
Spielplätze müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Foto: BestPhotoPlus, shutterstock.com
Spielplätze in der kalten Jahreszeit
Spielplätze sind der zentrale Punkt der Freizeitgestaltung von Kindern. Für den ordnungsgemäßen Zustand des Spielplatzes und der darauf befindlichen Geräte ist der Spielplatzbetreiber verantwortlich. Dieser ist daher auch dafür zuständig, den Spielplatz regelmäßig überprüfen und warten zu lassen. Zu diesem Aufgabengebiet zählt auch die Klärung der Frage, ob eine Benützung des Spielplatzes im Winter überhaupt möglich ist.
Stoßdämpfende Materialien und sturzhemmende Böden wie Gras oder Rindenmulch bieten in der kalten Jahreszeit im Unterschied zum Sommer keinen ausreichenden Schutz. Durch den Aufprall auf die harten Böden sind Unfälle am Spielplatz im Winter meist schwerwiegender als in den Sommermonaten. Sind die Böden im Fallraum von Spielgeräten gefroren oder eisig und eine Benützung des Spielplatzes zu gefährlich, so sollte der Spielplatz gesperrt bzw. auf die Gefahr deutlich sichtbar hingewiesen werden. Nach dem Winter gilt es die Geräte auf mögliche witterungsbedingte Materialveränderungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu warten oder zu erneuern.
Auch Radwege sind räumungspflichtig
Bei größeren Schneemengen wird der Schnee von den Räumungsgeräten oft so an den Rand der Fahrbahn geschoben, dass die Radwege durch Schneeberge blockiert sind. Doch diese sind von den Verpflichtungen des Winterdienstes nicht ausgenommen. Auch im Winter müssen Radwege ordnungsgemäß und gefahrlos benutzbar sein.