Fest gelegt werden können konkrete technischer Spezifikationen, Zuschlagskriterien sowie Bedingungen im Leistungsvertrag.
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Umwelt- und soziale Aspekte bei der Vergabe

27. August 2020
Das Bundesvergabegesetz gibt vor, dass bei der Auftragsvergabe auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen ist (Verpflichtung!) und auf sozialpolitische Aspekte Bedacht genommen werden kann (§ 20 Abs. 5 u 6 BVergG 2018). Diese Vorgaben gelten grundsätzlich für alle Arten von Vergabeverfahren .
  • Ökologische Aspekte in Vergabeverfahren können sein: Energieeffizienz, Materialeffizienz, Abfall- und Emissionsvermeidung, Bodenschutz oder Tierschutz (§ 20 Abs. 5 BVergG 2018)
  • Sozialpolitische Aspekte in Vergabeverfahren können sein: die Beschäftigung von Frauen, von Personen im Ausbildungsverhältnis, von Langzeitarbeitslosen, von Menschen mit Behinderung und älteren Arbeitnehmern (§ 20 Abs. 6 BVergG 2018)

Wie kann in der Ausschreibung auf die Umweltgerechtheit der Leistung sowie auf sozialpolitische Aspekte Bedacht genommen werden? Welche Möglichkeit gibt es für öffentliche Auftraggeber?

  • Beschreibung der Leistung: Dem öffentlichen Auftraggeber als „Herr des Verfahrens“ kommt ein weitreichendes Festlegungsrecht hinsichtlich der konkret zu beschaffenden Leistung zu. Eine Beschränkung besteht nur hinsichtlich des allgemeinen Sachlichkeitsgebotes.
  • Festlegung konkreter technischer Spezifikationen: Auf Detailebene kann im Leistungsverzeichnis oder aber bei Eignungskriterien eine Weichenstellung erfolgen.
  • Festlegung konkreter Zuschlagskriterien: Umwelt- und sozialpolitische Aspekte können bei einer vergleichenden Wertung der Angebote (und somit nicht als zwingende Leistungsvorgabe) berücksichtigt werden.
  • Festlegung von Bedingungen im Leistungsvertrag: auf vertraglicher Ebene (ein schriftlicher Leistungsvertrag ist empfehlenswert!) können Umwelt- und sozialpolitische Aspekte – gegebenenfalls mit Pönalen bei Nichteinhaltung sanktioniert – Berücksichtigung finden.

Andreas Gföhler, Partner und Niederlassungsleiter in St. Pölten: „Schramm Öhler Rechtsanwälte verfolgen unter dem Themenschirm „ökologisch. wirtschaftlich. handeln.“ einen ganzheitlichen Ansatz. Wir nehmen die Forderungen der Stakeholder genauso ernst wie die

Interessen der öffentlichen Auftraggeber. Wir navigieren unsere Mandanten, z. B. unter Anwendung erfolgreich erprobter Musterkriterien, Musterunterlagen und Schulungen, sicher in und durch den Beschaffungsprozess unter Berücksichtigung von umwelt- und sozialpolitischen Aspekten.“

Infos

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