Blick auf den Neusiedler See
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Regionale Entwicklungsprogramme für Gemeinden

23. Juli 2024
In Mattersburg wurde heute das Regionalentwicklungsprogramm (REP) für die Region „Eisenstadt und Umgebung – Mattersburg“ (Nord 2) vorgestellt. Damit wurde das letzte von insgesamt vier Programmen präsentiert, die in Zukunft eine ressourcenschonende, aber auch wirtschaftlich sinnvolle Raumordnung in den Gemeinden ermöglichen sollen. Bis 17. September 2024 können Stellungnahmen abgegeben werden,

Interkommunale Betriebsgebiete, überörtliche Siedlungsgrenzen, landwirtschaftliche Vorrangzonen sowie Freiraumzonen sind die Schwerpunkte des Vorhabens des Landes.

„Die ökologische und wirtschaftliche Flächennutzung gehört zu den Kernpunkten der Regionalentwicklungsprogramme. Deshalb haben wir Flächen definiert, die verbaut werden dürfen sowie solche, die wirtschaftlich, touristisch oder landwirtschaftlich genutzt werden sollen. Gleichzeitig wurden Siedlungsgrenzen zum Schutz der Natur gezogen. Die Raumplanung soll nicht nur beschränken, sondern viel mehr neue, innovative Möglichkeiten für die Zukunft der Regionen aufzeigen“, so Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner. 

Gemeindeübergreifende Gewerbegebiete

Um den Flächenverbau zu reduzieren, hält das Land an gemeindeübergreifenden Gewerbegebieten – den interkommunalen Betriebsgebieten – fest. Neue Betriebsgebiete und Erweiterungen sind künftig nur mehr bis zu einer Gesamtfläche von 1,5 Hektar zulässig.

„Das und die Festlegung, dass über die Siedlungsgrenzen hinaus nicht verbaut werden darf, sind wichtige Beiträge zum Bodenschutz, denn wir wollen unsere ländliche Struktur erhalten.“ Generell sei das Burgenland im Kampf gegen den Bodenverbrauch mit einer Vielzahl an Maßnahmen wie den Regionalen Entwicklungsprogrammen Vorreiter, betonte Dorner. „Mehr als ein Drittel der Fläche im Burgenland ist naturschutzrelevantes Gebiet, nur zwischen ein und zwei Prozent der Flächen sind laut Umweltbundesamt versiegelt. Damit sind wir österreichweit puncto Bodenschutz an erster Stelle und wollen in diesem Bereich noch mehr Akzente setzen“, hielt der Landesrat fest. 

Bevölkerung wird eingebunden

Für Dorner ist es wichtig gewesen, die Bevölkerung und die Gemeinden bei der Programmentwicklung des REP-Nord 2 beim Erstellungsprozess miteinzubinden: „Gerade in Zeiten des Klimawandels ist eine ressourcenschonende Raumplanung bei gleichzeitiger Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes und mit leistbaren Siedlungsbedingungen für alle Burgenländerinnen und Burgenländer Gebot der Stunde.“

Im Herbst 2023 wurde eine umfangreiche Bürger- und Gemeindebeteiligung durchgeführt, an der sich insgesamt 1.562 Bürgerinnen und Bürger beteiligten (4,5% der Haushalte der Region). Auch der Gemeindebund und der Städtebund waren beteiligt. 

Die Region REP-Nord 2 umfasst 38 Gemeinden mit 34.660 Haushalten und 90.679 Einwohnern. Die Region erstreckt sich über 548 Quadratkilometer, 18 Prozent der Fläche steht unter verschiedenen Naturschutzbeschränkungen, der Waldanteil beträgt 28 Prozent. Mattersburgs Bürgermeisterin Claudia Schlager begrüßt das Regionalentwicklungskonzept. „Es ist die Basis dafür, dass sich die Gemeinden weiterentwickeln können. Es ist wichtig, über die Gemeindegrenzen hinaus zu denken.“ 

Entwurf liegt auf

Weit fortgeschritten seien auch die Arbeiten nach der Erstellung des Leitbildes der Region, so der Leiter des Hauptreferats Landesplanung, Peter Zinggl. „Der Entwurf der Verordnung für das REP Eisenstadt und Umgebung – Mattersburg liegt bereits öffentlich zur Einsichtnahme auf. Bis zum 17. September 2024 können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, begründete schriftliche Erinnerungen zum Regionalen Entwicklungsprogramm Eisenstadt und Umgebung – Mattersburg vorbringen.

Bis zum Ende des Jahres 2024 soll das REP Eisenstadt und Umgebung – Mattersburg in Rechtskraft erwachsen. Die Verordnung wird auch rechtlich verpflichtende Maßnahmen enthalten.“ Die anderen drei Regionalen Entwicklungsprogramme sind seit 07.02.2023 (REP „Neusiedler See – Parndorfer Platte“), seit 10.10.2023 (REP „Südburgenland“) und seit 05.12.2023 (REP „Mittelburgenland“) rechtskräftig. 

Die vier REP-Regionen des Burgenlandes

Das Land ist in vier REP-Regionen aufgeteilt. Das sind Nord 1, wozu der Bezirk Neusiedl und die Gemeinden am Westufer des Neusiedler Sees im Bezirk Eisenstadt gehören, Nord 2 (Teile des Bezirkes Eisenstadt und der Bezirk Mattersburg), die Region Mittelburgenland (Bezirk Oberpullendorf) und die Region Südburgenland (Oberwart, Güssing und Jennersdorf). 

Beim Erstellungsprozesses aller vier REP wurden mit Gemeindevertreterinnen und -vertretern aller 171 burgenländischen Gemeinden mehrere Gesprächsrunden geführt und 481 überörtliche Siedlungsgrenzen mit einer Länge von insgesamt 240 km festgelegt. 45 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen des Burgenlands bzw. rund 24 Prozent der Landesfläche wurde als Landwirtschaftliche Vorrangzone ausgewiesen. Im Vergleich dazu fallen rund 2 Prozent der Landesfläche auf Gebäude (inkl. Betriebs- und Gewerbegebiete) und 4 Prozent auf Verkehrsflächen. Außerdem wurden rund 3.000 Freiraumzonen und zahlreiche überörtliche Grünkorridore festgelegt und die rechtlichen Grundlagen für zukünftige Interkommunale Betriebsgebiete verankert.