Am 22. April 2026 feierte der „Bundesschatz“, das Geldanlageprodukt des Bundes, seinen zweiten Geburtstag. Seit dem Start vor zwei Jahren wurden mehr als 170.000 Konten eröffnet – www.bundesschatz.at.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl, Markus Stix, Sprecher der Geschäftsführung der Bundesfinanzierungsagentur, und Finanzminister Markus Marterbauer feierten das Jubiläum
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl, Markus Stix, Sprecher der Geschäftsführung der Bundesfinanzierungsagentur, und Finanzminister Markus Marterbauer feierten das Jubiläum
© BKA/Brauneis
Warum Gemeinden mit dem Bundesschatz finanzieren sollten
Markus Stix, Geschäftsführer der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA), erklärt im Gespräch mit KOMMUNAL, warum Gemeinden mit dem Bundesschatz deutlich besser fahren als mit dem Sparkonto bei der Hausbank. Und weshalb Schulden kein Hindernis sind.
Stellen Sie sich vor: Eine Gemeinde legt 500.000 Euro kurzfristig an. Bei der Hausbank bekommt sie dafür 0,25 Prozent Zinsen. Beim Bundesschatz sind es aktuell 1,90 Prozent. Der Unterschied: fast das Achtfache.
Und trotzdem zögern viele Gemeinden. Das will Markus Stix, Geschäftsführer der OeBFA, ändern. Er legt auch Zahlen auf den Tisch: Von den 5.000 öffentlichen Einheiten, die seit Juni 2025 in den Bundesschatz investieren können, machen die 2.092 Gemeinden und Städte Österreichs den bei Weitem größten Block aus. Ihr kollektives Liquiditätspolster ist beachtlich: 8,9 Milliarden Euro lagen laut Statistik Austria per Ende 2025 als kurzfristig verfügbare Mittel auf Gemeindekonten – nur Bruchteile sind im Bundesschatz.
Der Zinsunterschied: nicht subtil, sondern massiv
„Manche Gemeinden haben uns gesagt, sie bekommen 0,25 Prozent Zinsen auf ihrem Konto. Beim Tagesschatz, dem täglich fälligen Bundesschatz, sind es 1,90 Prozent“, schildert Stix. „Das ist ein großer zusätzlicher Zinsertrag, den sie schlicht liegen lassen.“ Wie kommt es zu diesem Gefälle?
Die Antwort ist strukturell: Banken kalkulieren mit Sicherheitspuffern, Filialkosten und Gewinnmargen. Die OeBFA hingegen gibt Marktveränderungen direkt und transparent weiter. Als die Europäische Zentralbank nach ihrer Sitzung im Mai die Zinsen unverändert gelassen hat – am Geld- und Kapitalmarkt aber die Zinserwartungen stiegen –, reagierte der Bundesschatz innerhalb kürzester Zeit mit einer Zinserhöhung.
Transparenz ist dabei kein Beiwerk, sondern Teil des Geschäftsmodells. Wer beim Bundesschatz auf einen Monat veranlagt, bekommt zwei Tage vor Laufzeitende ein E-Mail mit dem Anschlusszinssatz – und kann dann noch frei entscheiden: Verlängern, umschichten, auszahlen. „Woanders schließt man zum Beispiel auf drei Monate ab, aber wenn man sich nicht meldet, fällt der Zinssatz automatisch auf nahe null Prozent zurück. Hier bekommt man davor kein E-Mail“, so Stix trocken. Beim Bundesschatz funktioniert das anders.
Das bestätigen auch der unabhängige Zinsvergleich auf der Online-Plattform „durchblicker“ oder der Bankenrechner der Arbeiterkammer: In bestimmten Laufzeiten belegt der Bundesschatz Rang 1, in anderen liegt man unter den Top 3. „Das dürfte eigentlich nicht sein“, gibt Stix augenzwinkernd zu, „weil wir als sicherster Emittent am Markt eigentlich nicht so attraktive Zinsen im Vergleich zu Banken zahlen dürften.“
Auch eine verschuldete Gemeinde kann – und sollte – veranlagen
Einer der häufigsten Einwände lautet: Wenn eine Gemeinde Schulden hat, wirkt eine Geldanlage eigenartig. Stix räumt mit diesem Denkfehler auf. „Der Bund hat 313 Milliarden Euro Finanzschulden. Trotzdem veranlagen wir kurzfristige Liquidität, bis wir sie brauchen“, erklärt er. „Dass eine Gemeinde mit Schulden gleichzeitig liquide Mittel haben kann, ist kein Widerspruch, das ist normales Finanzmanagement.“
Denn die Cashflows einer Gemeinde folgen einem eigenen Rhythmus: Ertragsanteile kommen monatlich, Rechnungen und Gehälter fallen zu anderen Terminen an. Zwischen Ein- und Auszahlungen entstehen Überhänge, also genau jene Mittel, die sinnvoll zwischenzuveranlagen sind. Gerade für diesen Zweck wurde der Tagesschatz konzipiert: täglich verfügbar wie ein Girokonto, aber mit einer deutlich besseren und vor allem faireren Verzinsung.
Ein praktisches Beispiel: Eine Gemeinde erwartet eine Rechnung für die Kanalsanierung über fünf Millionen Euro, aber erst in sechs Wochen. In der Zwischenzeit liegt das Geld beim Bundesschatz und bringt Zinsen. Verzögert sich die Baustelle, kann die Gemeinde ihre Veranlagung flexibel verändern. „Will sie etwa von der einmonatigen auf die dreimonatige Laufzeit wechseln, geht das online in wenigen Minuten“, so Stix.
Die beseitigten Hürden: Vier-Augen-Prinzip und Rechnungslegung
Lange waren es formale Hürden, die Gemeinden vom Bundesschatz fernhielten – nicht fehlender Wille. Stix erinnert sich: „Einige Gemeindeaufsichtsbehörden in Österreich standen der Eröffnung eines Bundesschatzkontos sehr reserviert gegenüber, weil das Vier-Augen-Prinzip nicht umgesetzt war und die diesbezügliche Verrechnung bei den Gemeinden nicht eindeutig geregelt war.“ Das war de facto ein Verbot.
Dieses Vier-Augen-Prinzip – zwei autorisierte Personen müssen eine Transaktion freigeben, etwa Bürgermeister und Gemeindebudgetverantwortlicher – ist nun technisch im System verankert. Die OeBFA hat das gemeinsam mit den Gemeindeaufsichten entwickelt und am 23. April 2026 allen Gemeindeaufsichten präsentiert. Das Ergebnis: „Vonseiten der Gemeindeaufsichten gibt es jetzt grünes Licht“, sagt Stix.
Parallel dazu wurde die Rechnungslegungsverordnung (VRV) vom Bundesministerium für Finanzen und den Gemeindeaufsichten novelliert. Bundesschatz-Investitionen können nun als eigenständige Veranlagung innerhalb der liquiden Mittel verbucht werden, ein eigenes Konto, klar abgegrenzt. „Nicht alle Gemeindeaufsichten haben das vorher so streng gesehen, aber einige schon“, erklärt Stix. „Jetzt ist es sauber geregelt.“
Die Bankbeziehung bleibt – aber mit besserem Verhandlungsgewicht
Ein verbreitetes Missverständnis: Der Bundesschatz ersetzt die Hausbank. Dem ist nicht so. Gemeinden brauchen nach wie vor ein Girokonto für laufende Zahlungen, Gehälter, Rechnungen bzw. Finanzierungen etwa über Kredite. „Die Geschäftsbeziehung zur Bank bleibt bestehen. Bundesschatz ist keine Entweder-oder-Entscheidung“, betont Stix.
Was sich aber ändert: die Verhandlungsposition. „Manche Gemeinden sagen uns: Ich eröffne ein Konto und mit den angebotenen höheren Zinssätzen gehe ich zur Bank – und die werden sich dann hoffentlich bewegen.“ Auch das sei ein Erfolg, sagt Stix. „Auch wenn wir es schaffen, dass die Hausbank der Gemeinde mehr Zinsen zahlt: Der Gemeinde ist geholfen.“
Selbst das Sponsoring-Argument – Gemeinden fürchten, durch einen Wechsel Raiffeisen- oder Sparkassentransparente beim Feuerwehrfest zu verlieren – lässt Stix nicht ganz gelten. „Dieses Sponsoring zahlt die Gemeinde indirekt selbst: mit einem sehr geringen Zinssatz auf ihre Einlagen.“
Nicht nur gut für die Gemeinde, auch für Österreich
Neben dem direkten Zinsvorteil gibt es einen strukturellen Effekt: Gemeinden, die beim Bundesschatz veranlagen, reduzieren damit ihren eigenen Schuldenstand gemäß Maastricht-Berechnung, weil ihre Forderung gegenüber der Republik als Gegenposten zu den Schulden wirkt. In Summe ergibt das weniger gesamtstaatliche Verschuldung. Laut Statistik Austria könnte eine vollständige Umschichtung der 27 Milliarden Euro an liquiden Mitteln des öffentlichen Sektors die österreichische Schuldenquote um mehr als fünf Prozentpunkte senken – von 81,5 auf rund 76,2 Prozent des BIP.
Für Stix ist das kein abstraktes Makroziel, sondern ein handfestes Argument: „Wenn wir Investoren sagen können, wir haben 76 Prozent Schulden statt 81, hat das einen riesigen Wettbewerbsvorteil für Österreich, im Vergleich etwa zu Finnland, Belgien und allen, mit denen wir uns täglich um Investoren streiten.“