Jugendtreffpunkte und Lokale von Jugendorganisationen brauchen gute Infrastruktur.
© generiert mit KI
Zuschüsse für Jugendzentren und Beratungsstellen
Junge Menschen brauchen Orte, an denen sie sich treffen und Hilfe bekommen. Das Land Burgenland unterstützt deshalb die Infrastruktur für Jugendarbeit, Jugendbetreuung und Jugendberatung. Dafür gibt es eine eigene Investitionsförderung.
Die Förderung gilt für mehrere Arten von Einrichtungen. Dazu zählen Jugendzentren, Jugendtreffpunkte und Jugendberatungsstellen. Auch Lokale von Jugendorganisationen sind umfasst.
Unterstützt werden verschiedene Vorhaben. Das Geld kann für die Erweiterung einer Einrichtung verwendet werden. Ebenso sind Sanierung, Erhaltung und Ausstattung förderbar.
Die Fördermittel können unkompliziert beantragt werden. Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Vereine und Organisationen im Burgenland.
Ziel: zeitgemäße Anlaufstellen
Jugendlandesrätin Daniela Winkler begründet die Förderung mit dem Bedarf junger Menschen. „Junge Menschen brauchen adäquate Räume, um sich zu entfalten, auszutauschen und Unterstützung zu finden. Mit der Investitionsförderung greifen wir den Gemeinden, Vereinen und Organisationen im Burgenland unter die Arme, um zeitgemäße und sichere Anlaufstellen für unsere Jugend zu schaffen und zu erhalten“, betont sie.
Rahmenbedingungen und Details zur Förderung
Gefördert werden gemeinnützig ausgerichtete Vorhaben. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Einrichtung Jugendlichen allgemein zugänglich ist und über eine entsprechende personelle, sachliche sowie behindertengerechte Ausstattung verfügt.
- Förderhöhe: 50 % der anerkannten Investitionskosten, maximal jedoch € 5.000,00 pro Vorhaben. Eigenleistungen werden bei der Berechnung der Förderhöhe nicht berücksichtigt.
- Förderwerber: Antragsberechtigt sind Personen, Organisationen und Gemeinden gemäß den Bestimmungen des Burgenländischen Jugendförderungsgesetzes.
Online-Antragstellung
Das Förderansuchen ist grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch sechs Monate nach Fertigstellung und Inbetriebnahme, online einzureichen. Dem Antrag sind insbesondere eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan beizulegen.
„Wir laden alle Gemeinden, Vereine und Organisationen herzlich dazu ein, geplante Investitionen in Jugendräumlichkeiten zu prüfen und diese finanzielle Unterstützung des Landes Burgenland in Anspruch zu nehmen“, so die Landesrätin abschließend.
Informationen und Antragstellung
Es werden alle Gemeinden in einem Schreiben darüber direkt informiert. Alle näheren Details zur Förderung sowie das Online-Antragsformular stehen auf der Homepage unter www.ljr.at zur Verfügung.