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      Bedarfszuweisungen an Gemeinden werden veröffentlicht
Das Nachrichtenmagazin „Profil“ kritisierte, dass in der Steiermark Bedarfszuweisungs-Mittel, die vom Land für die Gemeinden verwaltet werden, verwendet wurden, um die Liquidität des Landes zu sichern. Das mag der Grund sein, warum nun beschlossen wurde, zukünftig sowohl die monatlichen Bedarfszuweisungsbeschlüsse der Landesregierung wie auch einen jährlichen Detailbericht der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. 
  Konkret werden die detaillierten Auszahlungen der Bedarfszuweisungsmittel aus der letzten Legislaturperiode (2020 bis 2024) an die einzelnen Gemeinden bzw. Gemeindeverbände auf der Homepage der zuständigen Abteilung 7 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung veröffentlicht.
Zudem werden hinkünftig die monatlichen Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung, beginnend ab September 2025, über die Auszahlung von Bedarfszuweisungsmitteln über das Informationsregister des Bundes zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, sich künftig direkt und niederschwellig über die Projekte der steirischen Kommunen und deren Unterstützung aus Bedarfszuweisungen zu informieren.
 
 
 
 
