Was es braucht, ist keine Gnade in Form von Sonderpaketen, sondern Gerechtigkeit durch Systemänderung.
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Finanzen
Klimaschutz braucht vor allem kommunale Mittel
Der Bund kassiert jährlich rund 1,4 Milliarden Euro aus der nationalen CO2-Bepreisung – und behält jeden Cent davon. Den Gemeinden, die den Großteil der Klimaschutzmaßnahmen tatsächlich umsetzen und obendrein die Mehrkosten der CO2-Steuer für kommunale Gebäude und Fahrzeugflotten tragen, bleibt nichts. Das ist nicht nur finanzpolitisch ungerecht – es ist klimapolitisch kontraproduktiv. Der Österreichische Gemeindebund fordert eine Beteiligung.
Mit der ökosozialen Steuerreform führte Österreich im Oktober 2022 einen nationalen Emissionszertifikatehandel (NEHG) ein. Seither gilt: Wer fossile Energieträger in Verkehr bringt – Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas –, muss dafür nationale Emissionszertifikate erwerben. Der Preis ist seit Beginn des Jahres 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 festgesetzt und bleibt auch 2026 auf diesem Niveau, bevor ab 2027 bzw. voraussichtlich 2028 das europäische Pendant, das EU-ETS II, die nationale Regelung ablöst.
Das Ziel ist legitim und richtig: Klimaschädliche Emissionen sollen einen Preis bekommen, damit der Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien wächst. Das Instrument funktioniert. Das Problem liegt nicht in der Lenkungswirkung des CO2-Preises, sondern in der Verwendung der daraus resultierenden Einnahmen.
Die Einnahmen fließen als ausschließliche Bundesabgabe in den Bundeshaushalt. Sie teilen damit explizit nicht das Schicksal der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die nach dem Finanzausgleich an Länder und Gemeinden verteilt werden. Kurz: Der Bund erhebt, der Bund behält.
Die Forderung des Gemeindebundes
Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl formuliert es klar: „Der Staat nimmt derzeit aus der CO2-Bepreisung 1,4 Milliarden Euro ein – kein Cent davon wird mit den Gemeinden oder den Ländern geteilt. Den Gemeinden würden laut Finanzausgleichsschlüssel davon 12 Prozent zustehen, das wären rund 30 Millionen Euro allein für die niederösterreichischen Kommunen.“
Diese Forderung ist keine neue. Schon bei den Finanzausgleichsverhandlungen 2023 und in den darauffolgenden Budgetdebatten pochte der Gemeindebund darauf, die CO2-Einnahmen als gemeinschaftliche Bundesabgabe auszugestalten.
Bisher ohne Erfolg: Statt einer strukturellen Beteiligung hat die Bundesregierung einzelne Gemeindepakete – zuletzt ein Kommunales Investitionsprogramm (KIP 2025) im Umfang von 500 Millionen Euro – als Ersatz angeboten. Zweckgebundene Einmalzahlungen ersetzen jedoch keine verlässliche, dauerhafte Finanzierungsquelle.
Präsident Pressl besteht auch deshalb auf einer Systemänderung, weil der finanzielle Druck auf die Gemeinden seit Jahren zunimmt: Ein Drittel der österreichischen Kommunen befindet sich laut Gemeindebund in einer dramatischen Haushaltslage; drei Viertel mussten 2024 geplante Investitionen absagen oder verschieben.
Was die Gemeinden konkret fordern – und was sinnvoll wäre
Die Forderung des Gemeindebundes ist präzise formuliert: Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen als gemeinschaftliche Bundesabgabe behandelt werden. Der kommunale Anteil würde nach dem geltenden Finanzausgleichsschlüssel rund 12 Prozent betragen – bei aktuell 1,4 Milliarden Euro Jahreseinnahmen entspräche das etwa 168 Millionen Euro für alle österreichischen Gemeinden bundesweit.
Darüber hinaus wäre folgendes Modell diskutierenswert:
- Zweckbindung für Klimaschutzinvestitionen
Ein Teil der kommunalen CO2-Einnahmen könnte zweckgebunden für Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Gebäude, Umstieg auf erneuerbare Energien und klimaangepasste Infrastruktur reserviert werden.
- Klimaschutzfonds auf Gemeindeebene
Ergänzend könnten Gemeinden, die nachweislich in Klimaschutzprojekte investieren, über einen kommunalen Klimafonds Zusatzmittel erhalten.
- Direkter Ausgleich für CO2-Mehrkosten
Zumindest ein Ausgleich für die tatsächliche Mehrbelastung der kommunalen Infrastruktur durch die CO2-Steuer wäre angesichts der gestrichenen Klimabonus-Mittel das Mindeste.
- Verpflichtende Beteiligung im ETS-II-Ausschüttungsmodell
Der Finanzausgleich 2027 muss explizit regeln, wie Österreich die ihm zufließenden ETS-II-Mittel auf Bund, Länder und Gemeinden aufteilt.
Ein Appell an die Bundespolitik
Klimapolitik, die auf Gemeindeebene stattfindet, aber nicht auf Gemeindeebene finanziert wird, ist keine echte Klimapolitik – sie ist eine Verlagerung von Kosten auf jene staatliche Ebene, die am wenigsten Gestaltungsmöglichkeiten hat. Der Bund legt die CO2-Steuer fest, der Bund kassiert die Milliarden, und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen mit leeren Kassen Klimaschutzziele erfüllen, die auf europäischer und nationaler Ebene beschlossen wurden.
Das Argument, es gebe zweckgewidmete Förderprogramme wie KIP oder den Klima- und Energiefonds als Ersatz, überzeugt nicht. Erstens sind solche Programme zeitlich befristet, nicht strukturell abgesichert und politisch kontingent. Zweitens erfordern sie bürokratische Antragsverfahren und Ko-Finanzierung aus Gemeindehaushalten, die sich dafür in immer mehr Fällen schlicht keinen Spielraum mehr leisten können. Drittens stehen sie nicht im Verhältnis zur tatsächlichen kommunalen Klimaschutzleistung.
Was es braucht, ist keine Gnade in Form von Sonderpaketen, sondern Gerechtigkeit durch Systemänderung. Wer Klimaschutz ernst nimmt, gibt den Gemeinden dauerhaft und verlässlich jene Mittel, die sie benötigen, um Klimaschutzziele auch tatsächlich zu erreichen.
Die Forderung des Österreichischen Gemeindebundes, an den Erträgen der CO2-Bepreisung beteiligt zu werden, ist sachlich begründet, finanzrechtlich konsistent und klimapolitisch notwendig. Mit dem bevorstehenden Übergang zum EU-ETS II und dem anstehenden Finanzausgleich bietet sich 2026/2027 ein seltenes Zeitfenster für eine echte Systemkorrektur. Die Bundespolitik sollte es nutzen – bevor die Klimakosten auf Gemeindeebene vollends die Handlungsfähigkeit der österreichischen Kommunen erodieren.
Fünf Punkte, warum die Gemeinden Recht haben
1. Gemeinden sind die eigentlichen Klimaschutzakteure
Wer die Klimamaßnahmen der öffentlichen Hand konkret zählt, findet sie überwiegend auf kommunaler Ebene: thermische Sanierung von Schulen und Amtsgebäuden, Ausbau von Fernwärme und kommunalen Wärmenetzen, Investitionen in erneuerbare Energien, Radweginfrastruktur, Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, Begrünung von Ortskernen als Hitzeschutz. All das kostet Geld – und all das leisten überwiegend die Gemeinden.
Wer aber für Klimaschutzmaßnahmen zahlt, soll auch an den Einnahmen aus klimapolitischen Instrumenten partizipieren. Das ist keine kommunale Sonderlogik, sondern schlichte Kohärenz im öffentlichen Finanzwesen.
2. CO2-Bepreisung belastet die Gemeindehaushalte direkt
Die CO2-Steuer verteuert nicht nur das private Heizen und Tanken, sie schlägt unmittelbar auf die Betriebskosten kommunaler Infrastruktur durch. Schulen, Gemeindeämter, Bauhöfe, Feuerwehrgerätehäuser und Gemeindewohnungen – viele davon werden noch mit fossilen Energieträgern beheizt. Hinzu kommt der kommunale Fuhrpark: Müllabfuhr, Winterdienst, Bauhoffahrzeuge. Die CO2-Steuer trifft die Gemeinden also doppelt: als Infrastrukturbetreiber und als Bereitsteller von Daseinsvorsorge.
Dabei steht der Umbau auf klimaneutrale Energiequellen vor einer klaren Finanzierungsfrage. Wärmepumpen, Pelletsheizungen, Photovoltaik-Anlagen für öffentliche Gebäude – all das erfordert Investitionen, die aus ohnehin angespannten Gemeindebudgets kaum zu stemmen sind, wenn gleichzeitig die laufenden Energiekosten steigen
3. Systemlogik und Finanzausgleich sprechen für Beteiligung
Das österreichische System der gemeinschaftlichen Bundesabgaben basiert auf einer klaren Logik: Was der Bund erhebt, wird nach einem transparenten Schlüssel geteilt. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer – sie alle fließen zu fixen Anteilen an Länder und Gemeinden. Der Grund: Die subnationalen Ebenen erbringen Leistungen, die dem Gesamtsystem zugutekommen, und sollen daher auch an dessen Einnahmen teilhaben.
Die CO2-Bepreisung wurde bewusst außerhalb dieser Systematik konstruiert – als ausschließliche Bundesabgabe, damit der Bund die volle Verfügungshoheit behält. Das ist ein steuerverfassungsrechtliches Gestaltungsprivileg, das fiskalisch verständlich, aber politisch kaum zu rechtfertigen ist, wenn gleichzeitig Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe deklariert wird.
4. Der Wegfall des Klimabonus verschärft die Lage
Bis Ende 2024 diente der Klimabonus wenigstens als teilweiser Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten der Bevölkerung – auch in Gemeinden mit schlechter Öffi-Anbindung wurden höhere Beträge ausbezahlt, was den ländlichen Raum überproportional entlastet hat. Seit 2025 entfällt der Klimabonus vollständig. Die Einnahmen aus der CO2-Steuer sprudeln weiter, die Kompensation ist weg. Der Bund vereinnahmt nun Milliarden, ohne einen Teil davon an jene weiterzugeben, die die Umstiegskosten am stärksten spüren – die Bevölkerung kleiner und mittlerer Gemeinden sowie die Kommunen selbst.
5. EU-ETS II erhöht den Handlungsdruck
Ab voraussichtlich 2028 ersetzt das EU-weite Emissionshandelssystem ETS II die nationale Bepreisung für die Sektoren Gebäude und Verkehr. Die Preise im ETS II werden marktbasiert ermittelt und dürften in den Folgejahren deutlich über das aktuelle Niveau von 55 Euro steigen – Experten prognostizieren bis 2030 Preise von 120 Euro und mehr pro Tonne CO2. Zudem werden die Erlöse anteilig an die Mitgliedstaaten ausgeschüttet, die wiederum über deren Verwendung entscheiden.
Österreich wird nun im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs – der derzeit für 2027 ansteht – festlegen müssen, wie es mit diesen Mitteln umgeht. Das ist die historische Chance, die Systemfrage zu lösen: Eine faire Beteiligung der Gemeinden an den ETS-II-Erlösen sollte nicht erst auf Druck erstritten werden, sondern als evidenzbasierter finanzpolitischer Grundsatz im nächsten Finanzausgleich verankert werden