Die Feuerwehr selbst leistet oft einen Eigenbeitrag, etwa aus Erlösen von Feuerwehrfesten oder Bauhofdienstleistungen. Den verbleibenden Rest trägt die Gemeinde.
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Warum zahlt die Gemeinde für die Feuerwehr?
Wer neu in den Gemeinderat gewählt wird und nie etwas mit der Feuerwehr zu tun hatte (am Land vermutlich eine eher seltene Kombination), erlebt es meist beim ersten Budget: Da steht ein stattlicher Posten für die örtliche Freiwillige Feuerwehr – und irgendwann auch eine Investition in ein neues Fahrzeug, die schnell in die Hunderttausende geht. Warum aber ist das schon wieder Sache der Gemeinde?
Das Feuerwehrwesen ist in Österreich rechtlich Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Es gibt also kein bundeseinheitliches Feuerwehrgesetz, sondern neun Landesgesetze – mit teils unterschiedlichen Organisationsformen, Dienstgraden und Finanzierungsmodellen. Was aber überall gleich ist: Jede Gemeinde ist nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet, den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz auszuführen. Der Brandschutz ist damit eine kommunale Pflichtaufgabe – kein freiwilliges Engagement, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Gemeinde, die keine funktionsfähige Feuerwehr vorhält, verletzt ihre gesetzliche Verpflichtung. Hat eine Gemeinde keine Freiwillige Feuerwehr, muss sie eine sogenannte Pflichtfeuerwehr einrichten oder den Schutz vertraglich an eine Nachbargemeinde übertragen.
Die Finanzierungsstruktur
Aus dieser Pflichtaufgabe folgt die Finanzierungsverantwortung. Die Hauptlast der laufenden Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehren obliegt den Gemeinden. Ein Teil des Budgets stammt aus Subventionen des jeweiligen Bundeslandes bei Anschaffungen von Geräten oder Fahrzeugen.
In der Praxis sieht das Finanzierungsmodell bei einer Fahrzeuganschaffung typischerweise so aus: Das Land schießt über den Landesfeuerwehrverband einen Förderbetrag zu – die genaue Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp, Normkosten und länderspezifischen Förderrichtlinien. Die Feuerwehr selbst leistet oft einen Eigenbeitrag, etwa aus Erlösen von Feuerwehrfesten oder Bauhofdienstleistungen. Den verbleibenden Rest – und das ist in der Regel der größte Teil – trägt die Gemeinde.
Erschwerend kommt hinzu, dass ein Feuerwehrfahrzeug eine übliche Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren hat, nach der auch die Nachbeschaffung von Ersatzteilen schwierig wird – und erst dann eine neuerliche Förderung beansprucht werden kann. Wer früher ausscheidet, muss die Förderung in der Regel anteilig zurückzahlen.
Freiwillig – aber nicht kostenlos
Ein weit verbreitetes Missverständnis: „Freiwillige“ Feuerwehr bedeutet, dass die Mitglieder ihren Dienst ohne Entgelt leisten – nicht, dass die Infrastruktur gratis ist. Die Kameradinnen und Kameraden investieren ihre Zeit, ihre Ausbildung und oft auch ihr persönliches Engagement ohne Bezahlung. Fahrzeuge, Ausrüstung, Feuerwehrhaus und Betriebskosten hingegen müssen finanziert werden.
Aus Gemeindemitteln beschaffte und der Freiwilligen Feuerwehr zur Benützung übergebene Baulichkeiten, Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände verbleiben im Eigentum der Gemeinde – das Fahrzeug, das vor dem Feuerwehrhaus steht, gehört also rechtlich der Gemeinde, auch wenn die Feuerwehr es nutzt und wartet. Und auch der laufende Betrieb – Übungen, Einsätze, Ausrüstungspflege – wird von den Gemeinden getragen, sofern nicht in anderen Gesetzen andere Kostenträger bestimmt sind.
Neun Bundesländer, neun Modelle
Weil das Feuerwehrwesen Ländersache ist, unterscheiden sich die Fördermodelle von Bundesland zu Bundesland teils erheblich. In Niederösterreich etwa ist die Feststellung der notwendigen Feuerwehrausrüstung Aufgabe der Gemeinde, die dabei ein einheitliches Berechnungsmodell auf Grundlage einer Risikoanalyse anwendet – und damit auch die Verantwortung dafür trägt, was angeschafft werden muss.
In Oberösterreich läuft die Beschaffung über ein Pilotmodell mit vorkonfigurierten Fahrzeugen zu Fixpreisen, das Planungssicherheit für Gemeinden schaffen soll. In anderen Bundesländern gelten wieder andere Regeln. Was überall gilt: Die Gemeinde kommt um ihre Verantwortung als Haupt-Finanzierungsträger nicht herum.
Warum das heute zum Problem wird
Solange Feuerwehrfahrzeuge einigermaßen leistbar waren, funktionierte dieses System reibungslos. Mit Preissteigerungen von bis zu 30 Prozent innerhalb von nur zwei bis drei Jahren stoßen viele Gemeinden – besonders kleine mit knappen Budgets – aber an ihre Grenzen.
Die Anschaffung eines modernen Löschfahrzeugs ist längst keine selbstverständliche Routineinvestition mehr, sondern eine finanzpolitische Herausforderung, die Gemeinderäte in aller Ernsthaftigkeit beschäftigen muss. Denn die Alternative – eine Feuerwehr, die mit veraltetem Gerät ausrückt – ist keine.