Verteilungskampf auf Gemeindeebene

Wenn es keine größeren Kompetenzverschiebungen gibt, und damit ist derzeit realpolitisch nicht zu rechnen, wird sich auch mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 am Verhältnis der Ertragsanteile des Bundes, der Länder (mit Wien) und der Gemeinden (ebenfalls mit Wien) an den gemeinschaftlichen Abgaben nichts ändern. Der Bund will keine neuen Mittel bereitstellen, die Länder sind nicht bereit welche abzugeben.





Pro-Kop-Ertragsanteile 2013 (in Euro) grau: Länder, rot: Gemeinden




Es zeichnet sich also einmal mehr ein Verteilungskampf auf Gemeindeebene ab, der diesmal den Namen „Aufgabenorientierter Finanzausgleich“ trägt. Und wie bisher geht es vorrangig um Groß gegen Klein, um finanzstark gegen finanzschwach oder Gunstlage gegen Peripherie. Argumentiert wird mit hohen Ausgaben für Leistungen, die man beibehalten muss, aber weniger mit der Frage Warum. Einsparungspotenziale sind schnell bei den kleinen Gemeinden ausgemacht, die ja pro Kopf betrachtet in einigen Bereichen die Ausgabenkaiser sind - was mathematisch gar nicht anders möglich ist, wenn man auch dem Gemeindebürger im Alpenraum Kanal und Wasser zugesteht. Dass an diese Ausgabenkaiser aber gerade einmal 50 Millionen Euro oder 3 Prozent der gesamten Gemeindeertragsanteile geht, wird meist nicht erwähnt.

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