Wahrscheinlich auch deswegen, weil viele Menschen spüren: „Es muss sich etwas ändern.“ Aber auch der Enthusiasmus und die Schlagzahl der Beamtenschaft und der eingebundenen Politikerbüros war unerwartet. Wohl spürt man auch dort: „Es muss sich etwas ändern!“ Die Mühen der Ebene machten dann allerdings rasch klar: So einfach wird das nicht. Zu viele Stakeholder, zu unterschiedliche Interessenszugänge, zu verfestigte Strukturen, zu viele Beharrungskräfte, oft auch Unkenntnis über die jeweils andere Seite, die am Tisch saß – aber am Ende genau die richtige Mischung, die nochmals bestätigte: „Es muss sich etwas ändern!“
Jetzt gibt’s eine Richtung – und die kann man herzeigen
Im Bereich Bildung gab’s folgenden Annäherungen:
- In der Schule soll die zentrale Anstellung des pädagogischen und betreuenden Personals kommen. Die langjährige Gemeindebundforderung nach „Personal aus einer Hand“ könnte somit endlich Wirklichkeit werden.
Eine kleine, aber in der Wirkung leider große Einschränkung gibt’s trotzdem: Das „Inklusionspersonal“ wird vorerst noch nicht „aus der gleichen Hand“ bezahlt, weil hierzu vom Bildungsminister anstatt seines Ministeriums das Sozialministerium und teilweise „länderweise“ Finanzierungen identifiziert wurden.
Es ist zwar noch nicht aller Tage Abend, aber: „Persönliche Assistenzen“ (Stützkräfte) sind damit wohl vorerst weiterhin Sache von Gemeinden oder Land. Während alle Kräfte aus Nachmittagsbetreuung, verschränktem Unterricht, pädagogische Kräfte bei SBF, Sozialpädagogen oder sonstigen bildungsnahen Bereichen der Gemeinden und Länder in die einheitliche Verantwortung der Bildungsdirektionen überführt werden. Sie kommen somit in einen Personalpool pro Schule oder Schulcluster, den die Direktionen flexibel und mit hoher Eigenverantwortung einsetzen können.
- Die Abgrenzung von Schulerhaltung und Schulverwaltung ist diskutiert, aber wohl in der Praxis noch nicht endgültig fixiert. Denn das, was am Reformpartnerschaftspapier wirklich gut ausschaut – dass nämlich die Gemeinden betreffend „Schulerhaltung“ nur mehr für das Reinigungspersonal oder mit der Hausimmobilie verbundenes Personal zuständig sein werden –, kommt wohl schon beim dynamischen Digitalisierungsthema ins Wanken.
So hat das Bildungsministerium – durchaus zu Recht – die 5. Schulstufe wieder aus dem Laptop-Anschaffungsprogramm des Bundes herausgenommen und macht „digitale Grundbildung“ ohne Digitalgeräte. Aber selbst wenn es eine massive gemeinsame Anstrengung von uns und dem Bund zur Durchsetzung dieser Reduktionsmaßnahme gibt, wird es Schulen geben, die – weil die Ministeriumstüren zum Thema Laptops in der 5. Schulstufe verschlossen sind – dann bei der Gemeindetür um die Anschaffung derartiger Geräte oder wieder ganzer EDV-Säle anfragen werden. Da gilt’s dann, „stark dagegen zu sein“!
- In der Elementarpädagogik sollen österreichweite Mindeststandards, aber auch Ausbauziele kommen. Es war wohl das längste Ringen, das am Ende schon nahe am „K.O.“ war. Gespießt hat es sich bei der Betreuerinnenausbildung, wo von 220 Stunden bis Wünschen nach 1.000 Stunden eine Riesendifferenz lag.
Bis zuletzt offen war auch die Frage, wie ein einheitliches Elementarbildungsgrundsatzgesetz mit einer ausreichenden Finanzierung gekoppelt und mit einer individuellen Umsetzung auf Länderebene verbunden werden könne. Ende gut – alles gut: Bei den Betreuerinnen kommen 220 Ausbildungsstunden und eine Weiterbildungspflicht. Die 5-jährige Ausbildung der Elementarpädagoginnen wird forciert. Bei den unter 3-Jährigen wird es mindestens eine Betreuungsperson in der Gruppe pro 5 Kindern geben. Maximal 15 Kinder darf eine Gruppe der unter 3-Jährigen haben.
Über drei Jahren liegt die zukünftige Teilungszahl bei 1:11 und einer Gruppengröße von maximal 22 Kindern. Alles soll in einem Bildungsgrundsatzgesetz des Bundes festgelegt sein. Die Finanzierung hat man am Ende so gelöst, dass sie Teil der FAG-Verhandlungen sein wird. So will man auch absichern, dass der Bund nicht einseitig Qualität und sonstige Kosten steigernde Maßnahmen setzt, die wiederum in der Gesamtfinanzierung der Gemeindebelastungen nicht aufscheinen würden.
Für einen nächsten grundlegenden Verhandlungsschritt – nämlich, dass die Kindergartenfinanzierung im Abtausch mit dem Ausstieg aus der Gesundheitsfinanzierung ausschließlich in die Hand der Gemeinden kommt – besteht weiterhin Hoffnung, aber eben dann erst bei den nächsten FAG-Verhandlungen.
Im Bereich Gesundheit gibt es Fortschritte:
- Ein Ausstieg der Gemeinden aus der Spitalsfinanzierung ist noch nicht vom Tisch. Der wohl insgesamt komplexeste Bereich der Reformpartnerschaft und auch jener, der die Menschen am meisten betrifft, ist die Gesundheit. Für das Thema „Finanzierung aus einer Hand – ohne die Mitfinanzierung der Gemeinden – gibt’s weiterhin einen „Hoffnungsschimmer“. Aber es ist erst dann Thema, wenn die nun folgenden Vorgespräche zum neuen FAG starten. Im Reformpartnerschaftspapier „Gesundheit“ kommt das Wort Gemeinden in jedem Fall nicht mehr vor und bei der Finanzierung werden immer nur SV, Bund und Länder genannt. Das ist ein Zeichen!
- Eine niederschwellige telefonische und digitale gesundheitliche Erstinfo soll’s immer und überall über 1450 und gesundheit.gv.at geben. Überhaupt soll die zukünftige „strukturierte“ Patientenführung durch das Gesundheitssystem viel digitaler werden. Während die Erstinfo noch ganz ohne Datengrundlage auskommt, soll dann aber ab einem medizinischen Diagnosekontakt die ELGA-Gesundheitsakte für jede und jeden der persönliche Gesundheits- und Krankheitsdatenspeicher sein und letztlich auch verpflichtend von allen Systembeteiligten genutzt werden müssen.
- Persönlich gibt’s für den Patienten danach ein 2-Stufen-Modell: die Primärversorgung und die Sekundärversorung und zweitere wiederum ambulant und auch stationär. Und die Sozialversicherung wird für den Primärversorgungsbereich bzw. den ambulanten Sekundärversorgungsbereich – also den klassischen Hausarzt und die Gruppenpraxen bis hin zu den Primärversorgungseinheiten – die finanzielle Hauptverantwortung übernehmen. Das ist auch bisher schon so.
Eine Weiterentwicklung der bisherigen Bundesgesundheitsagentur (BGA) zu einer österreichischen Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft (ÖGFG) soll in Zukunft neue und vor allem gemeinschaftliche Sonderleistungen wie zum Beispiel Spezialkrebskliniken oder Medikamentenankauf über verschiedene Träger hinweg durch Mittelpooling von SV, Bund und Ländern finanzieren und organisieren.
Die Länder oder auch private institutionelle Träger sollen die hoch spezialisierten Vollversorgungseinheiten (Schwerpunktkrankenhäuser) weiterhin tragen. Die zukünftigen Standortfragen werden in der jeweiligen Landeszielsteuerung nach der Bundesgrundsatzplanung je Bundesland, unter Berücksichtigung von Demografie und Gastpatientenströmen, festgelegt. Dass die oben genannte ÖGFG zukünftig allenfalls noch mehr österreichweit einheitliche Leistungen und vielleicht sogar ganze Spitalseinheiten übernimmt und damit auch einheitlich strukturiert, ist à la longue nicht ausgeschlossen – aber da reden wir von Jahrzehnten …
Ein „Making of“ kennt man von Film- oder Fernsehproduktionen. Auch in den Reformgruppen gab’s einmal ein Lächeln, einen Versprecher, eine persönliche Anekdote oder Ansagen wie „kein Kuhhandel“ … aber vor allem gab’s die Erkenntnis: Da sitzen Menschen zusammen, denen die Zukunft Österreichs wichtig ist – halt manchmal auch aus einer anderen Richtung gedacht.
In jedem Fall sind alle Teilnehmer auch einige Kompromisse eingegangen und haben einiges auch verworfen, weil’s halt nicht möglich war. Zusammen ist ein Rezept, eine Bauanleitung, ein Plan entstanden. Vielleicht nicht immer der innovativste, aber ein solider. Und weil die Erarbeitung auch mit der einen oder anderen Anekdote garniert war, ist man sich auch näher gekommen, hat sich besser kennengelernt und wird jetzt im Herbst bei der legistischen und organisatorischen Umsetzung und bei darauf aufbauenden weiteren Vorhaben mit einem gemeinsamen Spirit noch schneller und tatkräftiger sein.
Die Richtung stimmt
Es geht in jedem Fall weiter. Denn am Ende ist die Reformpartnerschaft noch lang nicht. Der „Hund liegt schließlich auch hier im Detail“ oder vielleicht „der Hase im Pfeffer“, sagt man ja, und in der Politik wissen wir auch, dass Weichenstellungen, die jetzt getroffen werden, manchmal auch erst langfristig „wirken“. Also es ist noch viel zu arbeiten und es braucht auch noch jede Menge Geduld am Weg. Die Richtung stimmt in jedem Fall.
Weitere Reformdialog-Themen unter der kommunalen Lupe
Energie
Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Netzkosten zu dämpfen. Seitens des Gemeindebundes haben wir mitgearbeitet, aber keine wesentlichen Hebel, um dazu etwas beizutragen. Wir haben aber der Staatssekretärin immer wieder angeboten, Bewusstseinsbildung bei den Liegenschaftsbesitzern zu betreiben und gleichzeitig auch bei den Gemeinden auf öffentlichen Gebäuden in PV-Anlagen und -Speicher zu investieren. Eigenstrom zu verbrauchen würde die Netzkosten nicht nur dämpfen, sondern sie den Anlagenbesitzern gleich ersparen.
Verwaltung
- Digitalisierung an allen Ecken und Enden. Vieles soll durch digitale Lösungen – zum Beispiel eine eigene Amts-KI – einfacher werden. Damit das aber überhaupt gelingt, braucht’s offene Schnittstellen und eine vereinfachte Registernutzung.
Ein eigener GovTech-Campus soll Digi-Lösungen für die Verwaltung „multiplizieren“ und für die Gemeinden wird zumindest die Entwicklung einer eigenen Gemeinde-Datenplattform finanziert. Klingt kompliziert, soll aber am Ende dazu beitragen, dass Amtswege von „fast überall“ einfach und einheitlich online gemacht werden können. Und wenn der persönliche Weg aufs Amt für den Einzelnen oder die Einzelne wichtig ist, dann müssen die Daten schon dort sein – das ist die Vision. Damit man – egal welches Anliegen an die Verwaltung man hat – gut und umfassend beraten werden kann.
- Noch mehr Gemeindekooperationen – aber das „strukturiert“. Auf insgesamt vier Ebenen (lokal bis bundesweit) soll’s vorstrukturierte Gemeindekooperationen geben. Besonders wichtig sind dabei große Multi-Dienstleistungs-Gemeindeverbände auf Bezirks- oder noch höherer Ebene – optimiert auch durch die Beitrittsmöglichkeit von Verbänden zu Verbänden.
Das alles soll die einfache und freiwillige Aufgabenübertragung von der Einzelgemeinde zu einem Verband erleichtern und gleichzeitig am Gemeindeamt Personalressourcen sparen helfen. Im nächsten Schritt ist nun vorgesehen, diese Grundsatzzielsetzung zu Gemeinde-Dienstleistungsverbänden auch in eine länderweise Umsetzungsdiskussion zu bringen – das aber aufbauend auf bereits jetzt bestehenden und von Bundesland zu Bundesland differenziert entwickelten Kooperationsstrukturen.
- Vereinfachung bei Volksbegehren, bei Verfahren und „überhaupt“ bei noch mehr … Der innergemeindliche Instanzenzug war lange in Diskussion. Nun soll er abgeschafft werden. Dafür sollen aber auch die letzten Volksbegehren-Eintragungszeiten außerhalb der Regelöffnungszeiten des Gemeindeamtes fallen. Für Amtssachverständige soll’s einen bundesländerübergreifenden „Pool“ geben. Und fürs E-Voting hat man zumindest eine weiterführende Diskussion in einem grundsätzlichen Wahlrechtspaket im Herbst ins Auge gefasst …