Bedarfszuweisungen werden neu geregelt

10. Oktober 2017
Die Vorarlberger Landesregierung und der Gemeindeverband haben ein Gemeindefinanzpaket vereinbart, das eine Entlastung der Gemeinden im Sozialfonds und eine Neuregelung der Aufteilung der Bedarfszuweisungen bringt. Vor allem strukturschwache Gemeinden werden stärker unterstützt. Zugleich war es ein wichtiges Ziel, dass keine Gemeinde etwas verliert, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier.

Anstelle der bisher ausbezahlten schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen sollen künftig von den gesamten Bedarfszuweisungsmitteln – im Jahr 2018 ca. 67,25 Millionen Euro – 35 Prozent als strukturstärkende Mittel verteilt werden. Das heißt, im Jahr 2018 werden das voraussichtlich 23,54 Millionen Euro sein, um 2,68 Millionen Euro mehr als heuer.

Die Verteilung im Detail


  • Kleingemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern (65 Gemeinden) etwa erhalten einen Pauschalbetrag von jeweils 100.000 Euro an als Sockelbetrag zur Finanzierung ihrer Grundausstattung.

  • Für Gemeinden unter 10.000 Einwohner mit mehreren selbständigen Ortsteilen (Pflichtkriterium: eigene Schule) gibt es pauschal 150.000 Euro.

  • Die Bezirkshauptstädte bekommen ebenfalls 150.000 Euro für ihre Zentralortfunktion mit überörtlichen Aufgaben.

  • Darüber hinaus werden Ausgleichszahlungen etwa für Gemeinden mit unterdurchschnittlicher Bevölkerungsentwicklung oder mit geringer Bevölkerungsdichte sowie für solche ohne Nahversorger mit Vollsortiment gewährt.


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Planungssicherheit beim Sozialfonds

Bei der Dotierung des Vorarlberger Sozialfonds erhalten die Gemeinden auch in den nächsten drei Jahren einen Ausgleich, wenn ihr gesetzlicher 40-Prozent-Anteil an den Sozialfondskosten eine bestimmte Summe – im Jahr 2018: 100 Millionen Euro plus die durchschnittliche Zunahme ihrer Ertragsanteile in den letzten fünf Jahren – überschreitet. Die Differenz wird zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus Bedarfszuweisungen finanziert. Konkret ist dadurch – aus heutiger Sicht – für das Jahr 2018 eine zusätzliche Entlastung der Gemeinden in der Größenordnung um acht Millionen Euro zu erwarten.