Salzburg
Sprengelarzt-Tätigkeit wird attraktiver
Sprengelärzte haben grundsätzlich eine 24-Stunden-Bereitschaft an allen sieben Wochentagen. Neben den finanziellen Verbesserungen, wird es künftig einen Pool aus sieben Ärztinnen und Ärzten geben, die an Wochenenden bestehende Sprengelärzte bei Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdiensts entlasten. Die Dienste können flexibel für einen Zeitraum von zwölf, 24 oder 48 Stunden absolviert werden. „Hier sind die Rückmeldungen aus der Ärzteschaft sehr positiv“, ist Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl erfreut. „Es wurde immer schwieriger, Sprengelärztinnen und -ärzte zu gewinnen. In intensiven Verhandlungen mit den Vertretern der Sprengelärzte und dem Gemeindebund ist es uns gelungen, die Tätigkeit wesentlich attraktiver zu gestalten“, betont Stöckl.
Gemeinden zahlen mit
Das Land Salzburg finanziert die Verbesserungen gemeinsam mit den Gemeinden. „Es ist wichtig, dass wir unsere Sprengelärzte halten und neue gewinnen können. Zuletzt haben wir fast keine mehr gefunden, die dazu bereit waren. Das neue System bietet eine zukunftsorientierte Perspektive und stellt sicher, dass die Versorgung in den Regionen im Interesse der Bevölkerung gesichert ist“, ist der Salzburger Gemeindeverbandspräsident Günter Mitterer mit der Neuregelung zufrieden, auch wenn sie die Gemeinden finanziell fordert.
„Entspannt Personalsituation“
Raimund John, Sprengelarztreferent der Salzburger Ärztekammer, hat das Paket mitverhandelt: „Es ist ein Versuch, mehr Sprengelärzte mit einem System zu gewinnen, das auf soliden Beinen steht. Es bringt eine Entlastung und verbessert die Tarifsituation. Die Öffnung auch für Nicht-Sprengelärzte erweitert die Einsatzmöglichkeiten und verbessert die hier bereits seit Jahren angespannte Personalsituation, die der aktuelle Ärztemangel noch weiter befeuert hat“, so Mediziner John.
Für die Gynäkologin Barbara Medek, Sprengelärztin in St. Johann, ist das Entlastungspaket ein Herzensprojekt. „Ich habe zweimal ohne Ausgleich zusätzliche Sprengelgemeinden dazubekommen. Das Gesetz war mehr als vier Jahrzehnte alt und musste dringend den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Neufassung bringt enorme Erleichterungen und angesichts der Dauererreichbarkeit ein Stück persönliche Freiheit für viele Kolleginnen und Kollegen“, so die Ärztin.
Bund ist gefordert
Für Gesundheitsreferent Stöckl ist jetzt noch die Bundesregierung am Zug: „Salzburg ist hier sozusagen in Vorleistung gegangen. Jetzt müssen auch die von Bundesseite bestimmten Tarife angepasst werden. Eine weitere Erleichterung ist, dass auch die ärztliche Vertretung Untersuchungen zur Unterbringung und Drogenuntersuchungen durchführen darf oder dies in einer Krankenanstalt gemacht wird“, so der Landeshauptmann-Stellvertreter.