Zum Schutz der Privatsphäre müssen Dauerstandplätze nicht mehr in der öffentlich ausgehängten Platzordnung ausgewiesen werden.
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Weniger Bürokratie am Campingplatz
Die Vorarlberger Landesregierung hat eine Novellierung des Campingplatzgesetzes beschlossen. Die Novelle soll Bürokratie abbauen und Erleichterungen für Campingplatzbetreiber und Camper bringen.
Die Reform soll mit unnötigem Papierkrieg bei Bauanträgen Schluss machen. Bisher mussten Betreiber bei jeder Erweiterung ihres Platzes oder wenn sie neue Mobilheime und Bungalows aufstellen wollten, mühsam ein Verzeichnis aller Nachbarn einreichen. Diese Hürde fällt künftig weg.
Landesrätin Barbara Schöbi-Fink betont: „Unser Anspruch ist einfach: weniger Bürokratie, mehr Hausverstand. Wir machen es für die Menschen einfacher und geben gleichzeitig dem Vollzug klarere und praxistaugliche Regeln in die Hand.“
Technische Prüfungen werden einfacher
Auch komplizierte technische Prüfungen werden deutlich einfacher und sparen Zeit und Kosten. Konkret bedeutet das: Für alle Höhenmessungen ist künftig das „projektierte Gelände“ maßgebend, also der Boden, wie er im Bauplan nach Abschluss der Arbeiten vorgesehen ist.
Anstatt mühsam und mit teuren Experten rekonstruieren zu müssen, wie das Gelände ursprünglich vor jeder Veränderung aussah, gibt es nun einen klaren und einfachen Bezugspunkt für die Planung. Zudem entfällt das unpräzise Kriterium der „leichten“ Demontierbarkeit, das zu Unklarheiten führen konnte. Künftig zählt nur noch, ob die Anlage (z. B. durch Schraub- oder Stecksysteme) zerlegt und unbeschadet wieder aufgebaut werden kann.
Impulse für Tourismus und regionale Entwicklung
Die Novelle bringt der Campingwirtschaft deutlich mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Plätze. So wird der zulässige Anteil von Mobilheimen und Bungalows von 30 auf maximal 50 Prozent der Standplätze erhöht. Gleichzeitig steigt die erlaubte überdeckte Fläche dieser Objekte von 50 m² auf 60 m².
Im Zuge der Deregulierung entfällt künftig der Schutz vor Nachbarschaftsimmissionen für Campinggäste, da die Standortwahl bereits im Rahmen der Flächenwidmung umfassend geprüft wird.
Landesrat Marco Tittler sieht darin eine wichtige Stärkung der touristischen Wettbewerbsfähigkeit und der kommunalen Planungshoheit: „Gemeinden können künftig den Anteil der Dauerstandplätze auf bis zu 80 Prozent erhöhen, um auf die individuellen Bedürfnisse zu reagieren.“ Zudem entfallen flächenmäßige Beschränkungen für Zelte und Wohnwagen einschließlich deren handelsübliche Bestandteile sowie der zulässigen An-, Unter- und Zubauten, wie Schutzdächer; dadurch soll der Komfort für Gäste erhöht werden.
Mehr Privatsphäre und Rechtssicherheit für die Bevölkerung
Die Novelle bringt auch für Camper selbst Vorteile. Zum Schutz der Privatsphäre müssen Dauerstandplätze nicht mehr in der öffentlich ausgehängten Platzordnung ausgewiesen werden. Um den Betreibern volle Rechtssicherheit zu geben, wurde die Meldefrist für bereits vor 2021 bestehende Dauerstandplätze bis Ende 2026 verlängert. BetreiberInnen können diese Plätze einfach schriftlich nachmelden und sind so rechtlich auf der sicheren Seite – selbst wenn die Plätze das heute erlaubte Limit überschreiten.