Die Bundesregierung verbindet die Reform vor allem mit dem Ziel, die Sprachförderung auszubauen.
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Politik
Zweites verpflichtendes Kindergartenjahr soll ab Herbst 2027 kommen
Seit mehr als 15 Jahren ist in Österreich das letzte Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen verpflichtend. Ab Herbst 2027 soll diese Pflicht auch für Vierjährige gelten. Jedes Kind müsste das vorletzte Kindergartenjahr dann mindestens 20 Stunden pro Woche besuchen. Der Besuch bleibt kostenlos.
Die Mittel für den Ausbau sind im Doppelbudget des Bildungsministeriums festgeschrieben. Für 2027 und 2028 sind insgesamt 340 Millionen Euro an zusätzlichen Offensivmitteln vorgesehen. Ein Teil davon soll in den Ausbau des zweiten Pflicht-Kindergartenjahres fließen. Wie das Geld zwischen Bund, Ländern und Gemeinden genau aufgeteilt wird, ist noch Gegenstand von Verhandlungen.
Für das bestehende erste verpflichtende Kindergartenjahr stellt der Bund derzeit 80 Millionen Euro pro Jahr bereit. Die Planung für das zweite Pflichtjahr orientiert sich nach Angaben des Ministeriums an diesem Modell. Nach Einschätzung des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) decken die Bundesmittel die tatsächlichen Kosten nicht vollständig ab. Die Gemeinden als Träger der Kindergärten bleiben damit auf einem Teil der Kosten sitzen.
Gemeindebund fordert vollen Kostenersatz
Der Gemeindebund pocht darauf, dass den Gemeinden die Kosten ersetzt werden. Präsident Johannes Pressl fasst die Forderung so zusammen: „Wer anschafft, muss auch zahlen.“ Räumlichkeiten und Personal müssen die Gemeinden bereitstellen. Beim zusätzlichen Bedarf an Personal sieht das Ministerium keine allzu großen Hürden, weil die Betreuungsquoten bereits hoch seien.
Hohe Besuchsquoten, Debatte um den Zwang
Schon jetzt besuchen fast 96 Prozent aller Vierjährigen einen Kindergarten. Bei den Fünfjährigen sind es rund 98 Prozent. Nach Darstellung des Ministeriums fehlen vor allem jene Kinder, die das zweite Jahr aus sprachlichen Gründen besonders brauchen. Im Kern gehe es um Integration.
Pressl hält die Verpflichtung angesichts der hohen Quoten für nicht nötig. Die Integrationsprobleme der Städte sollten nicht auf den ländlichen Raum übertragen werden. Am Land gebe es kaum Schwierigkeiten mit Integration oder Spracherwerb. In Wien brauche es punktuell zusätzliches Personal. Das wäre nach seiner Einschätzung auch ohne eine Verpflichtung möglich gewesen.
Ausgestaltung wird noch verhandelt
Die konkrete Ausgestaltung des zweiten Pflichtjahres wird in den kommenden Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden festgelegt. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung, den Personalbedarf und den notwendigen Ausbau der Betreuungsplätze. Für die Gemeinden ist dies der zentrale offene Punkt.