An Samstagen kamen zuletzt kaum Menschen in die Gemeindeämter, um sich für Volksbegehren einzutragen. Trotzdem mussten Mitarbeiter anwesend sein.
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Politik & Recht

Samstag als Eintragungstag bei Volksbegehren wird gestrichen

21. November 2022
Seit dem Jahr 2018 können Bürgerinnen und Bürger Unterstützungserklärungen und Eintragungen für Volksbegehren nicht nur am Gemeindeamt, sondern auch elektronisch abgeben bzw. vornehmen. „Das war ein wichtiger und demokratiepolitisch notwendiger Schritt, um den Bürgerinnen und Bürgern eine niederschwellige Möglichkeit zu bieten, die Stimme zu erheben und am politischen Tagesgeschehen teilzunehmen. In Anbetracht der Fülle der seitdem stattfindenden Volksbegehren und auch der Anzahl der abgegebenen Stimmen kann man diese Reform ohne Zweifel als großen Erfolg bezeichnen“, meint Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.

Die Entwicklung in den letzten vier Jahren hat gezeigt, dass mehr und mehr von der Möglichkeit der Eintragung durch qualifizierte elektronische Signatur Gebrauch gemacht wird. Aufgrund dieser Entwicklung wird im Gegenzug die Möglichkeit der Eintragung am Samstag in den Räumen der Gemeindeämter kaum bis gar nicht in Anspruch genommen.

Durch eine gemeinsame Initiative von Innenminister Gerhard Karner und dem Österreichischen Gemeindebund ist es nun gelungen, dass der Samstag als Eintragungstag für Volksbegehren gestrichen wird.

Riedl: „Die Streichung des Samstags als Eintragungstag bringt den Kommunen und vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine große Entlastung und in weiterer Folge auch eine Einsparung an Verwaltungskosten. Wir sehen in der Praxis, dass der Samstag nicht genutzt wird und die Öffnungszeiten an den Werktagen daher völlig ausreichend sind.“

Wahlrecht wird reformiert – was sich sonst noch ändert

Bei Wahlen wird es künftig schneller aussagekräftige Ergebnisse geben. Dieses Ziel verfolgt die Wahlrechtsnovelle von ÖVP und Grünen. Demnach wird ein großer Teil der Wahlkarten in Zukunft bereits am Wahlsonntag ausgezählt. Ebenfalls neu ist, dass indirekt ein Vorwahltag eingeführt wird. Man wird nämlich in jeder Gemeinde bei der Abholung der Wahlkarte diese auch gleich ausfüllen und abgeben können.

Maßnahmen wirksam ab 2024

Die Urnengänge hatten ihren Namen zuletzt schon kaum noch verdient, denn immer mehr Österreicher:innen entschieden sich für die Briefwahl. Das derzeit gültige Regelwerk hatte jedoch den Nachteil, dass der überwiegende Teil der Wahlkarten nicht mehr am Wahlsonntag ausgezählt werden konnte, wodurch das Ergebnis am Wahltag immer mit Unsicherheiten behaftet war und man auf die Briefwahl-Prognosen der Hochrechner angewiesen war. Der allergrößte Teil der Briefwahlstimmen wird etwa bei Nationalratswahlen am Montag von den Bezirkswahlbehörden ausgezählt. Am Donnerstag werten dann noch die Landeswahlbehörden die am Sonntag in einem beliebigen Wahllokal abgegebenen Briefwahlstimmen und die in “fremden” Wahlkreisen abgegebenen (nicht vorher ausgefüllten) Wahlkarten aus.

Änderungen auch für Wahlkarten

Nunmehr kommt es zu einer entscheidenden Änderung. Alle Wahlkarten, die bis Freitag vor der Wahl 17 Uhr eintreffen, werden künftig noch am Wahltag mit den übrigen Stimmen gemeinsam im Sprengel ausgezählt. Nur jene, die später ankommen, werden erst am Montag ausgewertet.

Erleichtert wird die Briefwahl auch, unter anderem indem indirekt ein zweiter Wahltag eingeführt wird. Wenn man seine Wahlkarte abholt, kann man künftig ab drei Wochen vor dem Urnengang auch gleich vor Ort in einer Wahlzelle abstimmen. Diese Option gab es bisher nur in Statutarstädten, nunmehr in jeder Gemeinde.

Neu ist mit der Novelle auch, dass die traditionellen Aushänge, wie viele Personen in einer bestimmten Wohnung wahlberechtigt sind, bald der Vergangenheit angehören. Ausgeschildert werden muss noch, dass bzw. wann eine Wahl stattfindet. Zudem kann man online via elektronischer Signatur nachforschen, ob man im Wählerverzeichnis geführt wird.

Strafen gibt es, wenn aus der Wahlkommission vorzeitig Ergebnisse weitergegeben werden. Bis zu 218 Euro sind zu berappen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen zu verbüßen. Erhöht auf bis zu 100 Euro (bei mehr als sechs Stunden Tätigkeit) werden die Vergütungen für Wahlbeisitzer. Ab 2025 werden die Entschädigungen nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert.