Baulandvermessung vor blauem Himmel
Grundstücke, die kleiner als 800 Quadratmeter sind, sind vom „Bauzwang“ ausgeschlossen.
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Bauland darf nicht mehr gehortet werden

In Vorarlberg werden Bauflächen künftig nur mehr für sieben Jahre befristet gewidmet. Damit will die Landesregierung erreichen, dass mit Grund und Boden sparsamer umgegangen wird. Wohnen soll leistbarer werden, Wirtschaft und Landwirtschaft sollen genug Flächen zur Verfügung haben und eine gewisse Mobilität von Bauflächen soll erreicht werden.

„Wir wollen wissen, was mit dem Grundstück innerhalb einer Frist auch passiert“, das reine Horten von Baugrundstücken soll weniger werden, erläutert Landeshauptmann Markus Wallner.

Was geplant ist

Die zentralen Maßnahmen, die in den nun vorliegenden Gesetzesentwürfen enthalten sind:

  • Eine befristete Widmung von Bauflächen auf sieben Jahre bei Neuwidmungen. Wird nicht innerhalb dieser Frist gebaut, muss der Besitzer entweder das Grundstück der Gemeinde zum Verkauf anbieten oder nimmt - ohne eine Entschädigung dafür zu erhalten - eine Rückwidmung in Kauf. Ausgenommen von diesem „Bauzwang“ sind Grundstücke, die kleiner als 800 Quadratmeter sind.
  • Ein Erklärungsverfahren beim Erwerb von Baugrundstücken incl. einer Grenze von fünf Hektar beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken.
  • Die grundsätzliche Vermeidung einer weiteren Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder.
  • Die Schaffung von Siedlungsschwerpunkten und Verdichtungszonen in dafür besonders geeigneten Bereichen (z. B. Ortszentren, ÖPNV-Knoten).
  • Die Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung eines räumlichen Entwicklungskonzepts innerhalb der nächsten drei Jahre.
  • Die Stärkung der Vertragsraumordnung durch Einführung eines dritten möglichen Vertragstypus über Infrastrukturmaßnahmen.
  • Einkaufszentren dürfen künftig nur noch mehrgeschoßig gebaut werden. Der Großteil der Stellplätze muss in Garagen oder auf den Gebäuden errichtet werden.
  • Die Einführung von Vorbehaltsflächen für den gemeinnützigen Wohnbau.
     

Aktive Bodenpolitik von Land und Gemeinden wird forciert

„Über das neu zu schaffende Instrument des Bodenfonds sollen Land und Gemeinden künftig in die Lage versetzt werden, strategisch wichtige Grundstücke für die Landes- und Gemeindeentwicklung anzukaufen,“ informiert Landesrat Rauch, „sei es für die eigene Nutzung oder als Flächenreserve für andere Grundstücke, die nur im Tauschwege zu bekommen sind.“

Die Landtagsparteien von ÖVP und Grünen werden dazu dem Landtag einen Antrag vorlegen, der die Vorgaben für diese zu gründende Gesellschaft beinhaltet. Zielsetzung ist, dass die Umsetzung bis zu Beginn des vierten Quartals 2018 erfolgt ist.