Vogelperspektive auf einen Parkplatz
Wenn weniger Parkplätze errichtet werden, senkt das die Baukosten und spart Bauland.
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Nur mehr zwei Stellplätze pro Wohnung

8. Juni 2017
Eine Novelle zum Bautechnikgesetz bringt eine Neuregelung der Stellplatzverordnung.

Wie bisher gilt der Grundsatz, dass pro Wohnung ein Stellplatz zu errichten ist. Mit der neuen Regelung der Stellplatzverpflichtung wird die Anzahl der Stellplätze, welche die Gemeinden mittels Bebauungsplan verpflichtend vorschreiben können, auf zwei pro Wohnung begrenzt. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, auch eine geringere Anzahl an Stellplätzen vorzusehen. Gerade im städtischen Bereich soll dadurch etwa auf die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel Bedacht genommen werden können.

Errichtung kostet bis zu 20.000 Euro



Ein Stellplatz kostet in der Errichtung zwischen 13.000 und 20.000 Euro und je mehr Stellplätze errichtet werden, umso mehr Bauland wird benötigt. Die daraus resultierenden Baukosten werden auf die Mieterinnen und Mieter überwälzt, was der Idee des leistbaren Wohnens zuwiderläuft, meint man seitens der Landesregierung.



„Eine flexible Regelung bei den Stellplätzen hat mehrere positive Auswirkungen. Gerade in Gebieten, die eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr haben, brauche ich nicht zwingend ein Auto, also auch keinen Stellplatz. Weniger Stellplätze senken die Baukosten und sparen Bauland. Das ist sehr wichtig, besonders wenn wir über Bodenversiegelung sprechen. Mit der Begrenzung nach oben und der Öffnung nach unten haben wir hier ein flexibles Regelwerk und können wirklich bedarfsorientiert bauen“, begrüßt Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) die Novellierung.