Pressekonferenz mit Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink, Landeshauptmann Markus Wallner und Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann.
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Land und Gemeinden investieren in Elementarpädagogik

5. Februar 2025
Seit Inkrafttreten des Vorarlberger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG) Anfang 2023 sind Kindergarten, Kleinkindbetreuung und außerschulische Schülerbetreuung gesetzlich vereint. Der im Gesetz verankerte Versorgungsauftrag erreicht seine vollständige Umsetzung mit der letzten Ausbaustufe im Herbst 2025. 2025 wird zudem der gesetzlich verankerte Dialog stattfinden.

Durch die Einführung des KBBG und damit verbunden durch die Ausbildungsoffensive und den Ausbau der Betreuungsplätze konnten Entlastungen für die Familien und Verbesserungen für das elementarpädagogische Personal (etwa durch die Gehaltsreform) erzielt werden.

Noch vor zehn Jahren waren rund 20 Prozent der einjährigen Kinder in Vorarlberg in Betreuung, im heurigen Jahr sind es bereits knapp 36 Prozent. Bei den Zweijährigen ist der Anteil von 52 auf 68 Prozent gestiegen, bei den Dreijährigen beträgt der Anteil seit zehn Jahren konstant um die 90 Prozent, wobei der Anteil der Dreijährigen im Kindergarten in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen ist.

In den Jahren 2020 bis 2024 sind in den Gemeinden insgesamt über 180 neue Gruppen entstanden, für 2025 sind derzeit weit über 50 neue Gruppen geplant.

Fördersätze erhöht

Der im KBBG verankerte Versorgungsauftrag für die Gemeinen besagt, dass Kindern je nach Alter ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen soll. Um die Gemeinden und privaten Träger dabei besser zu unterstützen, wurden im Jahr 2023 die Fördersätze für die Personalkosten von neuen Kleinkind- und Kindergartengruppen, Kleinkind- und Kindergartengruppen mit erweiterten Öffnungszeiten (mind. 15 Wochenstunden) und Kinderspielgruppen erhöht. Auch bei der Baukostenförderung wurden die Fördersätze für die Schaffung neuer Gruppen angehoben.

Ein Platz für jedes Kind

Von dem neuen KBBG profitieren Familien mit kleinen Kindern, indem darin zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Unterstützung der Eltern in ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben ein Versorgungsauftrag für jede Gemeinde verankert ist. Dieser besagt, dass jedem dreijährigen Kind ab dem Betreuungsjahr 2023/24 ein Ganztagsplatz, jedem Volksschulkind ab dem Betreuungsjahr 2024/25 ein Nachmittagsplatz mit Ausnahme der Schulferien und jedem zweijährigen Kind ab dem Betreuungsjahr 2025/26 ein Halbtagsplatz bei Bedarf zur Verfügung stehen soll. Die Änderung ab 2025/26 stellt die letzte Ausbaustufe des Versorgungsauftrags im KBBG dar.

25 Wochenstunden kostenfrei

Seit 1. Jänner 2024 ist die Bildung und Betreuung von Kindern in elementarpädagogischen Einrichtungen und bei Tageseltern im Rahmen der sozialen Staffelung für Familien mit geringem Haushaltseinkommen im Umfang von 25 Wochenstunden kostenfrei.

„Wir wollen möglichst allen einen leichteren und leistbaren Zugang zu den Angeboten ermöglichen“, betont Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink. Durch den Versorgungsauftrag der Gemeinden wurde der Zugang zu Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wesentlich erleichtert.

Personalkosten stiegen enorm

Die Vorarlberger Gemeinden haben in den vergangenen Jahren massiv in die Qualität und den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots investiert. „Die operativen Auszahlungen stiegen von 2022 auf 2024 um rd. 46,3 Millionen Euro auf insgesamt 180 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von 35 Prozent in nur zwei Jahren“, stellt Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann fest.

Von den 180 Millionen Euro entfallen rund 36 Millionen Euro auf Steigerungen bei den Personalkosten, die sich insgesamt auf 141 Millionen Euro erhöhten, was ebenfalls einer Steigerung von 35 Prozent entspricht. Die Personalkostenförderungen des Landes stiegen im selben Zeitraum um rund 25 Millionen Euro (36 Prozent). Lediglich durch die temporär erhöhten Personal- und Investitionskostenförderungen und die zusätzlichen Mittel aus dem Zukunftsfonds in Höhe von 22,3 Millionen Euro konnte der Abgang im operativen Ergebnis annähernd konstant gehalten werden.

„Dieser jährliche Abgang muss aufgrund der stagnierenden Ertragsanteile aber zunehmend mit zusätzlichen Krediten finanziert werden“, verdeutlicht Kaufmann mit Blick auf die erdrückende finanzielle Lage in den Gemeinden. „Daher wird es im Dialog für die Zukunft aus Sicht der Gemeinden auch äußerst wichtig sein, die Finanzierung sowohl des Bestandes als auch der noch notwendigen neuen Gruppen langfristig sicherzustellen.“

Verbesserungen nötig

„Unsere Gemeinden und die Mitarbeitenden in der Kinderbetreuung leisten tagtäglich einen enormen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitätsvollen Kinderbetreuung in Vorarlberg. Damit das auch künftig sichergestellt ist, müssen die Lehren aus den bisherigen Erfahrungen zum KBBG gezogen und im gemeinsamen Dialog die gesetzlichen und fördertechnischen Rahmenbedingungen hin zu einem grundlegend praxistauglicheren und einfacheren Vollzug verbessert werden“, betont Kaufmann. „Zudem gilt es auch noch für die Eltern deutliche Verbesserungen durch das Forcieren von weiteren Digitalisierungsschritten hin zu einer zentralen Plattform für die Bedarfsmeldungen, die Platzsuche und die Anmeldungen herbeizuführen, die uns zudem auch noch in der Verwaltung helfen“, meint Andrea Kaufmann mit Blick auf andere Bundesländer.

Bei Bedarf fördert das Land

Auch im Landesbudget 2025 stellt die Elementarpädagogik einen zentralen Schwerpunkt dar. 150,2 Millionen Euro fließen in die Elementarpädagogik, darunter auch Mittel aus dem Zukunftsfonds.

Heuer sind Förderbeträge in Höhe von knapp 111 Millionen Euro allein nur für das Personal in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen vorgesehen. 60 bis 90 Prozent der Betreuungspersonalkosten der öffentlichen und privaten Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen werden 2025 vom Land übernommen.

Bei Bedarf fördert das Land in den Kleinkind- und Kindergartengruppen zusätzliches Personal über die Mindestvorgaben in der Gruppengrößen- und Betreuungsschlüsselverordnung hinaus. Dies ermöglicht den Einrichtungen die Umsetzung eines besseren Betreuungsperson-Kind-Verhältnisses.

Durch das zusätzliche Personal wird im Kindergarten ein faktischer durchschnittlicher Bildungs- und Betreuungsschlüssel von 1:6 und in den Kleinkindgruppen von 1:3 umgesetzt, was im Bundesländervergleich einen Spitzenwert darstellt. Auch die Gruppengröße im Kindergarten ist in der Regel kleiner als maximal möglich. In rund 80 Prozent der Kindergartengruppen sind maximal 20 Kinder.

Bauliche Maßnahmen

Neben der Personalkostenförderung bildet die Förderung von baulichen Maßnahmen betreffend Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen mit Kleinkindgruppen und Kindergartengruppen den zweitgrößten Budgetposten des Fachbereichs Elementarpädagogik. Heuer stehen für den Ausbau von neuen Betreuungsplätzen sowie die Sanierung und Adaptierung bestehender Betreuungsplätze rund 6,74 Millionen Euro aus dem Budget des Fachbereichs Elementarpädagogik zur Verfügung.

Unterstützung für finanzschwache Gemeinden

Hinzu kommen die Strukturförderungen des Landes an finanzschwache Gemeinden unter 5.000 Einwohnern zu Investitionen in KBBG-Einrichtungen (rund 950.000 Euro), die besonderen Bedarfszuweisungen für finanzschwache Gemeinden (rund 10,3 Millionen Euro zum Personalaufwand der KBBG-Einrichtungen und rund 650.000 Euro zu Kostenbeiträgen an Dritte für die Kinderbetreuung) sowie die Finanzmittel aus dem Zukunftsfonds für Elementarpädagogik (22,315 Millionen Euro), die seit 2024 in voller Höhe vom Land an die Gemeinden weitergegeben werden. Insgesamt ergibt das für 2025 eine Gesamtsumme von voraussichtlich rund 35 Millionen Euro, 2024 waren es noch rund 33,5 Millionen Euro.

Gesetzlich verankerte Dialoggruppe startet noch vor dem Sommer

Die Weiterentwicklung des KBBG ist Teil des Regierungsprogrammes 2024 – 2029. 2025 wird der im Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG) verankerte Dialog durchgeführt.

Hier werden Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen eingeladen, um die Situation in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen näher zu beleuchten und allfälligen Änderungsbedarf auszuloten. Dieser soll laut Landesrätin Schöbi-Fink noch vor dem Sommer starten.

Mit dem Versorgungsauftrag für die Gemeinden sei man dem Bedarf der Familien nähergekommen. Man wisse aber auch, dass damit die Herausforderungen für das pädagogische Personal gestiegen seien. Die Dialoggruppe holt deshalb nochmals alle Beteiligten an einen gemeinsamen Tisch.

Dieser Austausch sei von enormen Wert, ist sich Landesrätin Schöbi-Fink sicher: „Ich habe in den letzten zwei Jahren sehr viele Einrichtungen besucht, um mit den Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen vor Ort ins Gespräch zu kommen und zu erfahren, wo der Schuh drückt.“ Man sei manchen Forderungen auch schon nachgekommen. So wurde z.B. die Fortbildungszeit aus der Vorbereitungszeit herausgenommen. Auch die vorgezogene Gehaltsreform brachte höhere Einstiegsgehälter mit sich.

Gehälter für Elementarpädagogen

Das Gehalt einer Elementarpädagogin oder eines Elementarpädagogen (Grundgehalt ohne Zulagen) beträgt beim Berufseinstieg nach der Schule und ohne Berufserfahrung derzeit 3.152,92 Euro. Nach weiteren Qualifikationen, Berufserfahrung und mit einer Leitungsfunktion kann das Gehalt auf bis zu 5.983,14 Euro steigen. Im Vergleich beträgt das Einstiegsgehalt ohne facheinschlägige Ausbildung und ohne Berufserfahrung bei einer Assistenzkraft 2.531,21 Euro und kann auf bis zu 3.960,22 Euro nach Qualifizierung und Berufserfahrung steigen.

Grundsätzlich besteht in Vorarlberg im Rahmen des Gemeindeangestelltengesetzes (GAG) 2005 ein sehr differenziertes Gehaltssystem, in welchem das Absolvieren von Assistenzausbildungen und Zusatzqualifikationen im pädagogischen Bereich (Inklusive Pädagogik, Leitungslehrgang etc.) auch durch ein höheres Gehalt honoriert wird. Es stehen unterschiedliche Modellstellen für Assistenzkräfte, Spezialkräfte, pädagogische Fachkräfte mit oder ohne Gruppenleitungsfunktion bis hin zu Leitungs- und Führungsfunktionen zur Verfügung.

Ausbildungsoffensive für qualitätsvolle Kinderbildung und -betreuung

Neben der Entlohnung setzt das Land bei der Ausbildung an, um dem steigenden Bedarf an qualifiziertem Personal gerecht zu werden und die qualitativ hochwertige Kinderbildung und -betreuung in Vorarlberg weiterhin zu sichern.

In Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband, der Bildungsdirektion für Vorarlberg, der BAfEP, der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg (PH) und Schloss Hofen hat das Land dazu 2023 eine umfassende Ausbildungsoffensive gestartet, die sowohl die Attraktivität der Berufe als auch die Qualität der Ausbildung nachhaltig steigern soll.

Ein Ergebnis der Ausbildungsoffensive ist das neue zweijährige Tageskolleg für Elementarpädagogik, das seit Herbst 2023 am BORG Lauterach angeboten wird. Im Herbst 2024 startete zudem die dreijährige Fachschule für pädagogische Assistenzberufe an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik BAfEP Institut St. Joseph in Feldkirch. Bereits im Sommer 2025 werden die ersten Abschlüsse der neu geschaffenen Ausbildungsplätze erwartet. Seit dem 1. Jänner 2024 übernimmt das Land Vorarlberg vorübergehend das Schulgeld für die Ausbildung an der BAfEP am Institut St. Joseph in Feldkirch vollständig. Diese Maßnahme entlastet nicht nur junge Menschen und ihre Familien finanziell, sondern steigert auch die Attraktivität der Ausbildung. Das Land Vorarlberg tritt damit in Vorleistung zu einer angestrebten dauerhaften Übernahme des Schulgeldes durch den Bund. Die Gespräche zwischen der Bildungsdirektion für Vorarlberg und dem Schulträgerverein der Kreuzschwestern zur Abklärung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen laufen derzeit noch.