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Willkommen in Schilda
Lange Zeit hat man dem Elend am und im Mittelmeer untätig zugesehen. Erst als der Zustrom über die Balkanroute stärker wurde, vermeinte man das Problem auf EU-Ebene lösen zu müssen.
Obwohl seit über einem Jahr die Asylantragszahlen massiv ansteigen, kaum ein Bundesland die vereinbarte Länderquote zur Unterbringung einhält und bereits mehrmals vor einem Asylnotstand gewarnt wurde, folgte man dem großen Bruder und sprach medienwirksam eine weltweit beachtete Einladung aus, die noch längere Zeit ihre Wirkung entfalten wird. Der Publicity sei gedankt. Da mag es nicht verwundern, dass vor wenigen Monaten eine Unterbringung in Zelten als menschenverachtend, nunmehr aber eine Unterbringung in Bahnhofshallen und Tiefgaragen als ausreichend empfunden wird.
Kurzsichtigkeit, die der Optiker nicht regulieren kann. Nicht die Ironie des Schicksals, sondern Planlosigkeit und mangelnder Weitblick haben dazu geführt, dass aus einer Einbahnstraße zunehmend eine Sackgasse wird, ohne Registrierung und ohne Kontrolle. Dass die zurecht hochgelobte Welle der Hilfsbereitschaft zu brechen und die Stimmung in der Bevölkerung zu kippen droht, ist auch ohne Blick in die Glaskugel vorhersehbar.
Ob das eilig beschlossene und sogleich in Kraft gesetzte Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden Abhilfe schafft, wird sich erst weisen müssen. Dass Gemeinden, die bislang keinerlei Kompetenzen im Asylwesen hatten, überfallsartig das korrigieren können sollen, wozu Bund und Länder jahrelang nicht im Stande waren, darf man getrost als Illusion bezeichnen. Sowohl die verfassungsgesetzlich verankerte Bereithaltungspflicht der Gemeinden als auch das Durchgriffsrecht des Bundes werfen in Wahrheit mehr Probleme auf, als sie zu lösen im Stande sind.
Da haben wir den Salat. Dass der Bund der Versuchung nicht widersteht, das eigens geschaffene Verfassungsgesetz extensiv auszulegen, wird man ihm nicht zum Vorwurf machen können. Dass es aber beträchtliches Konfliktpotenzial und Rechtsunsicherheiten in sich birgt, schon. Mehrfach wurde darauf gedrängt, zumindest alle heiklen Fragen zu klären, bevor man die Verfassung ändert. Geschehen ist das nicht. Klarheit werden daher allenfalls erst Gerichte bringen. Gut beraten wäre die Bundesregierung, würde sie sich die Angst vor dem eigenen Mut auch in anderen Bereichen nehmen lassen (Gesundheit, Pflege, Bildung, Verkehr, Wohnen, Arbeitsmarkt) und dabei denselben Ehrgeiz aufbringen.