Walter Leiss
Walter Leiss: „Mehr Verständnis für die Bürgermeister, die Entscheidungen vor Ort zu treffen haben, könnte man schon erwarten.“

Die Justiz und die Politik

Vor wenigen Wochen hat der Oberste Gerichtshof in einer Berufungsverhandlung im Swap-Prozess gegen den ehemaligen Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden ein bemerkenswertes Urteil gesprochen.

Der Oberste Gerichtshof hat gegen Schaden und den ehemaligen Finanzlandesrat und Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus sowie vier weitere Angeklagte im Wesentlichen die Urteile des Salzburger Landesgerichts bestätigt. Damit bleiben Schaden, Raus und ranghohe Beamte verurteilt. Es ist nur zu Änderungen in der Strafbemessung bei zwei Angeklagten gekommen.

Inhaltlich ging es in dem Verfahren um einen Nebenaspekt des Salzburger Finanzskandals rund um die Übertragung von sechs negativ bewerteten Zinstauschgeschäften von der Stadt auf das Land im Jahr 2007. Es habe konkrete, rechtlich verbindliche Richtlinien für das Finanzmanagement des Landes gegeben, sagte der Senatsvorsitzende Lässig. „Die Übernahme eines Portfolios, das zum Übernahmezeitpunkt mit drei Millionen negativ war, ist jedenfalls ein unvertretbarer Verstoß gegen diese Richtlinien.“

Ex-Bundespräsident Fischer für Begnadigung

Dieses Urteil hat weit über Salzburg hinaus zu heftigen Diskussionen geführt. Sogar Altbundespräsident Heinz Fischer hat das Swap-Urteil kritisiert und bringt eine Begnadigung als Möglichkeit ins Spiel. 

Solange es Gewinne gab, waren alle zufrieden

Es soll hier keine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Urteil erfolgen und Kritik wurde, wie schon angeführt, von anerkannten Autoritäten geübt.

Vielmehr sollen die grundsätzlichen Auswirkungen, die aus diesem und in letzter Zeit ergangenen Urteilen gegen oder über Bürgermeister ergangen sind, beleuchtet werden.

Vorauszuschicken ist, dass es in diesem Prozess nicht um persönliche Bereicherung oder Vorteilsannahme gegangen ist. Gegenstand waren Finanzgeschäfte und deren Übertragung von der Gemeinde auf das Land. Hier wurden Richtlinien und Dokumentationspflichten missachtet, Informationspflichten gegenüber Gremien nicht eingehalten und für die Übernahme der „SWAPs“ keine Gegenleistung vereinbart.

Finanzgeschäfte waren im Jahre 2007 durchaus auch für die öffentliche Hand üblich. Solange diese Geschäfte Gewinne erbracht haben, waren auch alle sehr zufrieden damit. 

Keine Versicherung für das Prozessrisiko

Erst nach der Finanzkrise ist - zumindest bei der öffentlichen Hand - ein Umdenken erfolgt. In der Privatwirtschaft und im Bankbereich sind derartige Geschäfte nach wie vor gang und gäbe und werfen auch entsprechend dem damit verbundenen Risiko unter Umständen hohe Erträge ab. Im Nachhinein weiß man immer besser, wie man vorher hätte entscheiden sollen.

Bürgermeister Schaden hat nicht nur sein Amt verloren, sondern auch seine wirtschaftliche Existenz ist zerstört. Prozesskosten und eventuelle Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe stehen noch bevor.

Im Gegensatz zur Privatwirtschaft bestehen auch keine Versicherungen, die ein eventuelles Prozessrisiko abdecken würden.

Verurteilungen am laufenden Band

Diese Verurteilung eines Bürgermeisters ist leider kein Einzelfall. Ein Bürgermeister im deutschen Affing wurde verurteilt, weil er zwei Firmen Gewerbesteuern gestundet hat, ohne die zuständigen Gremien zu befassen. Die Steuern plus Zinsen und Säumniszuschläge wurden von den Firmen in voller Höhe an die Gemeinde entrichtet.

Ähnliche Verfahren sind gegen oberösterreichische Bürgermeister im Gang.

Der ehemalige Bürgermeister von Stainach wurde wegen Untreue verurteilt, weil er Bauhofmitarbeiter dazu eingesetzt hatte, um einer Frau eines ehemaligen Mitarbeiters bei der bevorstehenden Delogierung beim Umziehen behilflich zu sein.

Der Bürgermeister in Fohnsdorf wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, weil er einem Kinobetrieb die Lustbarkeitsabgabe erlassen hat.

Über Urteile gegen Bürgermeister als Wegehalter wurde schon mehrfach berichtet. Die Fälle reichen vom Sturz über ein morsches Geländer, über Verurteilungen wegen Verletzungen in Folge herabfallender Äste oder umgestürzter Bäume, bis zur Verurteilung des gesamten Gemeinderates wegen Abriss eines denkmalgeschützten „Widums“ (alter Pfarrhof), anstelle dessen ein neuer Kindergarten gebaut wurde.

Das macht deutlich, dass sich Bürgermeister mit der Übernahme dieses Amtes einem hohen Haftungsrisiko aussetzen. Strafrechtliche Verurteilungen bis hin zu persönlichem Haftungsrisiko.

„Dem Land gehen die Bürgermeister aus“

Wen verwundert es also, dass viele Ortschefs bei der Suche nach ihrem Nachfolger Alarm schlagen – so titelt als Reaktion die „Kronen Zeitung“.

„Dem Land gehen die Bürgermeister aus“, so Gemeindebund-Präsident Hans Hingsamer aus Oberösterreich.

Und auch wenn keine Verurteilung durch die Gerichte erfolgt, sehen sich Bürgermeister oft einem sehr belastenden Prozessrisiko ausgesetzt. Anonyme Anzeigen, die ein Verfahren nach sich ziehen und auch ohne Verurteilung das politische Ende bedeuten. Von den immer häufiger werdenden persönlichen Angriffen und Beschimpfungen einmal ganz abgesehen.

Wer soll dann diese Ämter noch übernehmen? Die Entschädigung ist nicht so attraktiv, die sozialrechtliche Absicherung gering, eine Rückkehr in die Wirtschaft wird kritisch beurteilt, aber die Verantwortung und das Risiko einer Verurteilung sind hoch.

Wie soll die Gemeinde dann noch funktionieren? Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die nicht immer allen passen.

Natürlich müssen die Gemeinden auch Gesetze einhalten. Persönliche Bereicherungen sind auch nicht zu tolerieren. Aber mehr Verständnis für die Bürgermeister, die Entscheidungen vor Ort zu treffen haben und die Situation auch anders beurteilen können und müssen, könnte man schon erwarten. 

Verurteilungen wegen fehlender Klimaschutzmaßnahmen?

Man kann auch schon gespannt sein, wie mögliche Verfahren gegen Regierungsmitglieder entschieden werden, wenn sie keine oder nicht die verlangten Maßnahmen zum Klimaschutz treffen. Vorerst sind nur Anträge an die Regierung ergangen, Maßnahmen zu setzen.

Was passiert, wenn – wie schon von Umweltorganisationen angekündigt – die Fristen ablaufen und Klagen und Anzeigen eingebracht werden. Werden dann die Gerichte verurteilen und als Ersatzvornahme entscheiden was zu tun ist? Werden dann Gerichte das Dieselprivileg kippen oder einen autofreien Tag anordnen?

Spätestens dann wird man merken, dass die Gewaltentrennung, die in der Verfassung verankert ist, gut überlegt war und die Beurteilung im Nachhinein etwas anderes ist, als selbst Entscheidungen zu treffen.