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Schulungen zum Informationsfreiheitsgesetz
Ab 1. September 2025 tritt das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bringt das neue IFG Chancen und zugleich Herausforderungen mit sich: Die jahrzehntelang gelebte und praktizierte Transparenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kommt nun auch per Gesetz in die Rathäuser.
Damit wird Transparenz noch mehr gefördert, aber vor allem wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Verwaltungen noch mehr gestärkt: Entscheidungen der Gemeindeverwaltung sind dadurch für die Bevölkerung besser nachvollziehbar und auch der Zugang zu relevanten Daten der Gemeinden wird für sie erleichtert.
Was haben die Gemeinden ab 1. September konkret zu tun?
Gemeinden ab 5.000 Einwohner sind verpflichtet, ab dem 1. September „Informationen von allgemeinem Interesse“ – also zum Beispiel Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter, Studien, Gutachten etc., die ab Inkrafttreten des Gesetzes entstehen – proaktiv in dem neu einzurichtenden Informationsregister data.gv.at zu veröffentlichen.
Gleichzeitig haben Gemeinden im Zuge der passiven Informationspflicht die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu amtlichen oder unternehmerischen Informationen einer Gemeinde zu geben. Gemeinden unter 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner sind von der proaktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen.
Eine große Herausforderung bei der Umsetzung des neuen IFG ist sicherlich der Datenschutz und der Schutz sensibler Informationen. Hier gilt es eine Balance zwischen Transparenz und dem Schutz personenbezogener Daten zu wahren. Der Gemeindebund begleitet die Gemeinden bestmöglich auf dem Weg zum neuen Informationsfreiheitsgesetz und hat bereits ein umfassendes, kostenfreies Service-Angebot bestehend aus einem Leitfaden, Schulungen, Webinaren sowie einer durch einen Rechtsanwalt betreuten Anlaufstelle für Fragen zum IFG bereitgestellt.