Auspuff eines Lastwagens
Kritisiert wird, dass Lkw oft tagelang mit eingeschalteten Motoren und Diesel-Kühlaggregaten abgestellt werden.
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Amtshaftungsklage wegen unterlassener Klimaschutzmaßnahmen

5. September 2024
Ein Einwohner klagt die Stadtgemeinde Traiskirchen, weil diese notwendige Maßnahmen gegen Lärm- und Abgasemissionen auf Gemeindestraßen unterlassen haben soll. Kritisiert wird, dass auf Gemeindestraßen in Traiskirchen Lastkraftfahrzeuge, die Betriebsanlagen mit Kühlgut beliefern, oft tagelang (insbesondere über Wochenenden) mit eingeschalteten Motoren und Diesel-Kühlaggregaten abgestellt würden und so auf die Abfertigung in den Betriebsstätten „warten“.

Der Kläger sieht durch diese Lärm- und Abgasemissionen beeinträchtigt und verlangt nun die Haftung der Gemeinde, weil diese die Umsetzung von „einfachsten Maßnahmen, wie z. B. Halte- und Parkverbote zu erlassen, mit denen tagelanges Laufenlassen von Motoren und Diesel-Kühlaggregaten und die daraus resultierenden Emissionen hätten vermieden werden können“, seit Jahren verweigere.

Die Klage wurde beim Landesgericht Wiener Neustadt eingebracht, das der Gemeinde bereits die Klagebeantwortung aufgetragen hat.

Schweiz wurde bereits verurteilt

Piotr Pyka, der Rechtsanwalt des Klägers, weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst im April 2024 die Schweiz wegen unterlassener Klimaschutzmaßnahmen verurteilt und das Grundrecht auf Klimaschutz bestätigt habe. Damit sei klargestellt, dass Staaten - und daher auch Gemeinden - verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um dem Klimawandel bzw. der Umweltverschmutzung wirksam zu begegnen. „Mein Mandant ist der Ansicht, dass die Stadtgemeinde Traiskirchen dieser Pflicht nicht nachgekommen ist und für diese Unterlassung daher haften muss“, so Rechtsanwalt Pyka in einer Aussendung.

Gemeinde hat als erste den Klimanotstand ausgerufen

Pyka weist darauf hin, dass die Gemeinde – in der SPÖ-Chef Andreas Babler Bürgermeister ist – 2019 als erste österreichische Kommune den „Klimanotstand“ ausgerufen hat. Daher sei zu erwarten, dass sich die Stadt der selbst auferlegten Pflicht, dem Klimawandel bzw. der Umweltverschmutzung entgegenzuwirken, auch nachkommt und tagelanges Laufenlassen von LKW-Motoren samt Diesel-Kühlaggregaten auf öffentlichen Straßen durch Halte- und Parkverbote strikt untersagt. Dass die Gemeinde dies mit dem Hinweis auf vermeintliche Schädigung des Wirtschaftsstandortes ablehnt, sei nicht nachvollziehbar.