Sonnwendfeuer
Die neue Verordnung stellt klar, dass das Brauchtumsfeuer öffentlichen Charakter haben. In der Praxis bedeutet das, dass sie allgemein zugängliche, öffentliche Veranstaltungen sein müssen und der Brauchtumspflege zu dienen haben.
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Steiermark

Neue Regelung für Brauchtumsfeuer

19. Januar 2023
Brauchtumsfeuer haben in der Steiermark eine lange Tradition. Allerdings kam es in den letzten Jahren vermehrt zu einem Wildwuchs, da oft auch die Entsorgung von Grünschnitt im Vordergrund stand. Um die Tradition weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig die Luftgüte zu schützen, hat das Land Steiermark eine Neuregelung vorgestellt.

Osterfeuer, Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche: Schon bisher waren Ausnahmeregelungen vom allgemeinen Verbrennungsverbot von biogenen Materialen definiert. Nun ging eine Verordnung in Begutachtung, die die Rahmenbedingungen für eben diese weiter konkretisiert. Dabei werden folgende neue Regelungen eingeführt:

  • Die neue Verordnung stellt klar, dass das Brauchtumsfeuer öffentlichen Charakter haben. In der Praxis bedeutet das, dass sie allgemein zugängliche, öffentliche Veranstaltungen sein müssen und der Brauchtumspflege zu dienen haben.
  • Meldeverpflichtung: In Zukunft müssen die Brauchtumsfeuer – unter Angabe des Ortes und einer verantwortlichen Person (Name, Adresse und Telefonnummer) – spätestens vier Werktage vor der Veranstaltung an die jeweilige Gemeinde gemeldet werden. Gerade aus Sicherheitsgründen ist das ein wichtiger Fortschritt.
  • Kontrollverpflichtung: Vor dem Entzünden des Feuers muss das Material in Zukunft mit einer geeigneten Maßnahme (z.B. durch Umschichten) kontrolliert werden, da in der Vergangenheit häufig unerlaubtes Material verbrannt wurde und viele (Klein-)Tiere den Flammen zum Opfer fielen – was wiederum dem Naturschutz dient.

Brauchtumsfeuer in Luftreinhaltegebieten weiterhin untersagt

In Gemeinden in einem Sanierungsgebiet (siehe untenstehende Liste) gemäß der Stmk. Luftreinhalteverordnung 2011 darf nur ein Sonnwend- und Osterfeuer, das von der jeweiligen Gemeinde organisiert wird, abgehalten werden. Weitere Brauchtumsfeuer sind untersagt. Die Entfachung von Brauchtumsfeuern in der Stadt Graz ist generell verboten.

Bei Nichteinhaltung der Regelungen drohen – wie schon bisher – Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro.

Begutachtungsverfahren läuft

Derzeit befindet sich die Verordnung im Begutachtungsprozess. Danach werden die eingegangen Stellungnahmen gesichtet und gegebenenfalls eingearbeitet. Das geplante Inkrafttreten der Verordnung ist rechtzeitig vor Ostern 2023 geplant.

Brauchtumsfeuer-Verordnung: Eckdaten

Wo darf ein Brauchtumsfeuer durchgeführt werden?

  • in der Stadt Graz herrscht ein generelles Verbot
  • in den Gemeinden in einem Luftreinhaltegebiet (siehe Liste):
    - darf nur EIN Sonnwend- und Osterfeuer je Gemeinde (durch die Gemeinde selbst) durchgeführt werden
    - andere Brauchtumsfeuer sind untersagt
  • in den restlichen steirischen Gemeinden lt. den Bestimmungen der Brauchtumsfeuerverordnung

Wann darf ein Brauchtumsfeuer durchgeführt werden?

  • Osterfeuer am Karsamstag zwischen 15:00 und 3:00 Uhr
  • Sonnwendfeuer am 21. Juni (oder dem darauffolgenden Samstag, sollte dieser auf einen anderen Wochentag fallen)
  • sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche