Walter Leiss
Walter Leiss: „Wichtig ist, dass die Mittel für die Elementarpädagogik jeden-falls in ihrem gesamten Umfang für die Elementarpädagogik zu verwenden sind und nicht nach Zielerreichung für andere Zwecke umgewidmet werden dürfen.“
© Philipp Monihart

Der lange Kampf ums Geld

Über die Verteilung des lieben Geldes kann trefflich und lange diskutiert und gestritten werden. Dies gilt in der Familie genauso wie in ­Institutionen. Natürlich ist es immer leichter, die Gespräche zu führen, wenn es mehr Geld zu verteilen gibt, als wenn es ums Sparen geht. Wenn es mehr zu verteilen gibt, ist eine Einigung schneller zu erzielen, als wenn die Mittel insgesamt weniger werden. Jeder hat gute Gründe, warum gerade bei ihm nicht gespart werden könne. 

Diese allgemein geltenden Grundsätze haben auch Gültigkeit für die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Diese werden im sogenannten Finanzausgleichsgesetz, jeweils für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren, geregelt. Dies im Wesentlichen auch deshalb, weil in Österreich ein sogenannter Finanzföderalismus besteht, der jedoch sehr zentralistische Züge aufweist.

Die Steuern werden fast überwiegend durch Bundesgesetze geregelt, deren Höhe bestimmt und auch von Bundesbehörden eingehoben. Die Länder verfügen über fast keine eigenen Einnahmen und nur den Gemeinden stehen die Kommunalsteuer und die Grundsteuer neben einigen vom Ertrag eher geringen Abgaben als ausschließliche Gemeindeabgaben zur Verfügung. 

Wer wie viel erhält

Erforderlich ist daher, dass über die Aufteilung der Steuererträge, die auf Bundesebene eingehoben werden, verhandelt wird. Vereinfacht gesprochen gehen an den Bund 68 Prozent, an die Länder 20 Prozent und an die Gemeinden 12 Prozent dieser vom Bund eingehobenen sogenannten gemeinschaftlichen Abgaben. Die Anteile der Länder, und innerhalb der Länder jene der einzelnen Gemeinden, richten sich nach verschiedenen Kriterien, wobei die Einwohnerzahl eine wesentliche Rolle spielt. 

Dabei kommt der sogenannte abgestufte Bevölkerungsschlüssel zur Anwendung, der bedeutet, dass Einwohner in größeren Gemeinden (10.000 Einwohner, 20.000 Einwohner und über 50.000 Einwohner) mit einem höheren ­Faktor gewertet werden.

Das Verhältnis zwischen Ländern und Gemeinden im jeweiligen Bundesland ist durch vielfältige Transferbeziehungen gekennzeichnet. Der Anteil der Gemeinden wird durch verschiedene Umlagen (Landesumlage, Sozialhilfeumlage, Bedarfszuweisungsmittel etc.) gekürzt. Teilweise fließen diese Mittel wieder über diverse Förderungen an die Gemeinden zurück. 

Insgesamt ein komplexes System, das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gestaltet ist. Gemeinsam an diesem System ist jedoch, dass die Aufteilung so erfolgen soll, dass die Aufgaben der jeweiligen Gebietskörperschaften mit ihrem Anteil auch gedeckt werden können.

Genauso gilt, dass, wenn die Gesamterträge der Steuern steigen, alle Gebietskörperschaften mit ihrem Anteil wachsen, jedoch bei sinkenden Steuereinnahmen auch ihre Anteile fallen. Eine gute Wirtschaftslage mit höheren Erträgen auf Unternehmer- und Arbeitnehmerseite und ein hohes Konsumverhalten steigern somit die Einnahmen, während eine schlechte Wirtschaftslage auch zu geringeren Steuereinnahmen führt. 

Da die Aufgaben, die Länder und Gemeinden zu erfüllen haben, in der Vergangenheit ständig gestiegen und vor allem teurer geworden sind, war die erste Forderung eine Änderung der Verteilungsschlüssel zugunsten der Länder und Gemeinden. Schnell hat sich allerdings herausgestellt, dass der Bund dazu nicht bereit war. 

Die Ausgaben auf Bundesebene seien von den Personalkosten über die Pensionen bis zur Landesverteidigung genauso gestiegen wie die Ausgaben der Länder und Gemeinden für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Stattdessen war der Bund bereit, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, allerdings daran geknüpft, dass auch bestimmte Reformen umgesetzt werden. Ein Paket im Gesamtumfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr wurde geschnürt. Neben den Mitteln für Gesundheit und Pflege besonders hervorzuheben sind die Verdoppelung der Finanzzuweisungen an Länder und Gemeinden von 300 auf 600 Millionen Euro, davon die Erhöhung des Strukturfonds von 60 auf 120 Millionen Euro und die Gewährung von Vorschüssen für die Gemeinden in der Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2024. 

Was bringt der Zukunfstfonds?

Strittig war bis zuletzt der sogenannte Zukunftsfonds mit Mitteln von 1,1 Milliarden Euro pro Jahr. Die Mittel dieses Fonds sollen Länder und Gemeinden zur Zielerreichung in den Bereichen der Elementarpädagogik (500 Millionen  Euro), Wohnen und Sanieren (300 Millionen Euro) und Umwelt und Energie (300 Millionen Euro) unterstützen.

Nach langen, mühsamen Verhandlungen ist es gelungen, die Mittel für die Elementarpädagogik so zu verteilen, dass 250 Millionen Euro direkt an die Gemeinden und 250 Millionen über die Länder zur Steuerung von Investitionen an die Gemeinden fließen werden. Wichtig ist, dass diese Mittel jedenfalls in ihrem gesamten Umfang für die Elementarpädagogik zu verwenden sind und nicht nach Zielerreichung für andere Zwecke umgewidmet werden dürfen. Damit werden Gemeinden bei den Investitionen im Ausbau, aber auch bei den Kosten für den laufenden Betrieb unterstützt. 

Wie geht es weiter?

Damit ist es insgesamt gelungen, wesentlich mehr Mittel für die Gemeinden zu erzielen. Dies war auch notwendig, weil die finanzielle Situation in vielen Gemeinden sehr prekär ist und keine ausgeglichenen Budgets mehr erzielt werden können.

Dass es mehr sein hätte können, ist klar. Bei der Ausgangslage jedoch ist es insgesamt ein Erfolg. Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass sich die Wirtschaftslage wieder bessert und damit mehr Steuereinnahmen zur Verfügung stehen. Es wird jedoch unumgänglich sein, sich auf geänderte Rahmenbedingungen einzustellen und die damit verbundenen Veränderungen herbeizuführen.